„Integrationsfonds – Bezirkliches Nachbarschaftsprogramm“ 2026 – Förderung von Migrant*innenorganisationen

Aufruf zur Einreichung von Projektideen bis 16.11.2025

Für das Jahr 2026 ruft das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf auf, Projektideen einzureichen, die die Partizipation und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte fördern. Die finanzielle Förderung dieser Projekte erfolgt aus dem „Integrationsfonds – Bezirkliches Nachbarschaftsprogramm“ auf der gesetzlichen Grundlage von § 16 Abs. 3 Nr. 6 und Nr. 7 PartMigG. Es sollen notwendige Maßnahmen zur Stärkung der Menschen mit Migrationsgeschichte und ihrer Organisationen vor Ort ergriffen werden.

  • Welche Art von Projekten kann gefördert werden?
    Projekte, die im Bezirk Steglitz-Zehlendorf umgesetzt werden. Z.B. in den Bereichen:
    • Empowerment migrantischer Organisationen – Stärkung ihrer Arbeit, Strukturen und Vernetzung im Bezirk
    • Bildungsarbeit
    • niedrigschwellige Informationsvermittlung
    • Austausch und Begegnung
    • Engagement für politische Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte
  • Wer kann die Förderung beantragen?
    • Migrant*innenorganisationen in Form von eingetragenen Vereinen, die entweder ihren Sitz oder einen ihrer Arbeitsschwerpunkte im Bezirk haben. Als Migrant*innenorganisationen werden solche Vereine verstanden, bei denen mindestens die Hälfte der Mitglieder, der Vorstandsmitglieder oder der aktiv Verantwortlichen Menschen mit Migrationsgeschichte sind. Der Verein sollte sich für die Interessen und Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte einsetzen.
    • Initiativen die nicht über eine solche Rechtsform verfügen, können auch über einen Kooperationspartner (Verein, gGmbH o.ä.) eine Projektidee einreichen. Die Initiative/das Projekt sollte sich für die Interessen und Belange von Menschen mit Migrationsgeschichte einsetzen.
  • In welcher Höhe können Mittel beantragt werden?

    Pro Projektantrag können zwischen 5.000,00 € und 20.000,00 € beantragt werden.

  • In welchem Zeitraum können die Projekte umgesetzt werden?
    • Die Projekte können im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.12.2026 umgesetzt werden.
    • In diesem Zeitfenster ist die Projektdauer nicht festgelegt und kann sowohl die ganzen zwölf Monate oder einen kürzeren Zeitraum umfassen.
  • Wofür können die beantragten Mittel genutzt werden?
    • Es können Mittel für die Deckung von Sachkosten beantragt werden, bspw. für benötigte Arbeitsmaterialien, für den Druck von Flyern, die einmalige Anmietung von Räumen für Veranstaltungen etc.
      Mittel zur Deckung von Mietkosten für längerfristig angemietete Räumlichkeiten können nicht beantragt werden.
    • Es können Mittel für die Deckung von Honorarkosten beantragt werden. Für die Bezahlung von Honoraren im Sozialwesen gibt es bestimmt Regeln. Diese Regeln und die Höhe der Bezahlung müssen Sie bereits beachten, wenn Sie Kosten berechnen. Die Regeln finden Sie hier: Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen
    • Personalkosten in Form von Aufstockungen der Arbeitsstunden innerhalb bereits bestehender Anstellungsverhältnisse oder Minijobs
  • Bis wann können die Projektideen eingereicht werden?
    • Die Frist zur Einreichung ist der 16.11.2025.
    • Bitte übersenden Sie den Vordruck „Projektskizze“ und „Finanzierungsplan“ digital an integration@ba-sz.berlin.de
      (Betreff: Projektidee Integrationsfonds 2026 [Name Einrichtung, Kurztitel der Maßnahme]). Genauere Informationen hierzu finden Sie im Vordruck „Projektskizze“.
    • ACHTUNG: Sie haben die Möglichkeit, Ihre Projektskizze und den Finanzierungsplan vor der finalen Einreichung beim Integrationsbüro an das House of Resources zu schicken. Dort erhalten Sie durch die Mitarbeitenden ein kurzes schriftliches Feedback (z.B. Fragen bezüglich Struktur, Verständnis etc. sowie ggf. inhaltliche Impulse), welches Sie in die finale Version der Projektskizze einfließen lassen können. Sollten Sie diese Unterstützung gerne in Anspruch nehmen wollen, schicken Sie bitte die Unterlagen bis spätestens 09.11.2025 an Andrea Joveski kontakt@house-of-resources.berlin . Sie erhalten innerhalb von zwei Tagen ein Feedback, dass als Unterstützung bei der Antragstellung dient.
  • Ablauf - Entscheidung über die Förderung in zwei Schritten

    Schritt 1 – Einreichung der Projektidee:

    In einem ersten Schritt können Sie bis zum 16.11.2025 eine Projektidee anhand der
    auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Vorlagen einreichen (Vorlage „Projektskizze – MO“ und Vorlage „Finanzierungsplan – MO“).

