Überwachung von Heizölverbraucheranlagen

Heizöl ist ein Energieträger, der in der Regel in einem Tank im Erdreich oder im Keller gelagert wird. Eine Heizölverbraucheranlagen besteht neben dem Tank aus den ölführenden Leitungen bis zum Brenner, der Befülleinrichtung sowie allen Sicherheitseinrichtungen (z.B. Auffangraum, Grenzwertgeber, Leckanzeigegerät, Ausheberschutz).

Gelangt Heizöl beim Umfüllen oder durch eine Undichtigkeit in den Boden oder in das Grundwasser, so führt dies zu erheblichen Schäden. Tankanlagen unterliegen deshalb einer besonderen Überwachung. Sie dürfen ab einem bestimmten Volumen nur durch Fachbetriebe gewartet werden. Darüber hinaus müssen viele dieser Anlagen durch unabhängige Sachverständige (regelmäßig) überprüft werden. Die Prüfung von Heizöltanks ist vergleichbar mit der Prüfung der Verkehrssicherheit von Kraftfahrzeugen.

Ziele

Boden und Grundwasser sollen vor Schäden durch austretendes Heizöl geschützt werden. Unfälle z.B. durch undichte Tanks sind zu vermeiden, da ein Liter Heizöl Millionen Liter Trinkwasser ungenießbar machen kann.

Prüfpflichtige Heizölverbraucheranlagen

Oberirdische Anlagen
Oberirdische Heizölverbraucheranlagen mit einem Lagervolumen von mehr als 1.000 bis zu 10.000 Litern müssen vor der Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung von einem anerkannten Sachverständigen geprüft werden. Oberirdische Heizöllageranlagen mit einem Lagervolumen von mehr als 10.000 Litern (in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten mehr als 1.000 l) müssen zusätzlich alle 5 Jahre sowie vor Stilllegung geprüft werden.

Unterirdische Anlagen
Unterirdische Heizölverbraucheranlagen müssen – unabhängig von ihrer Größe – vor der Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung, wiederkehrend alle 5 Jahre (in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten alle 2,5 Jahre) sowie vor Stilllegung von einem anerkannten Sachverständigen geprüft werden.

Nur Prüfer/innen anerkannter Sachverständigen-Organisationen sind zur Durchführung der Prüfung berechtigt. Eine Liste über anerkannte Sachverständigenorganisation in Berlin und in naher Umgebung wird reglemäßig durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt veröffentlich. Eine aktuelle Version finden Sie sicherlich schnell über eine Internetrecherche.

Weitere Informationen zu dem Thema und über die Pflichten als Betreiber/in solcher Anlagen finden Sie z.B. im “Merkblatt zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Informationen für Betreiber von Heizölverbraucheranlagen” des Bezirksamtes Reinickendorf (s.u.).

Aufgaben des Umwelt- und Naturschutzamtes

  • Die Beauftragung der Sachverständigenorganisation zur Prüfung der Heizölverbraucheranlagen ist Aufgabe der Betreiberin oder des Betreibers. Das Umwelt- und Naturschutzamt überwacht die regelmäßige Durchführung dieser Prüfungen.
  • Wurde eine Prüfung nicht rechtzeitig in Auftrag gegeben, fordert das Umwelt- und Naturschutzamt die Eigentümerin oder den Eigentümer schriftlich zur Durchführung der Prüfung auf.
  • Darüber hinaus überwacht das Umwelt- und Naturschutzamt die Beseitigung von Mängeln, die die oder der Sachverständige festgestellt hat.
  • Die erforderlichen Maßnahmen können angeordnet und nötigenfalls zwangsweise durchgeführt werden.
  • Verstöße gegen Vorschriften können zudem mit Bußgeldern geahndet werden.

Weitere Informationen

  • Merkblatt zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Informationen für Betreiber von Heizölverbraucheranlagen

    PDF-Dokument (138.5 kB) - Stand: Okt. 2017
    Dokument: Bezirksamt Reinickendorf von Berlin, Umwelt- und Naturschutzamt, Hr. Bergmann

Gesetze, Vorschriften