Auszug - Kündigung der Schulhausmeisterverträge (JugSchulUm Dez'in Otto) -Auswirkungen, Konsequenzen und finanzielle Risiken für das LuV Schule -Auswirkungen, Konsequenzen und Gegenfinanzierung für das LuV Bildung (BiKuBüD Dez'in Richter-Kotowski)  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 24.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum A 112
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Die SPD-Fraktion erkundigt sich, welche Konsequenzen und Auswirkungen auf andere Bereiche sich durch die Kündigung der Verträg

Die SPD-Fraktion erkundigt sich, welche Konsequenzen und Auswirkungen auf andere Bereiche sich durch die Kündigung der Verträge ergeben und welche Kosten durch eventuelle Wohnungskündigungen der Schulhausmeister entste­hen. Weiterhin erkundigt sie sich, wo die zusätzlichen 1 Mio. € aus den Haus­haltsberatungen eingestellt und aufgeteilt wurden. Die SPD-Fraktion führt aus, dass Minderausgaben, die auf Wünschen der BVV entstanden seien, vom Amt nicht als managementbedingte Mindereinnahmen anzulasten seien. Sie appelliere, dass die Umsetzung vernünftig und gut vorbereitet erfolge. Zu kritisieren sei die Art und Weise, wie den Schulleitern diese Information zugegangen sei, nicht jedoch, dass es umgesetzt werden solle.

 

Die FDP-Fraktion erkundigt sich, ob die entstehenden Konsequenzen im Be­zirksamt diskutiert und vom ihm getragen werden.

 

Die CDU-Fraktion weist auf eine Veranstaltung der Droste-Hülshoff-Schule hin. Die Kündigung der Verträge hätte es zum 31.12.2009 so oder so gegeben. In dieser Veranstaltung kam der Eindruck auf, dass ab dem 01.07.08 entweder alle Schulen offen seien und dem Vandalismus zum Opfer fallen oder alle Schulen ab 17 Uhr geschlossen seien. Dies können jedoch die Schulen nicht allein entscheiden, sondern nur das Schulamt, welches das Hausrecht ausübt. Es sollte auch nicht vergessen werden, dass es bisher bereits ¼ der Schulen gebe, die keine Abendaufsichten durch die Schulhausmeister haben.

 

Die Fraktion GRÜNE erkundigt sich, ob separate Veranstaltungen an Schulen - wie bisher auch - extra vergütet werden. Eine generelle Diskussion über dieses Thema sei nicht mehr sinnvoll; diskutiert werden sollte erst dann, wenn absehbar sei, dass eine praxisnahe Umsetzung haushaltsmäßig nicht so gelinge wie geplant. Einsparungen in diesem Bereich hätten bereits Jahre zuvor erfolgen sollen.

 

BzStRin Otto erläutert, dass der Schulbereich ursprünglich ein Defizit von 1,5 Mio. € gehabt hatte und somit durch die zusätzlichen 1 Mio. € nur noch 500 T€ aufzulösen seien. Hinsichtlich der Gefahr von Einnahmever­lusten durch die Kündigung der Mietverträge erklärt sie, dass es seit einiger Zeit bereits die Tendenz bei Neubesetzungen gebe, dass Schulhausmeister nicht mehr in den Schulen wohnen wollen. Ob tatsächlich Einnahmeverluste entstehen, könne nur spekuliert werden. Bisher liege eine Kündigung vor, die mit der Kündigung der Verträge zusammenhängen könnte. Die Entscheidung habe sie sich sehr ausführlich überlegt und bereits bei den Haushaltsberatungen angesprochen. Es sei auch sinnvoller, die Verträge zum Ende des Schuljahres zu kündigen und nicht mitten im Schuljahr. Ende letzten Jahres haben zwei Abfragen stattgefunden und erst aufgrund dieser Datenlage und durch die politische Abstimmung der Zählgemeinschaft sei die Entscheidung getroffen worden. Sonderveranstaltungen und sonstige Sondersituationen (z. B. Alarmanlage) werden – wie bisher – gesondert vergütet. Alle Betroffenen seien von ihr persönlich in einer Veranstaltung informiert worden. Sicherlich wäre es besser gewesen, auch die Schulleiter in Form einer separaten Veranstaltung nach den Osterferien davon in Kenntnis zu setzen. Alle Schulleiter werden derzeit in Gesprächen mit ihr informiert. Die Schulen ab dem 01.07.08 einfach um 17 Uhr zu schließen, sei nicht gestattet und verstoße gegen die Verträge mit den Eltern. Für schulische Veranstaltungen nach 17 Uhr seien die Schulleitungen verantwortlich, andere Veranstaltungen würden über Schlüsselverträge gewährleistet sein.

