Auszug - Baupfusch in der Grundschule am Buschgraben  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Immobilienverwaltung Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 03.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Auf dem Grat 2, 14195 Berlin
Ort: Dienstgebäude Auf dem Grat, Zimmer 34
0140/IV Baupfusch in der Grundschule am Buschgraben
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Eckel 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

Das Amt wurde gebeten den zuständigen Projektsteuerer „STERN“ zum Ausschuss einzuladen. Der Projektsteuerer teilte im Vorhinein dem Amt mit, dass er verhindert sei. Der Stadtrat berichtet, dass nach Einschätzung des Amtes keine Baumängel bestehen, die Forderungen auf Schadensersatz aufgrund einer eingeschränkten Nutzbarkeit rechtfertigen. Die Baumaßnahme ist nunmehr abgeschlossen. Die Mängelliste der Schule beinhaltet zahlreiche Punkte, die nicht Bestandteil der Baumaßnahmen sind und neue Baumaßnahmen fordern. Dementsprechend müsste vom Schulamt dies neu angemeldet werden (z.B. Sanierung des Pavillons, Erneuerung der abgehangenen Decken,…). Darüber besteht Einigkeit mit dem Schulamt.

Herr Stinglwagner führt aus, dass eine Bauabnahme stattgefunden hat. Das Jubiläum der Schule hat problemlos stattgefunden und es wurde von Seiten der Schule nichts beanstandet. Zahlreiche kleinere Mängel, die beim Rundgang in der Schule im vergangenen Bauausschuss beanstandet wurden, sind beseitigt worden. Dazu zählen auch kleinere Reparaturen, die nicht zur Baumaßnahme gehören und aus der baulichen Unterhaltung finanziert wurden, damit eine erfolgreiche Jubiläumsfeier stattfinden konnte (u.A. wurde auch der Wassereinbruch am Schornstein neu gemalert).

Die Restarbeiten sind größtenteils ausgeführt. Bei den noch nicht abgeschlossenen Restarbeiten in der Haustechnik wurden Einbehalte in der Entlohnung getätigt. Die Lüftungsanlage ist bis auf 2-3 Räume (aufgrund von fehlender Verblendungen) angeschlossen. Die Arbeiten an der Lüftungsanlage wurden von einem Ausweichunternehmen ausgeführt (ursprüngliche Firma ist insolvent) und haben große Teile der Arbeiten auf Kulanz gefertigt. Die Einweisung in die Technik der Lüftung für die Nutzer (Übergabe der Gewerke) erfolgt im Anschluss an die Fertigstellung.   

Auf Nachfrage der Fraktion der Grünen bzgl. der Durchführung von Thermographie- und Blower-Door-Tests berichtet Herr Stinglwagner, dass das Umweltamt Thermographieaufnahmen veranlasst hat. Diese wurden Herrn Stinglwagner bereits zugänglich gemacht, eine Auswertung hat er bisher noch nicht erhalten.

Sobald eine Auswertung vorliegt, erhalten die Fraktionen ein Exemplar per E-Mail. Diesbezüglich sind die Firmen aufgefordert worden zu den auf den Thermographieaufnahmen sichtbaren Kältebrücken Stellung zu nehmen und nachzuarbeiten.

Herr Stinglwagner führt aus, dass bisher kein Blower-Door-Test beauftragt wurde (kein Bestandteil der Ausschreibung). Einen Test für Teilbereiche durchzuführen ist nach Meinung von Herrn Stinglwagner möglich, sofern dies gewünscht wird. Die Kosten für solch einen Test schätzt Herr Stinglwagner auf 1.000 - 1.500 €. Herr Stinglwagner schlägt vor, dass die Auswahl der Räume von Herrn Nord, der für die Lüftungsanlage zuständig ist, getroffen werden soll. Zudem sind die Tests in den Sommerferien durchzuführen, da dafür Räume gesperrt werden müssen.

Das Amt wird sich über die genauen Kosten kundig machen und eine Mitteilung an die Fraktionen geben. Innerhalb der Fraktionen soll sich beraten werden und das Beratungsergebnis soll der Ausschussvorsitzenden zugehen.

Die CDU-Fraktion möchte wissen, wie viele und welche Baumaßnahmen vom Projektsteuerer „STERN“ durchgeführt wurden. Der Leiter der SE Facility Management, Herr Melzow berichtet, dass STERN in zahlreichen K2-Baumaßnahmen als Projektsteuerer beauftragt wurde. Auch die Möglichkeit in künftige Verträge eine Pflicht des Projektsteuerers zur Teilnahme an Ausschüssen einzubauen besteht aufgrund der Verwendung von Musterverträgen nicht. Herr Stinglwagner ergänzt, dass der Projektsteuerer seine vertragliche Leistung unabhängig von der Zufriedenheit mit der Leistung erfüllt hat. Auf Herrn Stinglwagner erweckte der Projektleiter den Eindruck, als ob er genau weiß, welche Leistungen er vertraglich zu erbringen hat und darüber hinaus keinerlei Schritte im Sinne der Baumaßnahme macht. Eine erneute Einladung des Projektsteuerers zum Bauausschuss (im August) scheint dem Ausschuss für wenig sinnvoll und erkenntnisreich.

Die antragstellende Fraktion weist darauf hin, dass bei weiteren Baumaßnahmen in denen der Projektsteuerer STERN beauftragt wird bzw. wurde, verstärkt vom Amt darauf zu achten ist und befindet, dass der Antrag durch Amtshandeln erledigt ist.

 
 

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