Auszug - Bebauungsplan für das Gelände Oskar-Helene-Heim
Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden erklärt ein Vertreter des Investors, dass es in seiner Planung für die Bebauung des Geländes des ehemaligen Oskar-Helene-Heims keine Änderungen gibt. Die Fraktion GRÜNE erklärt, ihr gehe es in ihrem Antrag vor allem darum, dass bei der Planung der Bebauung des OHH-Geländes Öffentlichkeit hergestellt wird und die Bevölkerung sowie die BVV an der Diskussion beteiligt werden. Dabei hänge sie jedoch nicht zwingend an dem in ihrem Antrag verlangten aufwendigen Verfahren eines Bebauungsplans. Die genannten Ziele könnten auch auf andere Weise erreicht werden. Diese seien in dem Änderungsantrag zu ihrem Antrag genannt, den sie als Tischvorlage verteilt. Der Änderungsantrag lautet: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, für das Gelände des ehemaligen Oskar-Helene-Heims an der Clayallee eine Baugenehmigung gem. § 34 BauGB erst dann zu erteilen, wenn - in einer öffentlich angekündigten Veranstaltung, an der Vertreter des Bezirksamts teilnehmen müssen, interessierte Bürger und Anwohner umfassend über das geplante Projekt und die geplanten Baumaßnahmen informiert wurden; - den Bürgern die Gelegenheit gegeben wurde, schriftlich Einwendungen und Bedenken gegen das Projekt gegenüber dem Bezirksamt geltend zu machen, und - der Stadtplanungsausschuss über diese Bedenken und Einwendungen informiert wurde und hierüber sowie über die endgültige Fassadengestaltung beraten hat.“ Die CDU-Fraktion schließt sich dem Änderungsantrag an und weist nochmals darauf hin, dass sie der Planung erst nach Änderungen bei der Fassadengestaltung zustimmen werde. Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. |
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