Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass die schriftlich eingereichten Fragen der Bürgerin Frau Kulig-Sanawi und des Bürgers Herrn Scheel zur Erneuerung der Straßenentwässerung in der Holbeinstraße durch die Berliner Wasserbetriebe sowie die Bürge

Die stellv. Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass die schriftlich eingereichten Fragen der Bürgerin Frau K. und des Bürgers Herrn S. zur „Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes bei der Erneuerung der Straßenentwässerung in der Holbeinstraße durch die Berliner Wasserbetriebeden Mitgliedern des Ausschusses vorliegen und teilweise grundsätzlicher Art sind (Warum belastet das Bezirksamt uns Bürger mit einer unerträglichen Geldforderung? Wo ist die Fürsorgepflicht für uns Bürger?), teilweise aber auch um die Erläuterung zahlreicher Details der genannten Maßnahme bitten.

BzStR Stäglin erklärt, das Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) sei vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen und ein in der Mehrheit der Bundesländer übliches Verfahren. Das Amt habe die genannte Baumaßnahme weder beauftragt, noch führe es sie durch, sondern fungiere ausschließlich als Beitragserhebungsstelle, die zu prüfen hat, ob eine Maßnahme unter das Gesetz fällt. Dabei müsse es nach Recht und Gesetz verfahren. In diesem Falle hätten das Tiefbauamt und das Rechtsamt bei der Prüfung festgestellt, dass die Maßnahme in der Holbeinstraße unter das genannte Gesetz fällt und anschließend, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Anwohner hierüber in einem Informationsschreiben unterrichtet. Die jetzt eingehenden Anregungen und Bedenken der Anwohner würden vom Tiefbauamt geprüft. Anschließend erstellt dieses eine Vorlage für das Bezirksamt und die BVV, die sich dann inhaltlich mit dem Bauprogramm und den Einwänden der Beitragspflichtigen befassen. Auf Bitten der CDU-Fraktion erläutert BzStR Stäglin ausführlich die Abfolge der Schritte bei dem Beteiligungsprozess der Anwohner. Er nennt die zu erhebenden Beiträge eine durchaus erhebliche Belastung für die Betroffenen, weist jedoch darauf hin, dass im augenblicklichen Stadium des Prozesses noch nicht über Härtefälle gesprochen werden kann.

Frau K. kritisiert, dass das Amt bei der Erstellung seines Schreibens offenbar auf personenbezogene Daten zurückgegriffen habe, ohne die Bürger vorher um Erlaubnis zu bitten. BzStR Stäglin erklärt, um die vom Gesetz vorgeschriebenen Informationsschreiben an die Anwohner erstellen zu können, habe das Amt auf die ihm vorliegenden Daten zurückgreifen müssen; diese würden jedoch später bei der Erstellung der Vorlage anonymisiert. Frau K. kritisiert den Sprachstil des Schreibens. Sie zeigt sich außerdem verwundert, dass das Schreiben, das eine Widerspruchsfrist von vier Wochen einräume, erst vor drei Wochen eingetroffen sei; auf der Straße aber schon seit fast einem halben Jahr gearbeitet werde.

Auf Nachfrage der Fraktion GRÜNE sowie in Hinblick auf eine Frage des Bürgers Herrn S. erklärt BzStR Stäglin, dass diese bereits laufende Baumaßnahme (- das Vorziehen der Erneuerung des Regenwasserkanals in einem Abschnitt - ) umgehend begonnen werden musste, nachdem die Wasserbetriebe dem Tiefbauamt im August mitgeteilt hätten, dass aufgrund einer drohenden Verunreinigung des Grundwassers durch eine brüchige Abwasserdruckrohrleitung Gefahr im Verzuge sei. Deren Erneuerung sei zwar beitragsfrei; sie liege jedoch so dicht an einer beitragspflichtigen Regenwasserleitung, dass es unumgänglich war, diese an dieser Stelle gleich mit zu erneuern. BzStR Stäglin erklärt, es müsse nun geprüft werden, ob diese Maßnahme nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz überhaupt abgerechnet werden könne. Er persönlich bezweifele dies, da der von dem Gesetz vorgegebene Prozess aufgrund der Dringlichkeit der Reparatur nicht eingehalten wurde. In der den Anwohnern zugeleiteten Berechnung sei diese Maßnahme zwar noch enthalten; bei einem entsprechenden Prüfungsergebnis könnte sie im endgültigen Bescheid aber wieder gestrichen werden.

