Auszug - Vorstellung der MigrantInnenarbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes Steglitz-Zehlendorf - Herr Michael Rottig, Leitender Sozialarbeiter des Gesundheitsamtes
Herr
Rottig vom Sozialpsychiatrischen Dienst stellt sich und die Aufgaben des
Sozialpsychiatrischen Dienstes vor. Er weist darauf hin, dass der
Sozialpsychiatrische Dienst nur für Erwachsene zuständig sei. Bei einem Fachtag
der Sozialpsychiatrischen Dienste zur Thematik behinderte Migranten im letzten
Jahr sei die Problematik aufgefallen, dass teilweise von anderen Institutionen
die genaue Anzahl der betreuten Migranten nicht benannt werden konnte. Der
Grund dafür sei, dass lediglich die Angabe des Geburtsortes und der
Nationalität keine ausreichenden Rückschlüsse auf einen möglichen Migrationshintergrund ermöglichen. Bei dem
von den Sozialpsychiatrischen Diensten verwendeten IT-Fachverfahren besteht die
Möglichkeit, den Status Migrant einzugeben, um die Anzahl der betreuten
Migranten festzustellen. Die
Definition des Migrantenstatus wurde vom Statistischen Bundesamt übernommen,
wonach Migranten eines der folgenden Kriterien erfüllen: ·
Deutsche
mit und ohne weitere Staatsangehörigkeit, im Inland geboren, aber mindestens
ein Elternteil ist Ausländer, Eingebürgerter oder Spätaussiedler ·
Ausländer
(auch wenn im Inland geboren) ·
Eingebürgerter
(egal wo geboren und ob weitere Staatsangehörigkeit). Zur
Zeit befänden sich insgesamt 4.190 Patienten in laufender Betreuung, davon
hätten 520 einen Migrationshintergrund, d.h. ca. 13 %. Weiterhin
teilt Herr Rottig mit, dass von den für Integrationsfragen zuständigen
Ministern/innen und Senatoren/innen folgende Definition aufgestellt wurde,
wonach Personen einen Migrationshintergrund haben, wenn sie mindestens eines
der nachfolgend genannten Merkmale aufweisen: ·
Ausländer/in ·
Im
Ausland geborene und zugewanderte Person seit 1. Januar 1950 ·
Eingebürgerte ·
Kinder,
bei denen mindestens ein Elternteil in eine der o.g. Kategorien fällt. Diese
Definition soll in den Jahren 2009 und 2010 im Rahmen von
Integrations-monitoringverfahren von Bund und Ländern angewandt werden. Zum
verteilten Flyer teilt Herr Rottig mit, dass dieser berlinweit einheitlich sei
und sich die Sozialpsychiatrischen Dienste einmal monatlich zum Austausch
treffen würden. Künftig sei geplant, den Flyer in verschiedenen Sprachen zu
erstellen und beispielsweise in Arztpraxen auszulegen. Des Weiteren werde von
Sen Ges eine Broschüre zum Thema „Psychiatrie in Berlin“ in verschiedenen
Sprachen herausgegeben, in der u.a. über die Sozialpsychiatrischen Dienste
informiert werde. Herr Rottig merkt an, dass die Sozialpsychiatrischen Dienste
nicht sehr bekannt seien und mehr Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden müsse.
Auf
Nachfrage der Grünen-Fraktion teilt Herr Rottig mit, dass die Betreuung durch
den Sozialpsychiatrischen Dienst nur im Wohnbezirk erfolgt. In Einzelfällen
gibt es bei Sprachschwierigkeiten auch die Möglichkeit von Amtshilfe aus
anderen Bezirken. Abstimmungsergebnis:
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