Auszug - Wahlvorschläge/Dringlichkeitswahlvorschläge  

 
 
1., konstituierende, öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 26.10.2006 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:50 Anlass: konstituierende Sitzung
Raum: Bürgersaal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Beschluss

Der Alterspräsident weist darauf hin, dass unter TOP 6 sowohl die Wahlvorschläge wie auch die Dringlichkeitswahlvorschläge auf

Der Alterspräsident weist darauf hin, dass unter TOP 6 sowohl die Wahlvorschläge wie auch die Dringlichkeitswahlvorschläge aufgerufen werden. Obwohl normalerweise die Dringlichkeiten vorangestellt werden, sei im Ältestenrat beschlossen worden, die Wahl entsprechend der Gliederung des Vorstandes durchzuführen, d.h. Vorsteher, Stellv. Vorsteher, Schriftführer und die vier Stellv. Schriftführer.

Darüber hinaus hätten sich die Fraktionen im Ältestenrat darauf verständigt, dass der Vorsteher und der Stellv. Vorsteher in geheimer Wahl und der Schriftführer sowie seine vier Stellvertreter per Akklamation gewählt werden.

Er weist auf § 2 (2) der Geschäftsordnung hin, dem entsprechend das Vorschlagsrecht für den Vorsteher der stärksten Fraktion und das Vorschlagsrecht für den stellv. Vorsteher der zweitstärksten Fraktion zusteht.

Er stellt fest, dass - genau wie im Ältestenrat - der Dringlichkeit der vorliegenden Dringlichkeitswahlvorschläge auch im Plenum nicht widersprochen wird und dass es keine Wortmeldungen zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlvorschlägen gibt. Weiterhin stellt er fest, dass keine Fraktion um eine Vorstellung der Kandidaten gebeten hat.

 
 

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