Gewerbebetreibende haben die folgenden Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln und zu verwerten bzw. zu entsorgen:
Restabfall, Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle, Bauabfälle, biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle und gefährliche Abfälle (z.B. Altöl, Abscheiderinhalte oder gebrauchte Lösungsmittel) (§ 3 GewAbfV).
Abfallentsorgung in Gewerbebetrieben
Umwelt- und Naturschutzamt Steglitz-Zehlendorf
Postadresse: 14160 Berlin
Besuchsadresse
Termine nach voriger Vereinbarung
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Verkehrsanbindungen
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