Grundsätzlich sind Lagerfeuer in Berlin nicht verboten. Verbote bestehen nur in bestimmten Gebieten wie z. B. in Landschaftsschutzgebieten oder im Wald. Feuer auf speziell gekennzeichneten Grillplätzen,
eigenen Grundstücken oder mit Einverständnis des Grundeigentümers
müssen bei der Behörde nicht angezeigt werden. In Wohngebieten können Lagerfeuer durchaus mit der notwendigen Sorgfalt betrieben werden.
Geruchsbelästigungen durch Lagerfeuer und Verbrennen von Gartenabfällen
Umwelt- und Naturschutzamt Steglitz-Zehlendorf
Postadresse: 14160 Berlin
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