Auszug - Trassenerhöhung Wetzlarer Bahn S-Bahnhof Nikolassee (insbesondere Lärmschutzwand)
Der Vorsitzende erklärt einleitend,
dass er sich gewünscht hätte, dass dieses Thema seitens des Bezirksamtes auf
die Tagesordnung gesetzt worden wäre. Dies sei nicht geschehen, Gott sei Dank
hätte es Hinweise von Bürgern gegebener, auf Grund derer es auf die
Tagesordnung kam. Herr Stäglin erklärt, dass dem
Bezirksamt ein Stellungnahmeersuchen vorliege, welches Ende September
eingegangen sei. Das Bezirksamt sei momentan dabei, die Planunterlagen
inhaltlich aufzubereiten. Es liege die Information der Bahn vor, dass im
Bereich des Planabschnitts 4.1 auf der Trasse der S7 ein erheblicher Eingriff
geplant sei, der Lärmschutzmaßnahmen nach dem BlmSchG notwendig mache. Eine 6
Meter hohe Lärmschutzwand sei daher gefordert. Dies sei seitens des
Bezirksamtes in Nikolassee kaum vorstellbar. Die Stellungnahme müsse dies
widerspiegeln. Eine vorherige Aufbereitung der Planunterlagen zur Erarbeitung
der Stellungnahme sei daher unerlässlich. Da ein vorheriges Telefonat mit dem
Vorsitzenden erfolgte, sei die Einleitung des Vorsitzenden unverständlich, da
dieser nicht hätte wissen können, ob das Bezirksamt nicht unter TOP 5 berichtet
hätte. Er weist auf das Beispiel Krottnaurerstraße hin, wo das Bezirksamt
deutlich gemacht habe, dass es aufgrund der landschaftsbildenden Wirkung von
Brückenbauwerken auch um den Erhalt derselben ginge. Auch wünsche der
Fachbereich Stadtplanung eine Prüfung, ob die Erhöhung der Trasse und damit die
Lärmschutzwand wirklich notwendig sei oder ob es nicht andere Lösungen gebe. Der Vorsitzende erwidert, dass er -
nach Erhalt der Bürgerhinweise - den Stadtrat auf die Angelegenheit
angesprochen hat und gerade nicht umgekehrt. An Planunterlagen der Bahn erläutert
Herr Ungnade als Bürger das Vorhaben. Es ginge um eine 470 m lange Strecke an
der nördlichen Seite der Alemannenstraße vom Querungspunkt der AVUS bis zum
Bahnhof Nikolassee, auf der inklusive Trassenerhöhung eine Lärmschutzwand
geplant sei, die insgesamt 10 Meter höher und vom Hohenzollerplatz einsehbar
sei und die vorhandene Bebauung überragen würde. Herr Ungnade kritisiert, dass
die Bürger ihre Stellungnahmen bis zum 25. November abgeben müssten. Diese Frist sei zu kurz. Die Wand
sei mit 10 m zu hoch, eine Schallschutzwand mithin aufgrund des Lärms der AVUS
nicht ausreichend. Die CDU-Fraktion glaubt, dass die
Meinung der Bürger sich möglicherweise noch ändern würde, wenn die Trasse
angehoben werden würde, ohne dass eine Lärmschutzwand gebaut werden würde, da
der Lärm zunehmen würde. Sie glaube daher, dass auf einen Lärmschutz nicht
verzichtet werden könne. Die Wand sei allerdings absolut ortsbildunverträglich. Die SPD-Fraktion weist auf das
Prozedere im Planfeststellungsverfahren hin und stellt heraus, dass seitens des
Ausschusses nicht der Eindruck erweckt werden sollte, dass ein Einflussnahme
außerhalb des Planfeststellungsverfahrens möglich sei. Sie bittet nochmals um
konkrete Nennung der Forderungen der Bürger, damit diese ggf. in die
Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung zum Planfeststellungsverfahren
aufgenommen werden können. Die FDP-Fraktion ist ebenfalls der
Auffassung, nicht auf Lärmschutzmaßnahmen, wenn auch nicht unbedingt eine
Lärmschutzwand, verzichten zu können. Diese müssten sich jedoch einfügen. Herr Ungnade erläutert, dass am
02.10.09 die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgte, die Frist 25.11.09
ist vorgegeben. Auf Schallschutz solle jedoch nicht verzichtet werden, Es
sollten immergrüne Pappeln für insgesamt 13.500,- € ohne Pflanzarbeiten
gepflanzt werden. Auch könnte der Lärm durch eine Geschwindigkeitsreduzierung
der Züge gemindert werden. Herr Stäglin stellt heraus, dass die
Begrünung einer Lärmschutzwand wichtig wäre, da Graffiti verhindert werden
müsse. Er bittet die Bürger, die Argumente auch schriftlich dem Bezirksamt zur
Kenntnis zu geben. Der Ausschuss bittet das Bezirksamt,
sich für eine denkmalpflegerisch verträgliche, auf ganzer Länge begrünte
Schallschutzwand einzusetzen. Die SPD-Fraktion bittet den
Vorsitzenden um vorherige Information aller Fraktionen bei Tagesordnungspunkten
wie diesem. Der Vorsitzende weist diese Bitte
zurück, da es nicht leistbar sei, alle Fraktionen vorab schriftlich oder
telefonisch zu informieren. Die Tagesordnung sei jedem zugegangen.
Informationen zu Tagesordnungspunkten könnten beim Vorsitzenden erfragt werden.
Einem Gespräch werde er sich selbstverständlich nie verschließen. |
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