Auszug - Keine frühzeitige Planreife beim B-Planverfahren 6-22 (Truman Plaza)
Die Aussprache zur Drs. Nr. 1995/III erfolgt gemeinsam mit den Drucksachen Nr. 1994/III (TOP 8.1.2) und Nr. 1996/III (TOP 9.2) (vgl. auch TOP 2, Punkt 7). Im Laufe der Aussprache stellt die CDU-Fraktion den folgenden Änderungsantrag zur Drs. Nr. 1995/III: „Drs. Nr. 1995/III wird wie folgt geändert: Bei einer Abstimmung wird der Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu dem Antrag der SPD-Fraktion mit 28 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Die SPD-Fraktion zieht ihren Antrag Drs. Nr. 1995/III zurück. Die CDU-Fraktion nimmt den Antrag entsprechend § 18 Abs. 5 der Geschäftsordnung wieder auf. Bei einer Abstimmung über die Drs. Nr. 1995/III in der Fassung des Änderungsantrags der CDU-Fraktion wird der Antrag mit 28 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Der Beschluss zur Drs. 1995/III lautet damit (einschließlich des neuen Betreffs): Planreife beim B-Planverfahren 6-22 (Truman Plaza) Die BVV hat beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Bezirksverordnetenversammlung bezüglich des Bebauungsplans 6-22 (Truman Plaza) Planreife hinsichtlich des dortigen Gebietes „SO“ für gegeben hält.“
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