Einwohnerantrag

Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks können einen Einwohnerantrag in die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einbringen.

Der Antrag muss von drei Personen (= Vertrauenspersonen) unterschrieben werden, die ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz in Steglitz-Zehlendorf haben. Die Vertrauenspersonen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der Antrag muss außerdem von mindestens 1.000 Bewohnenden des Bezirks – die das 16. Lebensjahr vollendet haben – durch Unterschrift unterstützt werden. Sind 1.000 Unterschriften gültig (Überprüfung durch das Wahlamt), wird der Einwohnerantrag in die BVV eingebracht und erhält eine Drucksachennummer. Er wird wie ein Antrag einer Fraktion behandelt. Das bedeutet, dass er auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BVV gesetzt wird. Nun kann er sofort behandelt und über ihn abgestimmt werden – wahrscheinlicher ist es allerdings, dass er zur Beratung in ein oder mehrere Fachausschüsse überwiesen wird, um beispielsweise die Notwendigkeit und die finanzielle Umsetzbarkeit zu erörtern. Die Vertrauenspersonen haben das Recht auf Anhörung in der BVV bzw. in den Fachausschüssen. Die Beratungsergebnisse der Ausschüsse werden der BVV zugeleitet und in der nächsten Plenarsitzung zur Schlussberatung und -abstimmung vorgelegt. Hierbei kann der Einwohnerantrag von der BVV entweder angenommen oder abgelehnt werden. Gemäß § 44 des Bezirksverwaltungsgesetzes ist über einen Einwohnerantrag innerhalb von zwei Monaten nach Eingang zu entscheiden.

  • Leitfaden für Einwohneranträge

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    Dokument: BVV-Büro

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