    In der Projektskizze müssen Sie neben der Ableitung des Handlungsbedarfs das geplante Projekt beschreiben:
    • Welche Ziele verfolgen Sie?
    • Mit welchen Maßnahmen sollen diese erreicht werden?
    • Wie soll der Erfolg des Projektes gemessen werden?
    • Welche Menschen (Zielgruppen) möchten Sie mit Ihrem Projekt ansprechen/erreichen?
    • Zusätzlich müssen Angaben zu Kooperationspartner*innen, der Vernetzung im Sozialraum und Querschnittsthemen gemacht werden.

    Als Ergänzung zur Projektskizze müssen Sie hier die Vorlage „Maßnahmenübersicht – MO“ nutzen.

    Im Finanzierungsplan müssen Sie eintragen, wie viel Geld Sie und wofür Sie das Geld benötigen im Rahmen der Projektumsetzung. Sie müssen ebenfalls Auskunft über zur Verfügung stehende Eigen- und Drittmittel geben.

    ACHTUNG: Sie haben die Möglichkeit, Ihre Projektskizze und den Finanzierungsplan vor der finalen Einreichung beim Integrationsbüro an das House of Resources zu schicken. Dort erhalten Sie durch die Mitarbeitenden ein kurzes schriftliches Feedback (z.B. Fragen bezüglich Struktur, Verständnis etc. sowie ggf. inhaltliche Impulse), welches Sie in die finale Version der Projektskizze einfließen lassen können. Sollten Sie diese Unterstützung gerne in Anspruch nehmen wollen, schicken Sie bitte die Unterlagen bis spätestens 09.11.2025 an Andrea Joveski kontakt@house-of-resources.berlin . Sie erhalten innerhalb von zwei Tagen ein Feedback, dass als Unterstützung bei der Antragstellung dient.

    Über die Förderwürdigkeit der Projektideen entscheidet eine Jury. Das Ergebnis der Beurteilung kann wie folgt ausfallen:
    • Zustimmung – Die Projektidee wird als förderwürdig befunden
    • Zustimmung unter Vorbehalt – Die Projektidee wird grundsätzlich als förderwürdig befunden unter Auflagen (z.B. Vorgaben zu Überarbeitung einzelner Aspekte)
    • Ablehnung ohne Begründung – Die Projektidee wird nicht als förderwürdig befunden

    Schritt 2 – Zuwendungsantrag bei positiver Entscheidung über eingereichte Projektidee

    Im Falle einer positiven Entscheidung über die Förderwürdigkeit Ihrer Idee, werden Sie im nächsten Schritt aufgefordert, einen Zuwendungsantrag mit folgenden Unterlagen einzureichen:
    • Kopie der Satzung
    • Kopie des Auszuges aus dem Vereinsregister
    • Kopie des Freistellungsbescheides des Finanzamtes (nicht älter als 3 Jahre)
    • Vollmacht im Falle der Bestellung besonderer Vertreter*innen
    • Nachweise der fachlichen Expertise der vorgesehenen Honorarkräfte

    Es erfolgt eine zuwendungsrechtliche Prüfung des eingereichten Antrages durch das Integrationsbüro des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Nach erfolgter Prüfung der Entscheidung durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung wird von der Bewilligungsstelle des Bezirksamtes ein Zuwendungsbescheid gefertigt, in dem weitere Einzelheiten geregelt sind.

  • Um welche Art der Förderung handelt es sich?

    Die Projektförderung wird in der Regel in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung durch das Bezirksamt gewährt. Die Träger sollten nach Möglichkeit einen angemessenen Eigenanteil erbringen. Die Antragsstellenden müssen versichern, dass das Projekt nicht (vollständig) aus anderen Quellen finanziert werden kann (ausgenommen ist eine im Finanzierungsplan vermerkte Ko-Finanzierung – Eigen- oder Drittmittel).

Wenn Sie Fragen zum Antrag haben, können Sie sich per Mail oder per Telefon beim Integrationsbüro melden: integration@ba-sz.berlin.de oder 030 90299-5424

Unterlagen zur Projektidee

  • Vorlage Projektskizze – Förderung aus dem „Integrationsfonds – bezirkliches Nachbarschaftsprogramm“ 2026 – MO-Mittel

    DOCX-Dokument (40.3 kB)

  • Vorlage Finanzierungsplan– Förderung aus dem „Integrationsfonds – bezirkliches Nachbarschaftsprogramm“ 2026 – MO-Mittel

    XLSX-Dokument (15.8 kB)

  • Vorlage Maßnahmenübersicht– Förderung aus dem „Integrationsfonds – bezirkliches Nachbarschaftsprogramm“ 2026 – MO-Mittel

    DOCX-Dokument (45.0 kB)

Bezirksbeauftragte für Partizipation und Integration

Postanschrift:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
14160 Berlin

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