Auszug - Verpflichtung der Bezirksverordneten gemäß § 7 Abs. 2 BezVG
Nach dem Abschluss der Wahlen des Vorstands dankt BVVorsteher Rögner-Francke seinen Besitzern Herrn BV Botta und Herrn BV Müller für ihrer Mitarbeit bei der Konstituierung der Bezirksverordnetenversammlung. Der Stellv. Vorsteher Herr BV Semler und der Schriftführer Herr BV Botta nehmen ihre Plätze ein. Der Stellvertretende BVVorsteher Semler verpflichtet BVVorsteher Rögner-Francke nach § 7 (2) des Bezirksverwaltungsgesetzes unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung förmlich auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten. BVVorsteher Rögner-Francke verpflichtet die Bezirksverordneten nach § 7 (2) BezVG unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung förmlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obligenheiten. Er weist darauf hin, dass allen Bezirksverordneten in den nächsten Tagen eine Verpflichtungserklärung per Post zugehen wird, und bittet sie, diese sorgfältig durchzulesen, zu unterschreiben und anschließend an ihn zurückzusenden. Ein zweites mitgeschicktes Exemplar der Verpflichtungsniederschrift verbleibt bei ihren Akten. |
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