Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 06.03.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal, Raum 301
Ort: Rathaus Steglitz
 
Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende Frau Concu eröffnet die Sitzung mit einem Hinweis auf die um 19 Uhr im Gutshaus Steglitz stattfindende Eröffnung der Ausstellung „Picasso Werke aus der Sammlung Klewan“. Um den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit zu geben, an der Eröffnung teilzunehmen, wird die Sitzung rechtzeitig beendet. Die Anträge, die nicht behandelt werden können, werden erstmalig in der nächsten Sitzung aufgerufen. Der Bericht aus dem Bezirksamt wird vorgezogen und als TOP 3 behandelt.

 

Es liegen zwei Einwohnerfragen von der Seniorenvertreterin Liane Rybczyk vor. Mit der ersten Frage erkundigt sich Frau Rybczyk, ob es Gespräche zwischen dem Bezirksamt und Achim Freyer bzw. der Achim-Freyer-Stiftung über die Zukunft des Kunsthauses im Kadettenweg 53 gibt und wenn ja, welches Ziel diese verfolgen. BzStR Richter antwortet in Vertretung von BzStRin Richter-Kotowski, dass Achim Freyer in diesem Jahr 90 Jahre wird und nachdem er seine Sammlung bereits in eine Stiftung überführt hat auch die Villa als ihr Präsentationsort in den Stiftungsbesitz überführen und der Nachwelt als lebendiges Kulturhaus erhalten möchte. Hierzu braucht es neben projektbezogener Förderungen eine Basissicherung für die Infra- und Personalstruktur. Um diese gesicherte Trägerschaft herzustellen, führte die Achim-Freyer-Stiftung Gespräche mit dem Land Berlin (dem ehemaligen Kultursenator Dr. Klaus Lederer) und dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Bezirksbürgermeisterin Schellenberg und Stellv. Bezirksbürgermeisterin und Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Sport Richter-Kotowski) mit dem Ziel einer partnerschaftlichen Finanzierung. Der letzte Stand des Amtes ist, dass Dr. Lederer der Achim-Freyer-Stiftung eine Zuwendung (Institutionelle Förderung) in Höhe von 50.000 in Aussicht gestellt hat, wenn der Bezirk ebenfalls zu einer Zuwendung bereit wäre. Nach dem Wechsel der Landesregierung steht die besagte Zuwendung nicht mehr im Raum.

 

Die zweite Frage bezieht sich auf die Drucksache 0422/VI vom 02.11.2022 und fragt nach dem Sachstand der Gespräche zwischen dem Bezirksamt und den Eigentümern des Boulevard Berlin zwecks Anmietung von Flächen zur Nutzung durch den Bezirk. BzStR Richter antwortet, dass das letzte Gespräch Ende 2022 stattfand, mit dem Ergebnis, dass eine Anmietung von Flächen wegen der hohen Mieten und der 10-Jahresbindung für den Bezirk keine Option ist.

 
 

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