Abfallentsorgung in Gewerbebetrieben

Worum geht es?

Gewerbebetreibende haben die folgenden Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln und zu verwerten bzw. zu entsorgen:
Restabfall, Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle, Bauabfälle, biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle und gefährliche Abfälle (z.B. Altöl, Abscheiderinhalte oder gebrauchte Lösungsmittel) (§ 3 GewAbfV).

Aufgaben des Umwelt- und Naturschutzamtes

  • Das Umwelt- und Naturschutzamt überprüft systematisch die im Bezirk ansässigen Gewerbebetriebe in Abhängigkeit von ihrer Umweltrelevanz und geht Beschwerden/ Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern nach.
  • Die erforderlichen Maßnahmen können nötigenfalls angeordnet und zwangsweise durchgesetzt werden.
  • Darüber hinaus kann das Umwelt- und Naturschutzamt Bußgelder verhängen.

Gesetze, Vorschriften