Auszug - Vormundschaftsrecht - Auswirkungen der Gesetzesänderungen
Der stellvertretende Vorsitzende, Herr Karnetzki begrüßt dazu Herrn Prof. Wiesner, Prof. Wiesner erläutert den Stand in der Angelegenheit und erläutert ausführlich die Änderungen sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen. Ausführliche Informationen sich zu finden unter www.bmj.bund.de Die Powerpointpräsentation wird dem Protokoll angehängt. Herr Karnetzki dankt Herrn Professor Wiesner für den Vortrag und fragt anschließend nach der Situation im Bezirk. Frau Biermann berichtete über die verhältnismäßig positiven Personalverhältnisse im Jugendamt. Pro Vollzeitstelle führt ein Vormund in der allgemeinen Vormundschaft derzeit 40 Mündel, die Vormünder für die minderjährigen Flüchtlinge haben bei 2,75 Stellen derzeit für 370 Mündel zu sorgen. Deshalb werden die Fallzahlen bei der einen Gruppe auf 50 angehoben um bei der anderen Gruppe einen Ausgleich erreichen zu können. Die Fallzahlen bei den Beistandschaften liegen bei 250 pro Mitarbeiter/in. Auch seien die Aufgabengebiete und Rollen der Amtsvormundschaft und der Sozialen Diensten klar voneinander abgegrenzt und trotzdem eine positive Vernetzung vorhanden.
Abstimmungsergebnis:
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