Förderung aus dem „Integrationsfonds – Bezirkliches Nachbarschaftsprogramm“ 2026

Aufruf zur Einreichung von Projektideen bis 05.11.2025

Für das Jahr 2026 ruft das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf auf, Projektideen einzureichen, die die Partizipation und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte fördern. Die finanzielle Förderung dieser Projekte erfolgt aus dem „Integrationsfonds – Bezirkliches Nachbarschaftsprogramm“ auf der gesetzlichen Grundlage von § 16 Abs. 3 Nr. 6 und Nr. 7 PartMigG. Es sollen notwendige Maßnahmen zur Stärkung der Menschen mit Migrationsgeschichte und ihrer Organisationen vor Ort ergriffen und bezirkliche Ankommens- und Willkommensstrukturen gefördert und gestaltet werden. Die finanziellen Mittel sind im Haushalt der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) etatisiert. Sie werden nach einem festgelegten Verteilmechanismus an alle zwölf Bezirke ausgereicht. Die Förderung hat drei Ziele:
  • die Stärkung und Weiterentwicklung bezirklicher Ankommens- und Willkommensstrukturen,
  • ein besserer Zugang zu Regelstrukturen durch sog. Brückenangebote,
  • die Unterstützung von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte vor Ort.

Im Vordergrund steht dabei die lokale und bedarfsorientierte Stärkung der bezirklichen Strukturen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Begegnungen. Die geförderten Maßnahmen sollen gezielt für und mit der Zielgruppe konzipiert werden und nachhaltig sein.

  • Welche Art von Projekten kann gefördert werden?
    Die Förderung findet nur für einzelne, abgegrenzte Projektvorhaben statt. Die geplanten Maßnahmen müssen sich auf Steglitz-Zehlendorf konzentrieren, berlinweite Projekte sind nicht förderfähig. In Steglitz-Zehlendorf können Projekte aus den folgenden Bereichen gefördert werden, die die Partizipation und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte stärken:
    • Niedrigschwellige Beratung und Angebote zur Orientierung
    • Sprache, Bildung und Qualifizierung
    • Förderung der gesundheitlichen Stabilität
    • Austausch und Begegnung vor Ort
    • Empowerment und Antidiskriminierung
      Die Arbeitsweise in den Projekten sollte netzwerkorientiert sein und die enge Zusammenarbeit mit den Regelstrukturen verfolgen. Die Teams sollten vielfältig aufgestellt sein und möglichst mehrsprachig arbeiten oder ergänzende Möglichkeiten der Sprachmittlung einbeziehen. Grundsätzlich sollen in allen Projekten Bedingungen geschaffen werden, um Teilhabe unabhängig von individuellen körperlichen Fähigkeiten, Herkunft, Religion und Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Sprache oder Alter zu ermöglichen.
  • In welchem Zeitraum können die Projekte umgesetzt werden?

    Die Projekte können im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.12.2026 umgesetzt werden.

  • Wer kann die Förderung beantragen?

    Träger und Organisationen, die als juristische Person (z.B. eingetragener Verein, Stiftung, gGmbH ) organisiert sind.

  • Bis wann können Projektideen eingereicht werden?
    • Die Frist zur Beantragung der Mittel ist der 05.11.2025.
    • Bitte übersenden Sie das Formular und den Finanzierungsplan digital an integration@ba-sz.berlin.de
      (Betreff: Projektidee Integrationsfonds 2026 [Name Einrichtung, Kurztitel der Maßnahme]). Genauere Informationen hierzu finden Sie im Vordruck „Projektskizze“.
  • Ablauf - Entscheidung über die Fürderung in zwei Schritten

    Schritt 1 – Einreichung der Projektidee:

    In einem ersten Schritt können Sie bis zum 05.11.2025 eine Projektidee anhand der
    auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Vorlagen einreichen (Vorlage „Projektskizze“ und Vorlage „Finanzierungsplan“).