Auf Nachfrage der FDP-Fraktion erklärt BzStR Stäglin, das Bauprogramm (mit Ausnahme des bereits angefangenen Abschnitts) könne erst begonnen werden, wenn es von der BVV beschlossen worden sei. Dann würden allerdings die gesetzlich vorgegebenen Beiträge greifen.

BzStR Stäglin beantwortet weitere der 17 eingereichten Fragen von Herrn S. zum Thema Baugenehmigung, Bauablaufplan, Baubeginn, Kontrolle durch das BA sowie zur Rechtslage zwischen den Berliner Wasserbetrieben, dem Land Berlin und dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Er weist darauf hin, dass weitere Fragen mit den Bürgern in weiteren Gesprächen geklärt werden können.

Aus gegebenem Anlass weist die stellv. Ausschussvorsitzende mehrfach darauf hin, dass entsprechend den Vorgaben der Geschäftsordnung weitere, nicht angemeldete Bürger keine spontanen Fragen stellen können und dass in der Einwohnerfragestunde nur die Stellung und Beantwortung von Fragen, aber keine Diskussion möglich ist. Außerdem weist sie darauf hin, dass sich noch eine weitere Bürgerin angemeldet hat und die für die Einwohnerfragen zur Verfügung stehende Zeit bereits überschritten ist. Sie erklärt, der Ausschuss werde sich weiter mit der Baumaßnahme befassen. BzStR Stäglin führt aus, dass bereits vorgesehen sei, einen Vertreter der Berliner Wasserbetriebe zwecks weiterer Auskünfte einzuladen.

Bezug nehmend auf die von der Bürgerin Frau B. eingereichten und dem Ausschuss vorliegenden Fragen erklärt BzStR Stäglin, wegen Überlastung habe das NG noch nicht das in der letzten Sitzung des Ausschusses angekündigte Schreiben an sie fertigen können. Der Antrag auf GRW-Mittel sei laut telefonischer Auskunft der Senatswirtschaftsverwaltung noch nicht entschieden worden, weil diese noch weitere Fragen dazu stellen wolle. Er erläutert im Detail, wie die Baumpflegemaßnahmen im Volkspark Glienicke im Antrag auf Fördermittel berücksichtigt wurden. Er weist darauf hin, dass viele notwendige Baumpflegemaßnahmen im Bezirk aus finanziellen Gründen nicht durchgeführt werden können; dies gelte leider auch für das Weltkulturerbe Glienicker Volkspark. Verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen in den Stadtstraßen hätten immer Vorrang.

Gleichermaßen hätte bei der Hochbauunterhaltung die Überprüfung der aus Sicherheitsgründen geschlossenen Sporthallen Priorität, bevor beispielsweise eine Reparatur des Schafstalls im Glienicker Park vorgenommen werden kann. Diese Maßnahme sei ohnehin erst im Zuge der Übertragung an die Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten vorgesehen. Unglücklich sei in diesem Zusammenhang allerdings, dass der Bezirk eine Übertragung an die Senatskulturverwaltung wünscht, weil er die Pflege und Instandhaltung nicht mehr selbst leisten kann; der Senat diese Übertragung aber erst vornehmen möchte, nachdem vom Bezirk alles „in Schuss gebracht“ worden ist.

Die von Frau B. angesprochenen Container dienen als Unterkunft für MAE-Kräfte.

Die Fraktion GRÜNE berichtet, sie habe die GRÜNEN-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus aufgefordert, in der Angelegenheit Glienicker Volkspark aktiv zu werden. Sie appelliert an die anderen Fraktionen, Gleiches zu tun.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen