Auszug - Vorstellung des Liegenschaftsfonds
Die Ausschussvorsitzende begrüßt den Geschäftsführer des Liegenschaftsfonds Berlin, Herrn Holger Lippmann, und bittet ihn, seine Einrichtung vorzustellen. Herr
Lippmann stellt in einer Powerpoint-Präsentation den Liegenschaftsfonds vor und
beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. (Anmerkung zum Protokoll:
Die Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Niederschrift
verweist daher vor allem auf die einzelnen Blätter des Vortrags und geht nur
dort ins Detail, wo vom Referenten weitergehende Informationen oder Antworten
gegeben wurden.) Herr
Lippmann informiert einleitend über die Struktur seines Vortrags (Blatt 2)
und berichtet, der 2001 als GmbH & Co. KG gegründete Liegenschaftsfonds sei
eine 100-prozentige Tochter des Landes Berlin (Blatt 3). Sein Auftrag
sei „die Verwertung von Grundvermögen des Landes Berlin, das für öffentliche
Belange nicht mehr benötigt wird.“ Den Grundsätzen der Landeshaushaltsordnung
entsprechend, erfolge der Verkauf grundsätzlich zum Verkehrswert, wobei
vorhandene Wertpotenziale ausgeschöpft werden sollen. Mit der Schaffung des
Liegenschaftsfonds sei zugleich die langjährige Forderung der Berliner
Wirtschaft erfüllt worden, einen zentralen Ansprechpartner für
Immobiliengeschäfte mit dem Land Berlin zu haben (Blatt 4). In
seiner Rechtsstruktur besteht der Liegenschaftsfonds u.a. aus einer
Vermarktungs-KG, die sich mit dem Verkauf und der Verwaltung der Grundstücke
befasst, die ihm treuhänderisch zur Vermarktung übertragen wurden, sowie der
Projekt-KG, in der er weitere Dienstleistungen für das Land Berlin erbringt. Hierzu
gehören Grundstücksqualifizierungen oder Geschäftsbesorgungen für andere
Landesbeteiligungen (z.B. Grundstücksverkäufe für die Stiftung Oper oder die
Berliner Großmarkt GmbH) (Blatt 5). Die
umfängliche Kontrolle des Liegenschaftsfonds dient der Schaffung von
Transparenz bei allen Verfahrensschritten von Grundstücksverkäufen. Bei der
Senatsverwaltung für Finanzen gibt es hierzu eine Fachaufsicht sowie eine
Geschäftsstelle, die einen Steuerungsausschuss leitet. Dieser muss nach
Abwägung der damit verbundenen wirtschafts-, stadtentwicklungs- und
wohnungspolitischen Ziele jedem Verkaufsvorgang des Liegenschaftsfonds bereits
im Vorfeld seine Zustimmung erteilen. Er legt die Art des Verkaufs (z.B.
Bieterverfahren oder Direktvergabe) sowie ggf. die baurechtlichen
Rahmenbedingungen fest, mit denen der Verkauf ausgeschrieben wird. Die vier
stimmberechtigten Mitglieder des Steuerungsausschusses sind die
Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, für Wirtschaft und für Finanzen sowie
der jeweils betroffene Bezirk; der Liegenschaftsfonds selbst ist nicht
Mitglied, sondern macht nur Vermarktungsvorschläge. Die Entscheidungen des
Steuerungsausschusses stellen für den Liegenschaftsfonds bindende Weisungen
dar. Ein weiteres Aufsichtgremium ist der – u.a. auch mit zwei Bezirksbürgermeistern
- umfangreich besetzte Aufsichtsrat, der über die Ordnungsmäßigkeit der
geschäftlichen Aktivitäten des Liegenschaftsfonds und seines Geschäftsführers
wacht (Blatt 6). Herr
Lippmann stellt das umfangreiche Landesvermögen Berlins vor, von dem der
Liegenschaftsfonds 5 % bzw. 21 km2 , d.h. ca. 5.000 Objekte,
treuhänderisch verwaltet (Blatt 7 und 8). Dieser Immobilienbestand ist
allerdings sehr heterogen (z.B. Erbbaurechte, gewerblich und wohnwirtschaftlich
genutzte Grundstücke, Erholungs-, Frei- und Garagenflächen). Die
unternehmerische Hauptaufgabe der Liegenschaftsfonds besteht in der Vermarktung
von Grundstücken. Das bedeutet beispielsweise, dass Immobilien im Normalfall
nur kurzfristig vermietet werden, um den Vermarktungsprozess nicht zu behindern.
