Auszug - Vorstellung der Planungen zum Berliner Integrationsgesetz Herr Günter Piening - Beauftragter für Integration und Migration in Berlin  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Integration
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 23.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Sdgf

Die Ausschussvorsitzende begrüßt Dr. Andreas Germershausen vom Büro des Berliner Integrationsbeauftragten Günter Piening, der in Vertretung für diesen an der Sitzung teilnimmt. In einem ausführlichen Vortrag referiert Dr. Germershausen über den Entwurf für ein Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dieser Entwurf der Öffentlichkeit erst in Kürze zur Verfügung gestellt wird. Zuvor wird er noch von den Verbänden beraten, anschließend vom Senat beschlossen und dann dem Rat der Bürgermeister zur Beratung vorgelegt. Nach einer zweiten förmlichen Senatsbefassung Anfang September wird der Gesetzentwurf dem Abgeordnetenhaus Mitte September als Beschlussvorlage zugeleitet und von diesem voraussichtlich bis Ende des Jahres 2010 verabschiedet. Im Internet abrufbar ist der Gesetzentwurf ab September, wenn er dem Abgeordnetenhaus vorgelegt wird und eine Drucksachennummer erhält.

(Zwei Anmerkungen zum Protokoll: 1.) Die Ausschussvorsitzende erklärt, sie werde sich bemühen, allen Mitgliedern des Gremiums eine Kopie des Gesetzentwurfs zukommen zu lassen. Dies ist inzwischen erfolgt.  2.) Weiterhin hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die geplanten Regelungen inzwischen in einer Zusammenfassung im Internet veröffentlicht. Da diese inhaltlich dem Vortrag von Dr. Germershausen entspricht, wird dieser hier nicht protokolliert, sondern der Artikel wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Im Folgenden wird daher lediglich die sich anschließende Erörterung des Vortrags protokolliert.)

Im Anschluss an seinen Vortrag beantwortet Dr. Germershausen Fragen der Ausschussmitglieder zum Gesetzentwurf.

zu Paragraf 1

Bezug nehmend auf die Aussage, Ziel des Integrationsgesetzes sei es, Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu geben und gleichzeitig jede Benachteiligung und Bevorzugung auszuschließen, bittet die CDU-Fraktion um Erläuterungen, welche Schranken diese Teilhabe derzeit noch verhindern. Dr. Germershausen erklärt, es gebe bereits eine Reihe von Gesetzen, die Gleichberechtigung und Beteiligungsmöglichkeiten begründen: daher solle mit diesem Gesetz eher eine umfassende gesetzliche Grundlage geschaffen, aber nicht die Partizipation neu erfunden werden. Weiterhin erkundigt sich die CDU-Fraktion, ob bestehende Sprach- und Bildungsbarrieren sowie Motivationsprobleme im Gesetz berücksichtigt wurden. Dr. Germershausen verneint dies, da es kaum möglich sei, solche Prozesse gesetzlich zu fassen. Im Übrigen verweist er auf das Integrationskonzept des Senats, das die Förderung von Bildung, Beschäftigung, Qualifizierung usw. zum Inhalt hat.

 

zu Paragraf 2

Die CDU-Fraktion erkundigt sich, warum bei der Definition des „Migrationshintergrundes“ nicht der Mikrozensus hinzugezogen wurde. Dr. Germershausen erklärt, in die Arbeitsmarktstatistik der Bundesregierung werde voraussichtlich künftig ebenfalls der Begriff „Migrationshintergrund“ aufgenommen, so dass man sich bereits jetzt hieran orientiert habe. Weiterhin widerstrebe es vielen aufstrebenden Migranten, sich selbst als Migranten zu sehen, da sie sich als Teil der Gesellschaft betrachten. Dies gelte umso mehr für ihre hier geborenen Kinder und Enkel, die es nicht selten als Stigma empfinden, wenn sie als Migranten bezeichnet werden. Im Übrigen hätten nach den Mikrozensuskategorien 24 Prozent der Berliner einen Migrationshintergrund, nach den im Gesetzentwurf vorgesehenen immer noch 22 Prozent.

Die Fraktion GRÜNE weist darauf hin, dass bei der Definition von Menschen mit Migrationshintergrund die dritte Generation nicht mehr enthalten sei. Dadurch würden mögliche Fördermaßnahmen für Enkel – z.B. in der Ausbildung – nicht mehr Betracht kommen, obwohl diese ebenfalls eine wichtige Zielgruppe seien. Die CDU-Fraktion erklärt, zumindest im Bildungsbereich sei dieser Gesetzentwurf fast ein Ausgrenzungsentwurf.

 

zu Paragraf 4

Die Fraktion GRÜNE problematisiert, dass der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung lediglich als Ziel angestrebt werden soll, d.h. nicht unbedingt erreicht werden müsse. Dr. Germershausen erklärt, diese Formulierung sei das Ergebnis einer ausführlichen Auseinandersetzung mit der Innen- und der Justizverwaltung, die betont hätten, dass sie nicht analog zum Gleichstellungsgesetz gehalten sein dürfe. Das grundgesetzlich geschützte Gebot der Förderung von Frauen beziehe sich nur auf diese und nicht auf andere Gruppen. Speziell für die Justizverwaltung befinde sich die jetzige Formulierung bereits zu nahe an einer Quotenregelung.

 

zu: Änderung des Bezirksverwaltungsgesetz

Fr B  Frau Josten bittet um Erläuterungen zu den Bürgerdeputierten, die in den künftigen Integrationsausschüssen der Bezirke vertreten sein sollen. Dr. Germershausen erklärt, der Begründungstext, der dem Gesetzestext beigefügt sein wird, besagt, dass dabei besonders Menschen mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden sollen, die nach Einbeziehung der Migrantenorganisationen gewählt werden. Es können aber auch andere sachkundige Bürger sein.

Die FDP-Fraktion erklärt, es müsse genauer definiert werden, welche Voraussetzungen ein Bürgerdeputierter im Integrationsausschuss erfüllen muss, um der Gefahr zu begegnen, dass das Amt für andere Zwecke missbraucht wird. Im Übrigen wäre es möglicherweise besser, den Integrationsbereich nicht in einem eigenen Ausschuss der BVV zu behandeln, sondern ihm einen festen Platz in den anderen Fachausschüssen, z.B. dem für Bildung und Kultur, zu geben.

 

Änderung in anderen Gesetzen

Auf Nachfrage der SPD-Fraktion erklärt Dr. Germershausen, dass im Schulgesetz nur wenig Änderungen nötig seien, da es bereits eines der interkulturell besten Gesetze sei und viele Forderungen des Integrationsgesetzentwurfs erfülle. Hier sei lediglich in einigen Bereichen noch eine Verbesserung der Beteiligung anzustreben, z.B. beim Bezirksschulbeirat.

Die SPD-Fraktion bedauert, dass offensichtlich die Wertigkeit der Stelle des / der bezirklichen Integrationsbeauftragten nicht definiert ist. Damit könne in den Bezirken unterschiedlich verfahren werden.

Die SPD-Fraktion lobt abschließend, dass es überhaupt diesen Gesetzentwurf und die Diskussion darüber gibt. Umgesetzt werden müsse er dann von der Politik; hierbei kritisch begleitet auch von den Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage "Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz" (158 KB)    
 
 

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