Auszug - Kündigung der Schulhausmeisterverträge (JugSchulUm Dez'in Otto) -Auswirkungen, Konsequenzen und finanzielle Risiken für das LuV Schule -Auswirkungen, Konsequenzen und Gegenfinanzierung für das LuV Bildung (BiKuBüD Dez'in Richter-Kotowski)
Die SPD-Fraktion erkundigt sich, welche Konsequenzen und
Auswirkungen auf andere Bereiche sich durch die Kündigung der Verträge ergeben
und welche Kosten durch eventuelle Wohnungskündigungen der Schulhausmeister
entstehen. Weiterhin erkundigt sie sich, wo die zusätzlichen 1 Mio. € aus den
Haushaltsberatungen eingestellt und aufgeteilt wurden. Die SPD-Fraktion führt
aus, dass Minderausgaben, die auf Wünschen der BVV entstanden seien, vom Amt
nicht als managementbedingte Mindereinnahmen anzulasten seien. Sie appelliere,
dass die Umsetzung vernünftig und gut vorbereitet erfolge. Zu kritisieren sei
die Art und Weise, wie den Schulleitern diese Information zugegangen sei, nicht
jedoch, dass es umgesetzt werden solle. Die FDP-Fraktion erkundigt sich, ob die entstehenden
Konsequenzen im Bezirksamt diskutiert und vom ihm getragen werden. Die CDU-Fraktion weist auf eine Veranstaltung der
Droste-Hülshoff-Schule hin. Die Kündigung der Verträge hätte es zum 31.12.2009
so oder so gegeben. In dieser Veranstaltung kam der Eindruck auf, dass ab dem
01.07.08 entweder alle Schulen offen seien und dem Vandalismus zum Opfer fallen
oder alle Schulen ab 17 Uhr geschlossen seien. Dies können jedoch die Schulen
nicht allein entscheiden, sondern nur das Schulamt, welches das Hausrecht
ausübt. Es sollte auch nicht vergessen werden, dass es bisher bereits ¼ der
Schulen gebe, die keine Abendaufsichten durch die Schulhausmeister haben. Die Fraktion GRÜNE erkundigt sich, ob separate Veranstaltungen
an Schulen - wie bisher auch - extra vergütet werden. Eine generelle Diskussion
über dieses Thema sei nicht mehr sinnvoll; diskutiert werden sollte erst dann,
wenn absehbar sei, dass eine praxisnahe Umsetzung haushaltsmäßig nicht so
gelinge wie geplant. Einsparungen in diesem Bereich hätten bereits Jahre zuvor
erfolgen sollen. BzStRin Otto erläutert, dass der Schulbereich ursprünglich
ein Defizit von 1,5 Mio. € gehabt hatte und somit durch die zusätzlichen 1 Mio.
€ nur noch 500 T€ aufzulösen seien. Hinsichtlich der Gefahr von Einnahmeverlusten
durch die Kündigung der Mietverträge erklärt sie, dass es seit einiger Zeit
bereits die Tendenz bei Neubesetzungen gebe, dass Schulhausmeister nicht mehr
in den Schulen wohnen wollen. Ob tatsächlich Einnahmeverluste entstehen, könne
nur spekuliert werden. Bisher liege eine Kündigung vor, die mit der Kündigung
der Verträge zusammenhängen könnte. Die Entscheidung habe sie sich sehr
ausführlich überlegt und bereits bei den Haushaltsberatungen angesprochen. Es sei
auch sinnvoller, die Verträge zum Ende des Schuljahres zu kündigen und nicht
mitten im Schuljahr. Ende letzten Jahres haben zwei Abfragen stattgefunden und
erst aufgrund dieser Datenlage und durch die politische Abstimmung der
Zählgemeinschaft sei die Entscheidung getroffen worden. Sonderveranstaltungen
und sonstige Sondersituationen (z. B. Alarmanlage) werden – wie bisher –
gesondert vergütet. Alle Betroffenen seien von ihr persönlich in einer
Veranstaltung informiert worden. Sicherlich wäre es besser gewesen, auch die
Schulleiter in Form einer separaten Veranstaltung nach den Osterferien davon in
Kenntnis zu setzen. Alle Schulleiter werden derzeit in Gesprächen mit ihr
informiert. Die Schulen ab dem 01.07.08 einfach um 17 Uhr zu schließen, sei
nicht gestattet und verstoße gegen die Verträge mit den Eltern. Für schulische
