Auszug - (Aus-)Rutschgefahr am S-Bahnhof Zehlendorf beseitigen!
Der
Ausschussvorsitzende berichtet aus der letzten Sitzung des Ältestenrats, dass
festgestellt wurde, dass aufgrund einer altrechtlichen Dienstbarkeit der Bezirk
für die im S-Bahndurchgang befindliche Pflasterung zuständig ist. D.h., der
Bezirk müsste die im Vierfraktionenantrag geforderte Maßnahme einer Beseitigung
der Rutschgefahr bezahlen. BzStR
Stäglin erklärt, die Maßnahme sei dennoch sinnvoll; daher ermittele das Amt
derzeit die Kosten für die verschiedenen Möglichkeiten, sie umzusetzen. Eine
Asphaltierung erscheine allerdings nicht als ideale Lösung. Er werde hierüber
im federführenden Haushaltsausschuss berichten. In
Hinblick auf den eingangs gegebenen Hinweis des Vorsitzenden werden im ersten
Satz des Antrags die Wörter "die Berliner S-Bahn GmbH aufzufordern"
gestrichen. Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit
13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. |
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