 

BzStRin Richter-Kotowski weist darauf hin, dass die Musikschule und die Volks­hochschule die Schulen für Unterrichtszwecke benutzen. Derzeit werde nicht nur wegen der Hausmeisterproblematik, sondern auch wegen der sog. Qualitätsindikatoren der Musikschule und sonstigen räumlichen Problemen der Schulen ein Standortkonzept erarbeitet,. So musste die Musikschule von 38 auf 24 Standorte und die Volkshochschule auf 6 Standorte reduzieren. Es handelt sich hierbei nicht um Raumreduzierungen, sondern lediglich um Standortreduzierungen. Dies solle zu Beginn des neuen Schuljahres umgesetzt werden. Hinsichtlich der Finanzierung gebe es eine interne Budgetierung, in der ein Ausgleich stattfinde. Es handele sich hierbei um 300 T€, die aus dem Bereich Bildung im Bereich Schule verrechnet werden. In diesem internen Kostenblatt seien auch die Hausmeister berücksichtigt, jedoch nur in Form einer Pauschalierung auf der Grundlage von Durchschnittssätzen und nicht mit den tatsächlichen im Rahmen der Bereitschaftsdienste gezahlten Gehälter. Sollte es zu Veränderungen kommen, seien diese im Rahmen der internen Verrechnung zu berücksichtigen. Dies müsse jedoch berlinweit diskutiert werden.

 

Die Fraktion GRÜNE macht deutlich, dass die Betroffenen – nämlich die Schul­hausmeister – persönlich von BzStRin Otto informiert wurden. Die Hausmeister­wohnungen könnten u. U. auch für andere Zwecke – z. B. zusätzliche Räume – verwendet werden. Die Problematik, dass die zur Verfügung stehenden Mittel der Schulhausmeister in Zukunft nicht ausreichend seien, sei nicht auf Bezirksebene lösbar, sondern sei vom Senat zu verantworten.

 

Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass Sportvereine nicht mit einbezogen wor­den sind; auch im Sportausschuss habe es keine ausreichende Auskunft gege­ben. Hinsichtlich der in der BVV von zwei Schulleitern gestellten Fragen habe sie den Eindruck, dass diese nicht ausreichend beantwortet worden seien und er­kundigt sich, ob das Amt die dort genannten Befürchtungen – nämlich die Kosten für den Umbau der Beleuchtungsanlage – geprüft habe.

 

Die FDP-Fraktion merkt an, dass das Amt sich vorher Gedanken gemacht haben müsse, wie eine solche Gegenfinanzierung aussehe. Auch die Mieteinnahmen für die Wohnungen hätten miteinberechnet werden müssen.

 

Das Amt weist auf die vertiefte Analyse hin. Problem sei, dass die Schulhaus­meister durch die Abendaufsichten viel mehr verdienen als in Relation zu den hinterlegten Durchschnittswerten. Dies sei so niemanden bisher aufgefallen. Es hätte zwei verschiedene Durchschnittssätze geben müssen, zum einen die in der normalen Vergütungsgruppe und zum anderen die speziellen. Beide Kosten der Abteilungen – sowohl der Schulhausmeister als auch der Schließdienste – müs­sen miteinander verrechnet werden.

 

BzStRin Richter-Kotowski erklärt, dass es eine berlinweite Regelung geben solle. Ein Schulhausmeister koste im Durchschnitt ca. 37 T€ in einer Schule, die Schließdienste kosten ca. 60-80 T€ für den gesamten Bezirk. Dieser Betrag würde prozentual auf die Musik- und Volkshochschule verteilt. Auswirkungen auf die Produkte werden erst in zwei Jahren sichtbar.

 

BzStRin Otto bedauere die Kommunikation mit der Sport-Arge. In der Zwischen­zeit habe es Gespräche mit dem Sportamt gegeben. Hinsichtlich des Umbaus der Lichtanlage teilt sie mit, dass dies zu gegebener Zeit geprüft werden müsse. Andere Standorte sind ebenfalls von solchen Umbaumaßnahmen betroffen.

 
 

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