Kleine Anfrage - Schr. A. 578/V  

 
 
Nummer:Schr. A. 578/VEingang:17.11.2020
Eingereicht durch:Gruner, Mathias
Weitergabe:
Fraktion:LinksfraktionFälligkeit:08.12.2020
Antwort von:BzStR KarnetzkiBeantwortet:18.12.2020
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von BerlinErledigt:
  Erfasst:
  Geändert:
 
Betreff:Falschparker*innen in Kreuzungsbereichen – was tut das Bezirksamt und was tut es nicht?
Anlagen:
   

Kleine Anfragen Eingangstext

 

1)   Ist dem Bezirksamt bewusst, dass es ein Problem mit Falschparker*innen in der Rothenburgstraße und den Seitenstraßen gibt?

Ja, dem Amt ist bekannt, dass es, wie in allen Bereichen mit höherem Parkdruck, insbesondere innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszonen, immer wieder ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge gibt.

 

2)   Welche Pläne gibt es im Bezirksamt, um das Falschparken in der Rothenburgstraße und den Seitenstraßen deutlich zu reduzieren?

Das Ordnungsamt fertigt im Rahmen der Streifentätigkeit Ordnungswidrigkeitenanzeigen und setzt erforderlichenfalls auch Fahrzeuge zur Gefahrenabweg um.

 

3)   Wird die Rothenburgstraße aufgrund der dort vorhandenen Kitas, der Blindenschule und vergleichbarer Einrichtungen öfter als andere Straßen in Steglitz durch das Ordnungsamt bestreift? Wenn nein, warum nicht?

Die Rothenburgstraße wird, insbesondere wegen der Nähe zum Ordnungsamt und wegen des Umstandes, dass sie innerhalb der Parkraumbewirtschaftung liegt stärker bestreift, als andere Straßen.

 

4)   Gibt es in dieser Ecke vergleichsweise mehr Anwohner*innenbeschwerden wegen Falschparker*innen als an anderen Stellen des Bezirkes? Gab es in den letzten Monaten vermehrte Anwohner*innenbeschwerden?

Ja, bezüglich der Rothenburgstraße gibt es zahlreiche Meldungen, hauptsächlich derselben Person, zu Eckenparkern. Diese stehen dann üblicherweise soweit im 5 m Bereich, dass die ohnehin schmale Gehbahn blockiert wird und grundsätzlich eine Umsetzung des Fahrzeugs geboten ist. Sofern diese Person mitbekommt, dass das Falschparkende Fahrzeug entfernt wurde, bevor das Ordnungsamt eingetroffen ist, ruft sie regelmäßig erneut an und teilt dies mit, damit die Streife, die den Auftrag übernommen hat bzw. übernehmen soll, nicht unnötig gebunden ist und umsonst die Örtlichkeit anfährt, sondern schnellstmöglich wieder für andere Aufträge frei ist.

 

5)   Wie ernst nimmt das Bezirksamt grundsätzlich das Problem von Falschparker*innen, die im 5-Meter-Sichtbereich von Kreuzungen parken und so die Sichtbeziehungen zwischen Fußnger*innen, Radfahrer*innen und Autofahrer*innen unterbinden sowie das sichere Überqueren von Straßen verhindern?

Das Ordnungsamt nimmt dies grundsätzlich ernst, wobei allerdings aus Kapazitätsgründen nicht allen Meldungen schnell nachgegangen werden kann.

 

6)   Wie häufig wird das Bezirksamt wegen Falschparker*innen im 5-Meter-Sichtbereich angerufen? Wie oft kann das Ordnungsamt in solchen Fällen Mitarbeiter*innen schicken? Wie oft wird in solchen Fällen abgeschleppt? Wie oft werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? Und wie häufig wird überhaupt nichts unternommen? (Da das Ordnungsamt in Steglitz-Zehlendorf leider keine Statistiken führt, wird um eine Einschätzung gebeten.)

Die Anzeigen werden unmittelbar nach Fertigung elektronisch über das LABO an die Bußgeldstelle der Polizei übergeben. Das Ordnungsamt verfügt nicht über Daten, die diesbezüglich ausgewertet werden könnten. Schätzungen sind ebenfalls nicht möglich. Bezüglich der o.g. Meldungen zur Rothenburgstraße kann allerdings mitgeteilt werden, dass sehr häufig die gemeldeten Fahrzeuge auch umgesetzt werden. Insgesamt hat das Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf im Jahr 2019 1.525 Fahrzeuge umgesetzt.

 

7)   re es aus Sicht des Bezirksamtes in der Rothenburgstaße und den Nebenstraßen aufgrund der vielen Kinder und Menschen mit Sehbeeinträchtigungen angezeigt, z.B. Zick-Zack-Linien oder Fußnger*innenüberwege im 5-Meter-Sichtbereich anzubringen?

Diese Frage wird in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde wie folgt beantwortet:

 

Nein. Fußngerüberwege (Zeichen 293 StVO) sind grundsätzlich in Tempo 30 Zonen nicht anordnungsfähig. Ferner wäre davon auszugehen, dass in den Bereichen, in denen bisher der 5 m Bereich zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten verbotenerweise beparkt wird, dann künftig der 5 m Bereich vor dem Fußngerüberweg verbotenerweise beparkt wird. Damit wäre das eigentliche Problem nicht gelöst. Grenzmarkierungen für Halt- oder Parkverbote (Zeichen 299 StVO „Zick-Zack-Linie“) bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot. Es ist unwahrscheinlich, dass sich Fahrzeugführer, die schon jetzt deutlich innerhalb von 5 m Bereichen Parken durch Grenzmarkierungen oder andere Fahrbahnmarkierungen davon abhalten lassen.

 

8)   Wenn sich Bürger*innen per E-Mail beim Bezirksamt beklagen, wie wird dann üblicherweise verfahren? Gibt es ein einheitliches Vorgehen? Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die Bürger*innen eine Antwort erhalten?

Auch für die elektronische Post an die Verwaltung gelten die Regelungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung (GGO I). Eingänge sind zügig zu bearbeiten. In Verfahren, in denen zu übersehen ist, dass die abschließende Bearbeitung länger als zwei Wochen dauern wird, soll unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit einem Hinweis auf die voraussichtliche Dauer des Verfahrens und die Gründe für die Verzögerung erteilt werden.

 

9)   Was können Bürger*innen tun, wenn sie trotz mehrfacher E-Mails keine Antwort des Bezirksamtes erhalten?

Der konkrete Hintergrund dieser Frage ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Sollten in Einzelfällen E-Mails nicht beantwortet sein, gibt es verschiedene Erinnerungs- und Beschwerdemöglichkeiten, die von den Bürgerinnen und Bürgern auch genutzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Michael Karnetzki

Bezirksstadtrat

 
 

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