Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
7. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 28.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

BzBm Kopp berichtet über die allgemeine Haushaltssituation

BzBm Kopp berichtet über die allgemeine Haushaltssituation. Das Bezirksamt wird am 03.07.2007 den Eckwertebeschluss fassen. Gegenüber der Zuweisungssumme der Senatsfinanzverwaltung und dem Bedarf des Bezirks gebe es eine Deckungslücke in Höhe von ca. 10 Mio. €. Bisher war bei der Zuweisung ein Plus zu verzeichnen, so dass die Mittel auf die sog. „Gewinner- und Verlierer-LuVs“ entsprechend verteilt werden konnten. Gewinner-LuVs wurden mit 60% und Verlierer-LuVs mit 72% abgefedert. Ausnahme gab es in den politisch festgesetzten Bereichen wie Jugend und Schule, hier wurden 90% abgefedert. Voraussetzung hierfür war, dass zur Verteilung noch entsprechende Mittel zur Verfügung standen. Da diese nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen andere Überlegungen angestellt werden. Im Personalbereich gebe es viele Stellen, die ab 01.01.2008 finanziert, jedoch nicht besetzt seien. Die Nicht-Besetzung ergibt ein Sparvolumen von ca. 6,3 Mio. €. Des Weiteren solle geprüft werden, inwieweit Kosten in den einzelnen LuVs beeinflussbar (z. B. Personalkosten) und nicht beeinflussbar (z. B. Infrastrukturkosten) seien. Die Gegenüberstellung der steuerbaren und nicht steuerbaren Mittel ergebe insgesamt eine Deckungslücke von 2,8 Mio. €. Nach dem Eckwertebeschluss müssen die einzelnen Abteilungen diese Vorgaben titelscharf umsetzen.

 

Die Einnahmeerwartungen wurden angehoben. Darüber hinaus hätte man erwarten können, dass die Senatsfinanzverwaltung die Zielvorgaben im Bereich Personal aus dem Jahr 2006 als Ausgangsbasis für den Doppelhaushalt nimmt, um dann weitere Kürzungen anzusetzen. Dies ist so nicht geschehen; die SenFin habe das Ist 2006 angesetzt. Damit seien die Bezirke benachteiligt, die über die Einsparvorgaben hinaus Einsparungen vorgenommen haben und indirekt die belohnt, die es nicht gemacht haben. Die SenFin habe die Mittel abgeschöpft, die der Bezirk gar nicht ausgeben konnte, da Stellen nicht besetzt waren. Zusätzlich ist die Fluktuation eingerechnet worden; diese mache für alle Bezirke einen Betrag von 20 Mio. € bei den Personalkosten aus.

 

Des Weiteren erläutert BzBm Kopp die Zusammenstellung des sog. Medianfaktors. Fest steht, dass solange keine Stellenbesetzungen vorgenommen werden, sicher ist, wie die Abteilungen ihre entsprechenden Eckwerte erbringen. Abschließend führt er aus, dass es eindeutig einen Systemwechsel bei der Zuweisung an die Abteilungen geben wird.

 

Auf Nachfrage der Fraktion GRÜNE erläutert BzBm Kopp, dass das Ist bisher immer geringer war als die Personalprognose. Hinsichtlich des Gesamthaushalts mache ein Vergleich zu 2006/2007 durch das neue Zuweisungssystem der Senatsfinanzverwaltung keinen Sinn. Er werde in der Sommerpause versuchen, einige Fragen hinsichtlich der Entwicklung in bestimmten Bereichen und des Umgangs mit den Planmengen auszuarbeiten, um diese in der Generalaussprache zur Haushaltsplanaufstellung zu erläutern. Die Fraktion GRÜNE bittet um eine Aufstellung, wie sich die offenen Stellen auf die einzelnen LuVs verhalten. BzBm Kopp sagt eine solche Übersicht zu.

 

BzBm Kopp erläutert auf Nachfrage der FDP-Fraktion die Aufstockung der Einnahmeerwartung der einzelnen LuVs, die beeinflussbaren Infrastrukturkosten und die Personaleinsparungen. Die Infrastrukturkosten seien von den einzelnen LuVs nicht unbedingt steuerbar, aber insgesamt könnten diese steuerbar sein. Beispielsweise werden weniger Räume und ggf. Gebäude benötigt, wenn mehr Personal eingespart wird. Jedes LuV sei für deren Bereich selbst verantwortlich und könne über Personal und Umsetzungen entscheiden. Die Abteilung Personal und Finanzen achte lediglich darauf, dass die Eckwerte eingehalten werden.

 

Des Weiteren berichtet BzBm Kopp über die Notwendigkeit der investiven Beschaffungen im mobilen Bereich. Es sei notwendig einen bestimmten Betrag (ca. 500.000 €) zu veranschlagen. Jede Abteilung solle einen bestimmten Sockelbetrag (ca. 5.000 €) erhalten, so dass die restlichen 470.000 € noch zu verteilen seien. Dies erfolgt anhand der Abschreibung der Mobilien aus der Kosten- und Leistungsrechnung und entsprechend dem prozentualen Anteil der investiven Mittel. Er nennt die prozentuale Verteilung der Abteilungen und dass damit der dringend notwendige investive Bedarf abgedeckt werden sollte.

 
 

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