Lärmschutz bei stationären Geräten (z.B. Wärmepumpen)

Durch den zunehmenden Einsatz von Luft-Wärme-Pumpen kommt es innerhalb von Wohngebieten vermehrt zu Störungen durch Lärm.

Um Lärmkonflikte mit der Nachbarschaft im Vorfeld zu vermeiden, die durch den nahen Aufstellort der Außeneinheit zur Nachbarschaft entstehen können, empfehlen wir bei der Errichtung und des Betriebs die Ausführungen der Publikation “Leitfaden
für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten” vom 28.08.2013 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) zu beachten.

Der Leitfaden gibt einen leicht verständlichen Einblick in die Möglichkeiten des vorbeugenden Lärmschutzes. Er nennt Empfehlungen zur Planung, zur Auswahl und zum Betriebs des Gerätes, zur Wahl des Aufstellortes sowie zu weiteren Lärmminderungsmaßnahmen (vgl. Anhang des Leitfadens, ab S. 11). Zum Beispiel sollte bei der Errichtung von innenliegenden Anlagen darauf geachtet werden, dass die Ansaug- und Abluftöffnungen nicht zu nahe an der benachbarten Wohnbebauung montiert werden, da diese ebenfalls Lärm erzeugen können.

Da uns zunehmend Anfragen erreichen, weisen wir darauf hin, dass das Umwelt- und Naturschutzamt keine Beratung hinsichtlich der Wahl des Aufstellortes einer Wärmepumpenanlage durchführt. Bei Bedenken empfehlen wir, ein nach § 29b BImSchG zugelassenes Akustikbüro hinzuzuziehen, welches anhand einer Schallimmissionsprognose den geeigneten Standort ermitteln kann.

Weitere Informationen

  • LAI-Hinweise Stationäre Geräte_Langfassung_Entwurf_Stand 2023

    PDF-Dokument (1.2 MB) - Stand: 28.08.2013, aktualisiert 28.08.2023 - Dritte Aktualisierung
    Dokument: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI), Wessolowski, Sven-Oliver (MKUEM)

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