Straßenmusik

junge Menschen spielen Instrumente und singen im Freiem

Nach aktueller Rechtslage wird in Berlin werktagsüber (Mo-Sa, 6 bis 22 Uhr) keine Genehmigung mehr für die Darbietung von (verstärkter) Straßenmusik benötigt. Dennoch sind folgende Maßgaben zu beachten, da es anderenfalls zu einer Untersagung der Musikdarbietung kommen kann:

  1. Ggf. verwendete Musikinstrumente und die Verstärkeranlage sind so zu platzieren, dass die nächstgelegenen Anwohnenden nicht direkt beschallt werden. Unmittelbar unter Wohnraumfenstern darf nicht gespielt werden.
  2. In unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern (Abstand mind. 20m), Krankenhäusern und ähnlichen schutzwürdigen Einrichtungen (Abstand mind. 60m) darf nicht musiziert werden.
  3. Der Einsatz des Tonwiedergabegerätes bzw. Verstärkers ist ausschließlich für die Einspielung von Hintergrundbeschallung erlaubt.
  4. Der maximale Spielvorgang an einem Standort darf eine Stunde pro Tag nicht überschreiten.
  5. Zu einem bereits bespielten Standort ist ein Mindestabstand von 100 m einzuhalten.
  6. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer, auch einzelner Straßenmusiker bzw. mehrerer Musikgruppen oder von Drehorgelspielern in Verbindung mit Straßenmusikern, Musikgruppen oder in Verbindung mit anderen lautstarken Akteuren an einem Standort ist nicht zulässig. Dies gilt auch für laute Werbe- und Verkaufsveranstaltungen.
  7. Beschwerden, die von der einschreitenden Polizei oder den zuständigen Ordnungsbehörden als berechtigt anerkannt werden, ist sofort abzuhelfen. Notfalls ist der Musikvortrag abzubrechen.

Umwelt- und Naturschutzamt Steglitz-Zehlendorf

Postadresse: 14160 Berlin

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