Veranstaltungen nach 17 Uhr seien die Schulleitungen verantwortlich, andere
Veranstaltungen würden über Schlüsselverträge gewährleistet sein. BzStRin Richter-Kotowski weist darauf hin, dass die
Musikschule und die Volkshochschule die Schulen für Unterrichtszwecke
benutzen. Derzeit werde nicht nur wegen der Hausmeisterproblematik, sondern
auch wegen der sog. Qualitätsindikatoren der Musikschule und sonstigen
räumlichen Problemen der Schulen ein Standortkonzept erarbeitet,. So musste die
Musikschule von 38 auf 24 Standorte und die Volkshochschule auf 6 Standorte
reduzieren. Es handelt sich hierbei nicht um Raumreduzierungen, sondern
lediglich um Standortreduzierungen. Dies solle zu Beginn des neuen Schuljahres
umgesetzt werden. Hinsichtlich der Finanzierung gebe es eine interne
Budgetierung, in der ein Ausgleich stattfinde. Es handele sich hierbei um 300
T€, die aus dem Bereich Bildung im Bereich Schule verrechnet werden. In diesem
internen Kostenblatt seien auch die Hausmeister berücksichtigt, jedoch nur in
Form einer Pauschalierung auf der Grundlage von Durchschnittssätzen und nicht
mit den tatsächlichen im Rahmen der Bereitschaftsdienste gezahlten Gehälter.
Sollte es zu Veränderungen kommen, seien diese im Rahmen der internen
Verrechnung zu berücksichtigen. Dies müsse jedoch berlinweit diskutiert werden. Die Fraktion GRÜNE macht deutlich, dass die Betroffenen –
nämlich die Schulhausmeister – persönlich von BzStRin Otto informiert wurden. Die
Hausmeisterwohnungen könnten u. U. auch für andere Zwecke – z. B. zusätzliche
Räume – verwendet werden. Die Problematik, dass die zur Verfügung stehenden
Mittel der Schulhausmeister in Zukunft nicht ausreichend seien, sei nicht auf
Bezirksebene lösbar, sondern sei vom Senat zu verantworten. Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass Sportvereine nicht
mit einbezogen worden sind; auch im Sportausschuss habe es keine ausreichende
Auskunft gegeben. Hinsichtlich der in der BVV von zwei Schulleitern gestellten
Fragen habe sie den Eindruck, dass diese nicht ausreichend beantwortet worden
seien und erkundigt sich, ob das Amt die dort genannten Befürchtungen –
nämlich die Kosten für den Umbau der Beleuchtungsanlage – geprüft habe. Die FDP-Fraktion merkt an, dass das Amt sich vorher Gedanken
gemacht haben müsse, wie eine solche Gegenfinanzierung aussehe. Auch die
Mieteinnahmen für die Wohnungen hätten miteinberechnet werden müssen. Das Amt weist auf die vertiefte Analyse hin. Problem sei,
dass die Schulhausmeister durch die Abendaufsichten viel mehr verdienen als in
Relation zu den hinterlegten Durchschnittswerten. Dies sei so niemanden bisher
aufgefallen. Es hätte zwei verschiedene Durchschnittssätze geben müssen, zum
einen die in der normalen Vergütungsgruppe und zum anderen die speziellen.
Beide Kosten der Abteilungen – sowohl der Schulhausmeister als auch der
Schließdienste – müssen miteinander verrechnet werden. BzStRin Richter-Kotowski erklärt, dass es eine berlinweite
Regelung geben solle. Ein Schulhausmeister koste im Durchschnitt ca. 37 T€ in
einer Schule, die Schließdienste kosten ca. 60-80 T€ für den gesamten Bezirk.
Dieser Betrag würde prozentual auf die Musik- und Volkshochschule verteilt.
Auswirkungen auf die Produkte werden erst in zwei Jahren sichtbar. BzStRin Otto bedauere die Kommunikation mit der Sport-Arge.
In der Zwischenzeit habe es Gespräche mit dem Sportamt gegeben. Hinsichtlich
des Umbaus der Lichtanlage teilt sie mit, dass dies zu gegebener Zeit geprüft
werden müsse. Andere Standorte sind ebenfalls von solchen Umbaumaßnahmen
betroffen. |
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