Hoch 3 Hr. Feinhals berichtet, für das Amt als
kleine Baudienststelle seien die Neuerungen der VOB 2006 weniger relevant
gewesen als die aus dem Jahre 2002. Er erläutert die wichtigsten Änderungen
anhand der Gliederung der VOB in die Teile a) Vergabe (Erhöhung der
Schwellenwerte von 5.000.000 Euro auf 5.278.000 Euro), b) Allg.
Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen (Angleichung an das
Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts) und c) allg. technische
Vertragsbestimmungen. Genau wie die Änderungen von a) und b) hätten auch die
Änderungen von c) kaum Bedeutung für das Amt als Baudienststelle, da es immer
mehr dazu übergehe, Architektenbüros mit der Planung, Baudurchführung,
Bauleitung und Abrechnung zu beauftragen.
Auf
Nachfrage der Fraktion GRÜNE, warum die in a) genannte Veränderung für das Amt
keine große Rolle spielt, weist Grund FL
Hr. Feinhals darauf hin, dass der Bezirk kaum Bauvorhaben mit einem
Volumen von über 5 Millionen Euro hat.