Auszug - Vorstellung der MigrantInnenarbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes Steglitz-Zehlendorf - Herr Michael Rottig, Leitender Sozialarbeiter des Gesundheitsamtes  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Integration
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung und Integration Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 25.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussvorsitzende erläutert, dass es im letzten Jahr einen Fachtag der Sozialpsychiatrischen Dienste zur Thematik behinderte Migranten

Herr Rottig vom Sozialpsychiatrischen Dienst stellt sich und die Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes vor. Er weist darauf hin, dass der Sozialpsychiatrische Dienst nur für Erwachsene zuständig sei. Bei einem Fachtag der Sozialpsychiatrischen Dienste zur Thematik behinderte Migranten im letzten Jahr sei die Problematik aufgefallen, dass teilweise von anderen Institutionen die genaue Anzahl der betreuten Migranten nicht benannt werden konnte. Der Grund dafür sei, dass lediglich die Angabe des Geburtsortes und der Nationalität keine ausreichenden Rückschlüsse auf  einen möglichen Migrationshintergrund ermöglichen. Bei dem von den Sozialpsychiatrischen Diensten verwendeten IT-Fachverfahren besteht die Möglichkeit, den Status Migrant einzugeben, um die Anzahl der betreuten Migranten festzustellen.

Die Definition des Migrantenstatus wurde vom Statistischen Bundesamt übernommen, wonach Migranten eines der folgenden Kriterien erfüllen:

·       Deutsche mit und ohne weitere Staatsangehörigkeit, im Inland geboren, aber mindestens ein Elternteil ist Ausländer, Eingebürgerter oder Spätaussiedler

·       Ausländer (auch wenn im Inland geboren)

·       Eingebürgerter (egal wo geboren und ob weitere Staatsangehörigkeit).

 

Zur Zeit befänden sich insgesamt 4.190 Patienten in laufender Betreuung, davon hätten 520 einen Migrationshintergrund, d.h. ca. 13 %.

 

Weiterhin teilt Herr Rottig mit, dass von den für Integrationsfragen zuständigen Ministern/innen und Senatoren/innen folgende Definition aufgestellt wurde, wonach Personen einen Migrationshintergrund haben, wenn sie mindestens eines der nachfolgend genannten Merkmale aufweisen:

·       Ausländer/in

·       Im Ausland geborene und zugewanderte Person seit 1. Januar 1950

·       Eingebürgerte

·       Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil in eine der o.g. Kategorien fällt.

 

Diese Definition soll in den Jahren 2009 und 2010 im Rahmen von Integrations-monitoringverfahren von Bund und Ländern angewandt werden.

 

Zum verteilten Flyer teilt Herr Rottig mit, dass dieser berlinweit einheitlich sei und sich die Sozialpsychiatrischen Dienste einmal monatlich zum Austausch treffen würden. Künftig sei geplant, den Flyer in verschiedenen Sprachen zu erstellen und beispielsweise in Arztpraxen auszulegen. Des Weiteren werde von Sen Ges eine Broschüre zum Thema „Psychiatrie in Berlin“ in verschiedenen Sprachen herausgegeben, in der u.a. über die Sozialpsychiatrischen Dienste informiert werde. Herr Rottig merkt an, dass die Sozialpsychiatrischen Dienste nicht sehr bekannt seien und mehr Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden müsse.

 

Auf Nachfrage der Grünen-Fraktion teilt Herr Rottig mit, dass die Betreuung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst nur im Wohnbezirk erfolgt. In Einzelfällen gibt es bei Sprachschwierigkeiten auch die Möglichkeit von Amtshilfe aus anderen Bezirken.

Abstimmungsergebnis:

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage (1176 KB)    
 
 

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