Auszug - Keine weitere Bezirksverschandelung durch Baustadtrat Stäglin!  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz
TOP: Ö 4.4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 10.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1209/III Keine weitere Bezirksverschandelung durch Baustadtrat Stäglin!
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:810
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Bender 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Fraktion der GRÜNEN erklärt, dass das Bauvorhaben auf Schwanenwerder hätte nicht genehmigt werden dürfen

Die Fraktion der GRÜNEN erklärt, dass das Bauvorhaben auf Schwanenwerder hätte nicht genehmigt werden dürfen. Schwerpunkt der Befreiungen seien das O-Grad-Dach, die senkrecht stehenden Fenster und die Baufläche gewesen, wobei die Befreiung hinsichtlich der Baufläche nachvollziehbar sei, da die Baufläche auf einen nun nicht mehr vorhandenen Baumbestand bezogen war. Weiterhin seien zwei weitere Bäume gefällt worden. Der Antrag sei weiterhin sinnvoll, da die Information der BW nicht stattgefunden habe. Die Fraktion der GRÜNEN schlägt vor, dass nicht alle Bauvorhaben vom Bezirksamt als Kollegialorgan entschieden werden sollten, sondern es sollte eine zweistufige Vorgehensweise geregelt werden. Das Bezirksamt solle nach Vorlage entsprechender Listen entscheiden, welche Befreiungen das Bezirksamt als Kollegialorgan behandeln möchte.

Die SPD-Fraktion erklärt, dass das Verfahren des Antrags insbesondere auch der Änderungsvorschlag ein unpraktikabler Weg sei. Es läge auch kein Regelungsbedarf vor, da es eine entsprechende Kompetenzverteilung gebe, die es ausdrücklich erlaube, dass der Baustadtrat in Anwendung des Ermessens über Befreiungen entscheiden könne. Dies sei hier hinsichtlich des Daches, der Fenster und des Baufensters geschehen. Vielmehr sei die Antragsbegründung eine Unterstellung und rechtsirrig, der Baustadtrat habe eine vom gültigen Planungsrecht grob abweichende Planung zugelassen.

Vielmehr habe er von seinem Ermessen ermessensfehlerfrei Gebrauch gemacht. Wenn die Entscheidung ermessensfehlerhaft gewesen wäre, hätte längst ein Klagerecht bestanden, welches jedoch von niemandem in Anspruch genommen wurde.

Auch die Behauptung, die Ansicht von Havel und Wannsee wäre zerstört, sei nicht nachvollziehbar, da das Bauvorhaben noch gar nicht fertig und eine Begrünung vorgesehen sei.

Weiterhin würde erklärt, der Baustadtrat habe die BVV absichtlich nicht informiert. Dies sei ebenfalls nicht zutreffend. Vielmehr sei es so, dass festgestellt worden sei, dass es keine Informationspflicht gegeben habe. Es handele sich hier um originäres Verwaltungshandeln, welches aus guten Gründen in die Zuständigkeit der Verwaltung falle. Die Begründung, die BVV habe kein Vertrauen mehr in das Handeln des Bezirksstadtrats, sei ebenfalls unzutreffend, da dies lediglich für die antragstellende Fraktion zuträfe. Bei Beschluss des Antrags würde dieser die Verwaltung blockieren.

Die FDP-Fraktion kann dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen. Ein einzelnes Bauvorhaben würde keine Änderung des Geschäftsgebarens begründen.

Die CDU-Fraktion begründet den Antrag mit dem Schutz der Havellandschaft, mit dem Schutz des Bezirks vor solchen Bauvorhaben. Prävention sei besser als Repression. Es gehe nicht darum, gegen den politischen Gegner zu agieren, sonst würde die antragstellende Fraktion einen Missbilligungsantrag stellen.

Die Fraktion der GRÜNEN erklärt, dass hier ein reiner Ermessensausfall vorläge. Die Gesamtschau der Ausnahmen bzw. Freistellungen würden das Problem ausmachen. Da lediglich Nachbarschaftsrechte bezüglich der Abstandsflächen betroffen seien, dieser Nachbar keine Einwände erhoben habe, sei nicht gesagt, dass es sich nicht trotzdem um Unrecht handeln könne.

Herr Stäglin stellt fest, dass der Antrag an der Verwaltungspraxis vorbei gehen würde. Entscheidungen sind immer ein Ergebnis der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in den Fachbereichen, die aufgrund ihrer Erfahrung und Ausbildung die Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen vorbereiten würden. In diesem Fall sähen die Planergänzungsbestimmungen Ausnahmen vor, wenn sich das Bauvorhaben nicht nachteilig auf die Umgebung auswirken würde. Das vorliegende Bauvorhaben sei außergewöhnlich, aber im vorgenannten Sinne eben nicht nachteilig wirkend. Genau dies sei im Rahmen des obliegenden Ermessens bewertet worden. Der Antrag sei als Generalunterstellung zu werten, dass aufgrund eines Einzelfalls, wie von der FDP-Fraktion bereits ausgeführt, dem Arbeiten der Kolleginnen und Kollegen in den Fachbereichen misstraut werde, Kolleginnen und Kollegen, die gute und gewissenhafte Arbeit leisten würden, um eine positive Entwicklung des Bezirksbildes sicher zu stellen. Bei der Titulierung des Antrags und der Begründung, dieser sei zum Schutz der Havellandschaft notwendig, würde man interpretieren können, dass es eine Vielzahl der Bauvorhaben an der Havel und am Wannsee gebe, die nicht gelungen seien und die einen solchen Beschluss rechtfertigen würden. Dies sei eindeutig nicht der Fall, vielmehr gebe es eine Vielzahl von Bauvorhaben, die von den Kolleginnen und Kollegen genehmigt worden seien, die das Bezirksbild positiv entwickeln würden. Das Bezirksamt würde in der Beschäftigung mit einem eventuellen Beschluss die Rückschlüsse zur Umsetzung ziehen.

Die SPD-Fraktion weist auf die Überschrift hin und stellt heraus, dass es nicht nur um die Havellandschaft gehe. Vielmehr seien Formulierungen der antragstellenden Fraktion auch der Presse zu entnehmen, die polemischer Natur seien. Der Antrag sei nicht praktikabel.

Die Fraktion der GRÜNEN stellt erneut heraus, dass der Ermessensspielraum zu weit gefasst angewandt worden sei. Die Grünen seien sich bewusst, dass das komplizierte Verwaltungshandeln die Zweistufigkeit erforderlich mache, daher sei der Änderungsantrag gestellt worden. Die Drucksache wird wie folgt geändert:

„Das Bezirksamt wird ersucht, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen von durch die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf oder deren beider Vorgänger beschlossenen Bebauungsplänen sowie Bauvorhaben, die dem Denkmalschutz unterliegen, sich vom Baudezernenten vorlegen zu lassen, um dann zu entscheiden, welche Vorgänge das Bezirksamt als Kollegialorgan an sich zieht."

Bei einer Abstimmung wird der Antrag in seiner geänderten Fassung mit 8 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

Der Vorsitzende nimmt zu diesem Tagesordnungspunkt des Protokolls sinngemäß Bezug auf seine bereits zu Tagesordnungspunkt 3.2, dort am Ende, gemachte Bemerkung.

 
 

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