Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Stadtplanungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Herr Schier und Herr Mühlnickel stellen Fragen zur geplanten Veräußerung und Bebauung des ehemaligen Gartenbauamtgeländes in der Fischerhüttenstraße, die von BzBm Kopp, der in Vertretung für BzStR Schmidt an der Sitzung teilnimmt, wie folgt beantwortet w

BzBm Kopp, der in Vertretung für BzStR Schmidt an der Sitzung teilnimmt, beantwortet Fragen, die Herr S. und Herr M. zur geplanten Veräußerung und Bebauung des ehemaligen Gartenbauamtgeländes in der Fischerhüttenstraße stellen, wie folgt:

Eines von drei Planungsbüros ging aus einem Wettbewerb als Sieger hervor, in dem diese aufgefordert worden waren, Konzepte für die Nutzung des Geländes zu entwickeln. Daraufhin wurde das Bebauungsplanverfahren 6-24 eingeleitet, das eine große Grünflächenfreihaltung vorsieht. Baufelder werden in Richtung des Friedhofes sowie zur Fischerhüttenhütten mit der Bindung einer Durchwegung ausgewiesen. Zugleich legt das Stadtplanungsamt im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags bestimmte Rahmenbedingungen fest. Die Vermarktung erfolgt über den Liegenschaftsfonds, der sich dabei an dem Bebauungsplanentwurf orientieren muss. Dieser sieht zur Zeit eine GFZ von 0,4 vor. Allerdings hat der Liegenschaftsfonds bisher noch keinen Investor gefunden.

Bei einem Verkauf des bezirklichen Grundstücks durch den Liegenschaftsfonds verblieben bei diesem 75 Prozent des Erlöses. Von dem verbleibenden Viertel erhielte der Bezirk eine Hälfte, d.h. 12,5 Prozent des Gesamterlöses, während die andere Hälfte nach sozialen Indikatoren unter den übrigen elf Bezirken verteilt würde. Ein Verkauf unter Wert sei daher weder im Interesse des Bezirks noch innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten des Liegenschaftsfonds.

Bei einem Verkauf des Grundstücks kann der Liegenschaftsfonds eine Nutzungsbindung von bis zu zehn Jahren aussprechen. Bei gleich bleibender Nutzung wäre ein Weiterverkauf des Grundstücks auch vorfristig möglich.

Herr S. berichtet, dass viele Anwohner eine naturnahe, lockerere Bebauung bevorzugen als die, die auf dem ausgewählten Entwurf vorgesehen ist, und dass zur Durchsetzung dieses Ziels eine Bürgerinitiative gegründet werden soll.

BzBm Kopp begrüßt die Gründung einer Bürgerinitiative und erklärt, diese möge gegenüber dem Amt deutlich machen, wie sie sich die Gestaltung und Bebauung des Grundstücks vorstellt.

 
 

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