Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 04.04.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

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1. Frau Roseanu zum Grundstück Hugo-Vogel-Straße 35 - 41

Die Bürgerin Frau Roseanu stellt sich als Nachbarin des in der Wannseer Hugo-Vogel-Straße 35-41 gelegenen Grundstücks des ehemaligen Oskar-Picht-Heims vor. Sie erklärt, dieses sei dem Land Berlin aus einer Stiftung zugefallen; das darauf stehende denkmalgeschütze Haus stehe seit sieben Jahren leer, und auf dem Grundstück sei mittlerweile Wald gewachsen. Neuerdings versuche der Liegenschaftsfonds, es zu vermarkten, und es würden am Wochenende sowohl Baumfällungen wie auch Begehungen mit Interessenten durch einen Herrn P. vorgenommen, der Mitarbeiter des Bezirksamts sei. Frau Roseanu bittet um Aufklärung zur Rolle und Berechtigung von Herrn P. bei diesen Aktivitäten. Sie erkundigt sich außerdem, ob dessen Aussage stimme, dass ein Bauvorbescheid erteilt worden sei. Des weiteren fragt sie, ob ein zur Nutzung des Grundstücks erstelltes Gutachten noch verbindlich sei.

Der Stadtrat erklärt, er könne nicht alle Fragen beantworten, da dieses Thema auch eine Angelegenheit des Stadtplanungsausschusses sei, an dessen Sitzungen auch die zuständigen Mitarbeiter des Stadtplanungs- sowie des Tiefbau- und Grünflächenamtes teilnehmen. Aus terminlichen Gründen sei ihnen eine kurzfristige Teilnahme an der heutigen Sitzung des Bauausschusses nicht möglich gewesen. Allerdings seien die Fällungen rechtens gewesen, da eine Überprüfung der Stubben ergeben habe, dass es sich um junge, wild gewachsene Bäume gehandelt habe, die nicht der Baumschutzverordnung unterliegen. Bei dem von Frau Roseanu genannten Herrn P. handele es sich nicht um einen Mitarbeiter des Bezirksamtes, sondern um einen Angehörigen der Gesellschaft für Projektentwicklung und Vertrieb Protectum. Dieser habe, wie das von Frau Roseanu vorgelegte Schreiben der Protectum zur Vermarktung des Grundstücks zeige, auch einen anderen Vornamen als der Mitarbeiter des Bezirksamts.

Im Zusammenhang mit weiteren Fragen von Frau Roseanu verweist der Stadtrat auf das Schreiben des Stadtplanungsamtes vom 26.04.2005, das diese ihrer Anmeldung zur Einwohnerfragestunde beigefügt hatte, bzw. erklärt, für deren Behandlung sei der Stadtplanungsausschuss zuständig. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erläutert er, dass innerhalb des Bezirksamtes das Haushaltsamt für Stiftungsvermögen zuständig sei.

Die CDU-Fraktion bittet, die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 08.05.2007 zu setzen und dazu auch den für die Verwaltung des Grundstücks zuständigen Dezernenten einzuladen. Der Stadtrat weist darauf hin, dass er, wie bereits angekündigt, an dieser Sitzung nicht teilnehmen kann. Die CDU-Fraktion bittet weiterhin darum, in diesem Zusammenhang auch die Rolle des Liegenschaftsfonds und der Protectum, die Zuständigkeiten bei den Baumfällungen und den Stand der Bebauungsplanung anzusprechen.

2. Herr Lorenz zum Bauvorhaben Königstraße 49

Der Bürger Herr Lorenz kritisiert den geplanten Neubau eines Supermarkts auf dem Grundstück der Wannseer Königstraße 49. Unter Anführung der für diesen Bereich zulässigen Maße erklärt er, das Bauamt hätte nie eine Sondergenehmigung für das Projekt in den geplanten Maßen aussprechen dürfen. Das Gebäude werde viel zu wuchtig und reiche als „Industriehalle“ viel zu nah an die Nachbargrundstücke heran, die Verkaufsfläche sei zu groß, das Grundstück werde komplett versiegelt und die angebliche Tiefgarage rage zu weiten Teilen als industrieller Bauwürfel aus dem abschüssigen Gelände heraus und werde entweder zur Luftverschlechterung oder – bei einer Absauganlage – zu einer Geräuschbelästigung führen. Insgesamt sei vom Amt eine fast dreifache Ausnutzung des Grundstücks genehmigt worden. Zudem seien zehn Bäume illegal gefällt worden, ohne dass das Bezirksamt sofort eingeschritten sei. Des weiteren kritisiert er, dass das Amt nicht mit einem selbst in Auftrag gegebenen Gutachten, sondern mit einem Gutachten des Investors arbeitet.

Ebenfalls unter Anführung der zulässigen und der geplanten Maße erklärt der Stadtrat, das Amt sei bei seiner Prüfung des Bauantrags zur der Auffassung gelangt, dass das geplante Bauvorhaben an dieser Stelle rechtlich zulässig ist. Im übrigen sei es immer so, dass bei privaten Bauprojekten nicht das Amt Gutachten in Auftrag gebe und finanziere, sondern der Investor vom Amt aufgefordert werde, ein Gutachten erstellen zu lassen. Die Baumfällungen seien in der Tat illegal gewesen, da sie nur in Verbindung mit einer – hier noch nicht erteilten – Baugenehmigung hätten vorgenommen werden dürfen; das Amt sei jedoch eingeschritten, nachdem es hierüber informiert wurde. Herr Lorenz und der Stadtrat stimmen in der weiteren Erörterung der Angelegenheit nicht darüber überein, wie schnell das Amt eingeschritten sei, nachdem es von den Baumfällungen erfahren hatte. Herr Lorenz berichtet, dass er in diesem Zusammenhang eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Stadtrat eingereicht habe.

Der Stadtrat weist darauf hin, dass die Anwohner bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Widerspruch gegen den Vorbescheid eingelegt hätten. Diese hätte noch nicht darüber entschieden. Sollte sie den Anwohnern Recht geben, müsse der Bezirk umplanen; sollte sie die bezirkliche Haltung stützen, stehe den Nachbarn der Rechtsweg offen.

Die SPD-Fraktion erklärt, die Angelegenheit sollte im zuständigen Stadtplanungsausschuss weiter erörtert werden. Die CDU-Fraktion schließt sich dem an, erklärt jedoch, es solle zunächst das Ergebnis der Prüfung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgewartet werden, bevor sich die BVV wieder damit befasst. Wenn dieses vorliegt, sollten auch die betroffenen Anwohner zu der Sitzung des Stadtplanungsausschusses eingeladen werden. Des weiteren bittet die CDU-Fraktion, zu dieser Sitzung auch Vertreter des Fachbereichs Naturschutz und Grünflächen einzuladen, damit diese über die Vorgehensweise des Amtes Auskunft erteilen, wenn es von illegalen Baumfällungen erfährt.

 
 

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