Weiterhin hat der Liegenschaftsfonds die Aufgabe, Grundstücke zur Erhöhung
ihrer Vermarktungschancen baurechtlich zu qualifizieren. Qualifizierung
bedeutet nicht, konkrete Arbeiten an einem Grundstück durchzuführen, sondern
bezieht sich auf alles, was sich auf Papier machen lässt (z.B. Anfertigung von
Gutachten, Vorbereitung von Bebauungsplänen, etc.). Im Bezirk
Steglitz-Zehlendorf geschieht dies derzeit z.B. auf Schwanenwerder bei den
Grundstücken Inselstraße 38 – 7. Des weiteren hat der Liegenschaftsfonds als
Arbeitsgrundlage ein aussagekräftiges Geodatenmanagement, um Daten über
Grundstücke vorrätig zu haben und jederzeit passgenau zusammenstellen zu
können. Nach dem Verkauf von Grundstücken führt der Liegenschaftsfonds das
Vertragsmanagement durch, d.h. er kontrolliert, ob alle vertraglichen
Verpflichtungen und Fristen eingehalten werden. Mit der Bewertung von
Grundstücken schafft der Liegenschaftsfonds schließlich Transparenz für seine
Arbeit (Blatt 9). Anhand von zwei weiteren Folien stellt Herr Lippmann
die einzelnen Schritte des Verkaufsprozesses dar (Blatt 10 und 11). In
den Jahren 2001 bis 2007 hat der Liegenschaftsfonds Grundstücke im Wert von
fast 1,5 Milliarden Euro verkauft und 3639 Verträge beurkundet. An den
Landeshaushalt wurden 1.174 Milliarden Euro abgeführt, davon erhielten die
Bezirke 139 Mio Euro an Erlösbeteiligung (Blatt 12). Anhand der Verkäufe
des Jahres 2007 erläutert Herr Lippmann die Größenordnung des
Beurkundungsvolumens (Blatt 13 und 14). Mit einem durchschnittlichen Kaufpreisvolumen
von 300.000 Euro pro Kaufvertrag ist das Geschäft dabei insgesamt eher
kleinteilig. Im
räumlichen Vergleich werden die meisten Grundstücke in den Innenstadtbezirken
verkauft, in denen auch die höchsten Quadratmeterpreise erzielt werden (Blatt
15) und an die dementsprechend die höchsten Erlöse abgeführt werden (Blatt
16). Anhand weiterer Tabellen stellt Herr Lippmann die Verkäufe im Bezirk
Steglitz-Zehlendorf in den Jahren 2007 (33) und 2008 vor (bis 24.06.2008: 12
Verkäufe) (Blatt 17 bis 20). Herr
Lippmann informiert ausführlich über die verschiedenen Vergabearten
(Ausschreibung, Bieterverfahren, Option, Beschränktes Bieterverfahren,
Direktvergabe und Förmliche Vergabe) (Blatt 21 bis 24) und stellt die
bezirksweise aufgebaute und auf die Interessen der Kundschaft zugeschnittene
Internetseite des Liegenschaftsfonds vor (Blatt 25). Ein intensives
Marketing betreibt der Liegenschaftsfonds durch die Schaltung von Anzeigen (Blatt
26), eigene Publikationen (Blatt 27) und die Teilnahme an den wichtigsten
Immobilienmessen Europas in Cannes und München (Blatt 28). Abschließend
berichtet Herr Lippmann über einige spektakuläre Verkäufe des
Liegenschaftsfonds (Blatt 29 und 30) und stellt dessen aktuelles sowie
weitere Angebote vor (Blatt 31 bis 33). Im Anschluss
an seinen Vortrag beantwortet Herr Lippmann Fragen der Ausschussmitglieder. Auf
Nachfrage der Fraktion GRÜNE erklärt er, der 2007 geschlossene Vertrag zum
Verkauf des Golfplatzes am Wannsee sei noch nicht wirksam, sondern bedürfe noch
der Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Daher werde der Bezirk
