Auszug - Vorstellung der Planungen zum Berliner Integrationsgesetz Herr Günter Piening - Beauftragter für Integration und Migration in Berlin
Die
Ausschussvorsitzende begrüßt Dr. Andreas Germershausen vom Büro des Berliner
Integrationsbeauftragten Günter Piening, der in Vertretung für diesen an der
Sitzung teilnimmt. In einem ausführlichen Vortrag referiert Dr. Germershausen
über den Entwurf für ein Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz. Er
weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dieser Entwurf der Öffentlichkeit
erst in Kürze zur Verfügung gestellt wird. Zuvor wird er noch von den Verbänden
beraten, anschließend vom Senat beschlossen und dann dem Rat der Bürgermeister
zur Beratung vorgelegt. Nach einer zweiten förmlichen Senatsbefassung Anfang
September wird der Gesetzentwurf dem Abgeordnetenhaus Mitte September als Beschlussvorlage
zugeleitet und von diesem voraussichtlich bis Ende des Jahres 2010
verabschiedet. Im Internet abrufbar ist der Gesetzentwurf ab September, wenn er
dem Abgeordnetenhaus vorgelegt wird und eine Drucksachennummer erhält. (Zwei Anmerkungen zum Protokoll:
1.) Die Ausschussvorsitzende erklärt, sie werde sich bemühen, allen Mitgliedern
des Gremiums eine Kopie des Gesetzentwurfs zukommen zu lassen. Dies ist
inzwischen erfolgt. 2.) Weiterhin
hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die geplanten
Regelungen inzwischen in einer Zusammenfassung im Internet veröffentlicht. Da
diese inhaltlich dem Vortrag von Dr. Germershausen entspricht, wird dieser hier
nicht protokolliert, sondern der Artikel wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Im Folgenden
wird daher lediglich die sich anschließende Erörterung des Vortrags
protokolliert.) Im
Anschluss an seinen Vortrag beantwortet Dr. Germershausen Fragen der
Ausschussmitglieder zum Gesetzentwurf. zu
Paragraf 1 Bezug nehmend auf die Aussage, Ziel
des Integrationsgesetzes sei es, Menschen mit Migrationshintergrund die
Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des
gesellschaftlichen Lebens zu geben und gleichzeitig jede Benachteiligung und
Bevorzugung auszuschließen, bittet die CDU-Fraktion um Erläuterungen, welche
Schranken diese Teilhabe derzeit noch verhindern. Dr. Germershausen erklärt, es
gebe bereits eine Reihe von Gesetzen, die Gleichberechtigung und
Beteiligungsmöglichkeiten begründen: daher solle mit diesem Gesetz eher eine
umfassende gesetzliche Grundlage geschaffen, aber nicht die Partizipation neu
erfunden werden. Weiterhin erkundigt sich die CDU-Fraktion, ob bestehende
Sprach- und Bildungsbarrieren sowie Motivationsprobleme im Gesetz berücksichtigt
wurden. Dr. Germershausen verneint dies, da es kaum möglich sei, solche
Prozesse gesetzlich zu fassen. Im Übrigen verweist er auf das
Integrationskonzept des Senats, das die Förderung von Bildung, Beschäftigung,
Qualifizierung usw. zum Inhalt hat. zu
Paragraf 2 Die
CDU-Fraktion erkundigt sich, warum bei der Definition des
„Migrationshintergrundes“ nicht der Mikrozensus hinzugezogen wurde. Dr.
Germershausen erklärt, in die Arbeitsmarktstatistik der Bundesregierung werde
voraussichtlich künftig ebenfalls der Begriff „Migrationshintergrund“
aufgenommen, so dass man sich bereits jetzt hieran orientiert habe. Weiterhin
widerstrebe es vielen aufstrebenden Migranten, sich selbst als Migranten zu
sehen, da sie sich als Teil der Gesellschaft betrachten. Dies gelte umso mehr
für ihre hier geborenen Kinder und Enkel, die es nicht selten als Stigma
empfinden, wenn sie als Migranten bezeichnet werden. Im Übrigen hätten nach den
Mikrozensuskategorien 24 Prozent der Berliner einen Migrationshintergrund, nach
den im Gesetzentwurf vorgesehenen immer noch 22 Prozent. Die
Fraktion GRÜNE weist darauf hin, dass bei der Definition von Menschen mit
Migrationshintergrund die dritte Generation nicht mehr enthalten sei. Dadurch
würden mögliche Fördermaßnahmen für Enkel – z.B. in der Ausbildung – nicht mehr
Betracht kommen, obwohl diese ebenfalls eine wichtige Zielgruppe seien. Die
CDU-Fraktion erklärt, zumindest im Bildungsbereich sei dieser Gesetzentwurf
fast ein Ausgrenzungsentwurf. zu
Paragraf 4 Die Fraktion GRÜNE problematisiert,
dass der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen
Dienst entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung lediglich als Ziel
angestrebt werden soll, d.h. nicht unbedingt erreicht werden müsse. Dr.
Germershausen erklärt, diese Formulierung sei das Ergebnis einer ausführlichen
Auseinandersetzung mit der Innen- und der Justizverwaltung, die betont hätten,
dass sie nicht analog zum Gleichstellungsgesetz gehalten sein dürfe. Das
grundgesetzlich geschützte Gebot der Förderung von Frauen beziehe sich nur auf
diese und nicht auf andere Gruppen. Speziell für die Justizverwaltung befinde
sich die jetzige Formulierung bereits zu nahe an einer Quotenregelung. zu:
Änderung des Bezirksverwaltungsgesetz Fr
B Frau Josten bittet um
Erläuterungen zu den Bürgerdeputierten, die in den künftigen
Integrationsausschüssen der Bezirke vertreten sein sollen. Dr. Germershausen
erklärt, der Begründungstext, der dem Gesetzestext beigefügt sein wird, besagt,
dass dabei besonders Menschen mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden
sollen, die nach Einbeziehung der Migrantenorganisationen gewählt werden. Es
können aber auch andere sachkundige Bürger sein. Die
FDP-Fraktion erklärt, es müsse genauer definiert werden, welche Voraussetzungen
ein Bürgerdeputierter im Integrationsausschuss erfüllen muss, um der Gefahr zu
begegnen, dass das Amt für andere Zwecke missbraucht wird. Im Übrigen wäre es
möglicherweise besser, den Integrationsbereich nicht in einem eigenen Ausschuss
der BVV zu behandeln, sondern ihm einen festen Platz in den anderen
Fachausschüssen, z.B. dem für Bildung und Kultur, zu geben. Änderung in anderen Gesetzen Auf
Nachfrage der SPD-Fraktion erklärt Dr. Germershausen, dass im Schulgesetz nur
wenig Änderungen nötig seien, da es bereits eines der interkulturell besten
Gesetze sei und viele Forderungen des Integrationsgesetzentwurfs erfülle. Hier
sei lediglich in einigen Bereichen noch eine Verbesserung der Beteiligung
anzustreben, z.B. beim Bezirksschulbeirat. Die
SPD-Fraktion bedauert, dass offensichtlich die Wertigkeit der Stelle des / der
bezirklichen Integrationsbeauftragten nicht definiert ist. Damit könne in den
Bezirken unterschiedlich verfahren werden. Die SPD-Fraktion lobt abschließend,
dass es überhaupt diesen Gesetzentwurf und die Diskussion darüber gibt.
Umgesetzt werden müsse er dann von der Politik; hierbei kritisch begleitet auch
von den Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung. Abstimmungsergebnis:
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