Auszug - Vermietung Obergeschoss Schmarjestraße
Die FDP-Fraktion verweist auf den abgeschlossenen gerichtlichen Vergleich, der sich ebenfalls auf die Nutzung des Obergeschosses bezieht. Der Antrag kann nicht mehr viel bewegen und wäre daher hinfällig. Die Fraktion der GRÜNEN könne sich nicht vorstellen, dass ein Vergleich einen baurechtswidrigen Zustand beinhalten würde, und wenn doch, dann sei diese Passage hinfällig. Die CDU-Fraktion stellt heraus, dass die Lage schwierig werde, wenn im Obergeschoss ein Unglücksfall geschehe. Herr Stäglin gibt der FDP-Fraktion recht und macht deutlich, dass der Vergleich sich ausdrücklich auch auf das Obergeschoss beziehe. Das OVG habe in voller Kenntnis der Lage auf Wunsch des Vereins die Duldung des baurechtswidrigen Zustandes aufgenommen. Das Bezirksamt würde bei Annahme des Antrags dies dann auch im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme aufbereiten. Die Fraktion der GRÜNEN zweifelt an der Wirksamkeit des Vergleichs. Bei einer Abstimmung wird der Antrag mit 12 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. |
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