Steglitz-Zehlendorf auch erst 2008 seine Erlösbeteiligung erhalten. Auf
Bitten der SPD-Fraktion sagt Herr Lippmann zu, dem Ausschuss eine Übersicht
aller Grundstücke aus dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf zukommen zu lassen, die
dem Liegenschaftsfonds zur Vermarktung übertragen wurden (siehe Blatt 35 bis
43). Auf eine weitere entsprechende Nachfrage der SPD-Fraktion erklärt Herr
Lippmann, der inzwischen endverhandelte Vertrag zum Verkauf des
Oskar-Helene-Heims solle bis zum 04.08.2008 beurkundet werden. Den Namen des
Käufers könne er erst danach nennen. BzStR Stäglin erklärt, er werde das
Projekt, das für das Gelände des Oskar-Helene-Heims geplant ist, zu gegebener
Zeit im Stadtplanungsausschuss vorstellen. Die
CDU-Fraktion bittet um eine Erläuterung der Übertragung von bezirklichen
Grundstücken an den Liegenschaftsfonds. Herr Lippmann erklärt, dies sei ein
laufender Prozess. Entweder wenden sich die Bezirke an den Liegenschaftsfonds
mit der Bitte, ein Grundstück zu vermarkten, oder der Liegenschaftsfonds tritt
an die Bezirke heran, wenn er erkannt hat, dass einzelne Grundstücke dort
fachlich nicht mehr benötigt werden. Falls ein Bezirks ein Grundstück nicht
vermarkten will, muss er dies begründen. Eine allgemeine Vorratshaltung von
Grundstücken ohne Investitionshintergrund ist nicht möglich. Insgesamt betrage
die Zeit zwischen der Identifizierung eines Grundstücks und seiner Übertragung
an den Liegenschaftsfonds ca. ein halbes Jahr, was in dem Falle eine sehr lange
Zeit darstelle, dass schon ein Käufer dafür bereit stehe. Allerdings dürfe der
Liegenschaftsfonds schon vor der endgültigen Übertragung mit der Vermarktung
beginnen. Die Übertragung erfolgt ohne weitere Beteiligung des
Abgeordnetenhauses; lediglich der Senat nimmt die Grundstückslisten
abschließend zur Kenntnis. Danach erfolgt die notarielle Übertragung in das
Treuhandvermögen. Die
SPD-Fraktion kritisiert, dass beim Verkauf von Grundstücken aufgrund eines
Beschlusses des Abgeordnetenhauses bestimmte Grunddienstbarkeiten nicht
eingetragen werden können. So sei beim Verkauf des Stadtbads Zehlendorf durch
den Liegenschaftsfonds eine Grundbucheintragung nicht erfolgt, die den
Weiterbetrieb eines Schwimmbades an dieser Stelle vorgesehen hätte. Der
Investor der Zehlendorfer Welle sei lediglich verpflichtet worden, dort
mindestens zehn Jahre ein Schwimmbad zu betreiben. Beim anstehenden Verkauf des
Golfclubs Wannsee gehe die SPD-Fraktion davon aus, dass durch einen
entsprechenden Grundbucheintrag verhindert wird, dass dort nicht später einmal
eine Wohnsiedlung errichtet wird. Herr Lippmann erklärt, der Liegenschaftsfonds
arbeite durchaus mit Grunddienstbarkeiten, wenn besondere Rechte des Landes
Berlin gesichert werden sollen. Diese mindern jedoch den Wert des Grundstücks.
Zum Stadtbad könne er sich im Detail nicht äußern, da der Verkaufsvorgang
bereits zu lange zurückliegt. Im übrigen sichere der Liegenschaftsfonds die
Ansprüche des Landes Berlin. So sei im Verkaufsvertrag des Golfclubs Wannsee
die Nutzungsbindung aufgenommen, dass das Land Berlin ein Wiederkaufsrecht zum
Verkaufspreis hat, wenn dort mehr als ein halbes Jahr nicht Golf gespielt wird.