    In der Projektskizze müssen Sie neben der Ableitung des Handlungsbedarfs das geplante Projekt beschreiben:
    • Welche Ziele verfolgen Sie?
    • Mit welchen Maßnahmen sollen diese erreicht werden?
    • Wie soll der Erfolg des Projektes gemessen werden?
    • Welche Menschen (Zielgruppen) möchten Sie mit Ihrem Projekt ansprechen/erreichen?
    • Zusätzlich müssen Angaben zu Kooperationspartner*innen, der Vernetzung im Sozialraum und Querschnittsthemen gemacht werden.

    Im Finanzierungsplan müssen Sie eintragen, wie viel Geld Sie und wofür Sie das Geld benötigen im Rahmen der Projektumsetzung. Sie müssen ebenfalls Auskunft über zur Verfügung stehende Eigen- und Drittmittel geben.

    In den Prozess zur Beurteilung der Projektideen werden verschiedene Akteur*innen unterschiedlicher Ebenen des Bezirksamtes einbezogen. Koordiniert und geleitet wird dieser durch das Integrationsbüro des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf. Das Ergebnis der Beurteilung kann wie folgt ausfallen:
    • Zustimmung – Die Projektidee wird als förderwürdig befunden
    • Zustimmung unter Vorbehalt – Die Projektidee wird grundsätzlich als förderwürdig befunden unter Auflagen (z.B. Vorgaben zu Überarbeitung einzellner Aspekte)
    • Ablehnung ohne Begründung – Die Projektidee wird nicht als förderwürdig befunden

    Schritt 2 – Zuwendungsantrag bei positiver Entscheidung über eingereichte Projektidee

    Im Falle einer positiven Entscheidung über die Förderwürdigkeit Ihrer Idee, werden Sie im nächsten Schritt aufgefordert, einen Zuwendungsantrag mit folgenden Unterlagen einzureichen:
    • Kopie der Satzung / des Gesellschaftervertrages
    • Kopie des Auszuges aus dem Vereinsregister / des Auszuges aus dem Handelsregister
    • Kopie des Freistellungsbescheides des Finanzamtes (nicht älter als 3 Jahre)
    • Vollmacht im Falle der Bestellung besonderer Vertreter*innen
    • Bei Projekten über 25.000,- EUR: Erklärung zur Leistungsgewährungsverordnung (LGV) (siehe Vorlage)
    • Stellenbeschreibungen und Nachweise der fachlichen Expertise des Personals

    Es erfolgt eine zuwendungsrechtliche Prüfung des eingereichten Antrages durch das Integrationsbüro des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Nach erfolgter Prüfung der Entscheidung durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung wird von der Bewilligungsstelle des Bezirksamtes ein Zuwendungsbescheid gefertigt, in dem weitere Einzelheiten geregelt sind.

  • Um welche Art der Förderung handelt es sich

    Die Projektförderung wird in der Regel in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung durch das Bezirksamt gewährt. Die Träger sollten nach Möglichkeit einen angemessenen Eigenanteil erbringen. Die Antragsstellenden müssen versichern, dass das Projekt nicht (vollständig) aus anderen Quellen finanziert werden kann (ausgenommen ist eine im Finanzierungsplan vermerkte Ko-Finanzierung – Eigen- oder Drittmittel).

Wenn Sie Fragen zum Auswahlverfahren haben, können Sie sich per Mail oder per Telefon beim Integrationsbüro melden: integration@ba-sz.berlin.de oder 030 90299-5424

Unterlagen zur Projektidee

  • Vorlage Projektskizze - "Integrationsfonds - bezirkliches Nachbarschaftsprogramm" 2026

    PDF-Dokument (339.8 kB)

  • Vorlage Finanzierungsplan- "Integrationsfonds - bezirkliches Nachbarschaftsprogramm" 2026

    XLSX-Dokument (15.7 kB)

Bezirksbeauftragte für Partizipation und Integration

Postanschrift:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
14160 Berlin

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