Auszug - Wahl eines beratenden Mitglieds im Bezirksschulbeirat nach § 111 SchulG
Die TOPs 4 und 5 werden gemeinsam behandelt.
Herr Ausschussvorsitzender Krone führt aus, dass der Ausschuss auf Grundlage der genannten Paragraphen im Schulgesetz und im Kinder- und Jugendhilfegesetz ein Anrecht hat, beratende Mitglieder für den Bezirksschulbeirat sowie den Jugendhilfeausschuss zu stellen, via Wahlvorschlag, der an die Bezirksverordnetenversammlung weitergeleitet wird.
Herr BV Kromm fragt nach der terminlichen Gestaltung der Sitzungen, da es bei sich überschneidenden Terminen mit anderen Ausschuss- bzw. Fraktionssitzungen zu Problemen kommen kann, die Sitzungen der o.g. Gremien wahrzunehmen.
Da der Ausschuss heute in kleiner Zahl besetzt ist, werden die Wahlen und somit TOP 4 und TOP 5 auf die nächste Ausschusssitzung vertagt.
Herr Krone lässt in der Zwischenzeit einen kurzen textlichen Abriss des Sachverhaltes den heute abwesenden Ausschussmitgliedern und Bürgerdeputierten zukommen, damit sich diese währenddessen hierzu ins Benehmen setzen können. |
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