Auf dem Grundstück dürfe nur Golfsport stattfinden. BzStR Stäglin weist darauf
hin, dass aufgrund eines Abgeordnetenhausbeschlusses, der den Abbau von
Investitionshemmnissen zum Ziel hatte, nur eine zehnjährige Zweckbindung des
Schwimmbades möglich war. Auf
entsprechende Fragen der FDP-Fraktion erklärt Herr Lippmann, das für den
Maßregelvollzug vorgesehene Gelände in der Leonorenstraße sei nicht vom
Liegenschaftsfonds, sondern von der Vivantes GmbH verkauft worden. Eine
Vermarktung des Steglitzer Kreisels durch den Liegenschaftsfonds sei derzeit
nicht möglich, da sich das Land Berlin in einem Gerichtsstreit mit dem anderen
Teileigentümer des Gebäudes befindet. Möglicherweise werde sich die
Senatsfinanzverwaltung daher entscheiden, das Gebäude zunächst zu sanieren. Der
Verkauf der Schule in der Dessauer Straße werde vom Liegenschaftsfonds derzeit
vorbereitet und demnächst im Steuerungsausschuss, in dem auch der Bezirk
vertreten ist, vorgestellt. Auf entsprechende Fragen der CDU-Fraktion erklärt Herr Lippmann, die Mitwirkung und das Engagement der Bezirke, dem Liegenschaftsfonds Grundstücke zur Vermarktung zur Verfügung zu stellen, sei sehr unterschiedlich und reiche von großer Unterstützung bis zu starker Zurückhaltung. Seine Einrichtung könne jedoch nicht gegen den Willen eines Bezirks ein Grundstück in das Treuhandvermögen übertragen und verkaufen. Wenn ein Bezirk eine fachliche Nutzung geltend mache, seien dem Liegenschaftsfonds die Hände gebunden, selbst wenn dieser ein Grundstück als untergenutzt und sehr gut vermarktbar identifiziert hat. Die Bezirke bräuchten daher nicht zu befürchten, dass der Liegenschaftsfonds gegen sie agiere. Auch durch das Baurecht könnten Bezirke verhindern, dass Investoren Grundstücke für bestimmte neue Nutzungen ins Auge fassen. Allerdings nehme der Druck des Landes Berlin auf den Liegenschaftsfonds zu, auch in den kommenden Jahren hohe Verkaufsergebnisse zu erzielen und dementsprechend potienziell vermarktbare Grundstücke zu identifizieren. Daher werde dieser auch weiterhin verstärkt mit der Bitte an die Bezirke herantreten, ihn über die Aufgabe von Fachnutzungen von Grundstücken zu informieren. Im übrigen gebe es keine von den Bezirken zu befolgenden einheitlichen Kriterien, wie und welche Grundstücke in das Vermögen des Liegenschaftsfonds zu übertragen wären. Die Zusammenarbeit mit dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf sei anfangs zurückhaltend bis problematisch gewesen, verlaufe jetzt aber konstruktiv und kooperativ, da der Bezirk den Liegenschaftsfonds inzwischen als einen Partner identifiziert habe, der nicht gegen ihn agiert. BzStR Stäglin bestätigt diese Aussage grundsätzlich, auch wenn der Bezirk das Grundstück Don-Bosco-Steig leider nicht zurückübertragen bekommen habe. Allerdings sei dessen mögliche spätere Nutzung durch das Reittherapiezentrum noch nicht absehbar gewesen, als es 2005 in das Vermögen des Liegenschaftsfonds abgegeben wurde. Des Weiteren schildert BzStR Stäglin, dass bei jedem Grundstück, das in den Liegenschaftsfonds abgegeben werden soll, alle mit dem Thema betrauten Stellen im Bezirksamt gebeten werden, sich dazu zu äußern. Hierdurch sei allen Dezernenten die Möglichkeit gegeben, auf von ihren Abteilungen ins Auge gefasste mögliche zukünftige Nutzungen des Grundstückes hinzuweisen. Auf
eine weitere Frage der CDU-Fraktion erklärt Herr Lippmann, der
Liegenschaftsfonds würde zwar dort, wo dies gesetzlich vorgesehen ist,
Energieausweise erstellen. Er habe jedoch nicht den Anspruch und das Budget,
Grundstücke in einen bestimmten Standard zu bringen. Die Verbesserung der
Energieeffizienz eines Grundstücks sei Sache des Käufers. Auf
entsprechende Fragen der SPD-Fraktion erklärt Herr Lippmann, bei noch nicht
erschlossenen größeren Grundstücken strebe der Liegenschaftsfonds den Verkauf
des gesamten Grundstücks an einen einzigen Käufer an; bei bereits erschlossenen
Grundstücken werde eine parzellierte Veräußerung bevorzugt, da hierdurch höhere
Verkaufserlöse erzielbar seien. Er bestätigt die Frage, dass derzeit unbebaute
„begrünte“ Grundstücke in jedem Falle vermarktet werden, auch wenn dies
letztlich eine Verstädterung zur Folge habe. Weiterhin bestätigt er, dass
Grundstücke, die kurzfristig nicht vermarktbar sind, vom Liegenschaftsfonds
auch vermietet oder ggf. sogar entgeltfrei zur Verfügung gestellt werden. Zur
Bitte der SPD-Fraktion nach einem Sachstandsbericht zur Domäne Dahlem und den
angrenzenden Grundstücken erklärt BzStR Stäglin, er werde hierüber im
Stadtplanungsausschuss berichten. Abschließend
bittet BzStR Stäglin Herrn Lippmann, ihm bzw. dem Bauausschuss am Ende des
Jahres eine Übersicht mit den Grundstücksverkäufen im Bezirk
Steglitz-Zehlendorf im ganzen Jahr 2008 zukommen zu lassen. Herr Lippmann sagt
dies zu. Die
Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Lippmann für die ausführliche
Präsentation und die Beantwortung der Fragen. Abstimmungsergebnis:
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