Kleine Anfrage - Schr. A. 307/V  

 
 
Nummer:Schr. A. 307/VEingang:31.01.2019
Eingereicht durch:Gruner, Mathias
Weitergabe:
Fraktion:LinksfraktionFälligkeit:15.03.2019
Antwort von:BzStR MückischBeantwortet:21.03.2019
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von BerlinErledigt:
  Erfasst:
  Geändert:
 
Betreff:Steglitzer Verkehrsschulen noch verkehrssicher?
Anlagen:
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die o.g. Anfrage vom 31.01.2019 beantworte ich wie folgt:

 

1)   Wie ist der Stand der Sanierungen an der Jugendverkehrsschule in Zehlendorf? Liegen Baumaßnahmen im Zeitplan (auf der Homepage des Bezirksamtes ist zu lesen, dass die Verkehrsschule Zehlendorf bis Mitte Februar geschlossen bliebe)? Sind dort noch weitere Sanierungen geplant?

Die letzte Sanierung, die in der Jugendverkehrsschule in Zehlendorf stattfand, war eine Fahrbahnsanierung im Jahre 2014.

Aktuell wird keine Sanierung durchgeführt und es ist auch keine geplant. Die Schließung der Jugendverkehrsschulen beruhte auf der auch bisher üblichen Schließung über die Wintermonate (Dezember bis Februar). Ab dem Winter 2019/2020 sind die Jugendverkehrsschulen auch in den Monaten Dezember bis Februar in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.

 

2)   Welche Arbeiten wurden bzw. werden dort ausgeführt?

3)   Wie hoch sind die veranschlagten und die entstandenen Kosten?

Die Fragen 2 und 3 entfallen, da es keine aktuelle Sanierung gibt.

 

4)   Sind Sanierungen an der Jugendverkehrsschule Steglitz geplant? Wann sollen diese durchgeführt werden? Welche Maßnahmen sind geplant?

Nein, am Gebäude der Jugendverkehrsschule Steglitz sind keine Sanierungen geplant. Das Gebäude wurde 1972 in Leichtbauweise errichtet und erfüllt den heute benötigten Bedarf an diesem Standort nicht mehr. Zurzeit wird für den geplanten Ersatzneubau die Finanzierung in entsprechenden Gremien beantragt. Bei Finanzierungssicherheit kann noch in diesem Jahr mit dem Abriss des Bestandsgebäudes begonnen und anschließend je nach Wetterlage übergangslos mit dem Neubau fortgesetzt werden.

Der Neubau soll einen 60 m² großen Unterrichtsraum, Besuchertoiletten sowie ein Büro erhalten. Darüber hinaus soll bei der dringend benötigten barrierefreien Wiederertüchtigung des Standortes im Zusammenhang mit der Aufwertung des außerschulischen Lernortes durch Aufnahme in das Schulgesetz und einer erhöhten Nutzungsausweitung für ganzjährige Nutzung insbesondere des Seminar- und Schulungsraumes mit einem Neubau ermöglicht werden.

 

5)   Wie lange wird die Verkehrsschule Steglitz voraussichtlich geschlossen bleiben?

Der Ausführungszeitraum und Ablauf ist abhängig von einer Finanzierungszusage und der Freigabe der Räumlichkeiten für den Abriss durch die Nutzer Polizei und Freiern Träger.

 

6)   Wie viele finanzielle Mittel stehen für die Arbeiten bereit?

Die Maßnahme wurde mit 435 T€ in den SIWANA-Haushaltsplan aufgenommen, welche zur Verfügung stehen.

Im Rahmen der Aufstellung der Bauplanungsunterlagen (BPU) hat sich allerdings herausgestellt, dass ein ausschließlicher Ersatz des zentral in der Anlage befindlichen Gebäudes ohne Einbeziehung der Außenanlagen nicht möglich ist. Eine ganzheitliche Beanspruchung der Gesamtanlage im Rahmen des Abrisses, der Baustellenlogistik, und der Herstellung der versorgungstechnischen und verkehrstechnischen Anlagen ist unvermeidlich und erfordert insoweit die ganzheitliche (Wieder)-Herstellung, was Mehrkosten verursacht.

Die Mehrkosten betragen 481 T€ und beruhen insbesondere auf folgenden Sachverhalten:

-       Abbrucharbeiten/erhöhte BGF (Kgr. 300): Der Abriss des Bestandsgebäudes ist nach dem vorliegenden Schadstoffgutachten mit nunmehr rd. 35 T€ berücksichtigt. Die funktional erforderlichen Bedarfsaktualisierungen haben gegenüber der bestandsgebäudebezogenen Ausgangsbetrachtung zu einer Erhöhung der BGF geführt.

-       Außenanlagen (Kgr. 500): Es sind zwingend die Außenanlagen und die beeinträchtigten angrenzenden Außenanlagen (Baustellenzufahrt durch Stadtpark) neu- bzw. wiederherzustellen. Dazu gehören Wege, Pflasterungen, Fahrbahnen, aber auch Anlagen für Regenwasserversickerung, Grundleitungen, Beleuchtung und die Ampelanlage.

-       Nebenkosten/Planungsleistungen (Kgr. 700): Die Nebenkosten betragen rd. 24 % der Baukosten in den Kgr. 300, 400 und 500 und haben sich entsprechend der Baukostensteigerung erhöht.

 

7)   In wie weit wird auch die technische Ausstattung der Jugendverkehrsschule Steglitz überarbeitet?

Der Neubau der Jugendverkehrsschule wird nach dem heutigen technischen Standard errichtet gem. der derzeit gültigen EnEV 2016 und dem EEWärmeG.

 

8)   Wie hoch werden die finanziellen Aufwendungen hierfür sein?

Siehe Beantwortung unter 6.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank Mückisch

Bezirksstadtrat

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen