Wie ein Bebauungsplan entsteht

Verbindliche Bauleitplanung

Auf dieser Seite wird Ihnen das Verfahren vorgestellt, das ein Bebauungsplan durchlaufen muss, um rechtsverbindlich zu werden.

Das gesetzliche Bebauungsplanverfahren
Wie entsteht ein Bebauungsplan in Steglitz-Zehlendorf?
Wie kann ich mitwirken?

Fragen zu festgesetzten Bebauungsplänen beantwortet Ihnen unsere Bauberatung

Das gesetzliche Bebauungsplanverfahren

Paragraphen

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist im Baugesetzbuch (BauGB) des Bundes detailiert festgelegt. Im Land Berlin kommen zu diesen Vorschriften noch Spezialregelungen durch das Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) und das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) hinzu.

Einen Anspruch auf die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens sieht das BauGB nicht vor, es erlaubt auch keine Verträge hierüber. Entscheidend ist allein die städtebauliche Erforderlichkeit.

Der gesetzliche Auftrag lautet, alle Belange, die für Entscheidungen im Plangebiet von Bedeutung sein könnten, zu sammeln, zu bewerten und gerecht abzuwägen. Dies gilt sowohl für die öffentlichen Belange als auch für die privaten Belange. Darüber hinaus ist die Betroffenheit der Umwelt in einem Umweltbericht zu ermitteln.

Neben den normalen Bebauungsplanverfahren können Bebauungsplän auch in sogenannten “vereinfachten” und in “beschleunigten” Verfahren durchgeführt werden. Hierzu müssen sie aber die in § 13 bzw. § 13a BauGB definierten Anforderungen erfüllen. In diesen Fällen gelten insbesondere hinsichtlich der frühzeitigen Beteiligungsphase und des Umweltberichts im Einzelfall abweichende Regelungen.

Schema des Bebauungsplanverfahrens

Schwerpunkt des Bebauungsplanverfahrens bilden die beiden Beteiligungsstufen, die jeweils mit Bürgern und Behörden (und den sogenannten “Trägern öffentlicher Belange” oder kurz “TöB”) durchgeführt werden.

Dabei dient die erste, “frühzeitige” Beteiligungsstufe dem Kennenlernen der Planungsanforderungen und die zweite, “reguläre” eher der Überprüfung eines konkreten Planungsvorschlags durch die kritische Öffentlichkeit. In den sogenannten “beschleunigten” und “vereinfachten” Verfahren gelten insbesondere hinsichtlich der frühzeitigen Beteiligungsphase und des Umweltberichts im Einzelfall abweichende Regelungen.

Eine detaillierte Darstellung des Bebauungsplanverfahrens haben wir Ihnen als Download bereitgestellt.

  • Schema Bebauungsplanverfahren

    PDF-Dokument (409.2 kB)

Wie entsteht ein Bebauungsplan in Steglitz-Zehlendorf?

Reihe von Aktenordnern

Die im Rahmen eines Bebaungsplanverfahrens anfallenden Aufgaben umfassen nicht allein die verfahrenstechische Abwicklung sondern auch räumlich-funktionale Analysen, städtebauliche und planungsrechtliche Entwurfsarbeiten, die Einbindung von Fachverwaltungen und Öffentlichkeit sowie die Auswertung und Koordination sämtlicher Arbeitsprozesse.

In Steglitz-Zehlendorf werden diese Arbeiten von der Arbeitsgruppe “verbindliche Bauleitplanung” des Fachbereichs Stadtplanung in der Regel folgendermaßen durchgeführt:

  • Phase “Aufstellung” Die Entscheidung, einen Bebauungsplan aufzustellen trifft in Steglitz-Zehlendorf das Bezirksamt, also das Gremium der Bezirksstadträte unter Leitung des Bezirksbürgermeisters. Der Beschluss wird im Amtsblatt bekanntgemacht, im Internet veröffentlicht und in den Schaukästen des Bezirksamts ausgehängt.
  • Phase “frühzeitige Beteiligung” Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB angeschrieben und um Sachinformationen und Hinweise, insbesondere im Hinblick auf Umweltaspekte gebeten. Die Öffentlichkeit wird entweder gleichzeitig oder kurz danach durch Bekanntmachungen in der Tagespresse und in den Schaukästen des Bezirksamts nach § 3 Abs. 1 BauGB um eine erste Mitwirkung gebeten.
  • Phase “reguläre Beteiligung” Nach Auswertung der ersten Hinweise setzt eine Phase zur Konkretisierung der Planung ein. Die überarbeiteten Planunterlagen werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übergeben. Nach deren Rückäußerung wird der sogenannte Reinplan (ein Planoriginal) vom Fachbereich Vermessung erstellt (es handelt sich aber immer noch um einen Entwurf).
    Mit diesem Planentwurf erfolgt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die in der Tagespresse, im Internet, in den Schaukästen des Bezirksamts und im Amtsblatt bekanntgemacht wird. In bestimmten Fällen werden zu diesem Anlass auch die betroffenen Behörden gemäß § 4a Abs. 3 erneut beteilgt. Jeweils nach Abschluss der Beteiligungsschritte werden die Anregungen ausgewertet, Sachverhalte nachgeprüft, ergänzende Gutachten angefertigt und in Folge oft der Planentwurf verändert. Ändert sich der Plan wesentlich, wiederholt sich auch die öffentliche Auslegung.
  • Phase “Abwägung” Sobald keine Änderungen mehr erforderlich sind, wird das Auswertungsergebnis dem Bezirksamt vorgelegt. Es entscheidet über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, über Berücksichtigung oder Zurückweisung von vorgebrachten Argumenten.
  • Phase “Rechtsprüfung” Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Bebauungsplan mit allen seinen Bestandteilen und allen Verfahrensunterlagen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Rechtsprüfung vorgelegt. Diese hat zwei Monate Zeit, das ordnungsgemäße Zustandekommen des Bebauungsplans zu prüfen.
  • Phase “Festsetzung” Nach positiver Stellungnahme der Senatsverwaltung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf (BVV) über den Bebauungsplan. Im Anschluss setzt das Bezirksamt die Rechtsverordnung fest und veröffntlicht sie im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin. Hiermit wird der Bebauungsplan rechtskräftig. Einsehen können sie den Originalplan dann im Fachbereich Vermessung, bei der Bauaufsicht oder natürlich bei uns im Fachbereich Stadtplanung. Zur ersten Orientierung über die Planungsinhalte stehen die meisten Pläne im Internet auch digital zur Verfügung.

Wie kann ich mitwirken?

Wegweiser

Die Unterlagen für die öffentliche Auslegung (und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) werden für gewöhnlich im Rathaus Zehlendorf im Bauteil E, im Flur des Fachbereichs Stadtplanung für die Dauer eines Monats zur Ansicht bereitgehalten und von uns auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch auch gerne erläutert. Innerhalb der jeweils bekannt gemachten Auslegungszeiten können Sie dazu ohne Anmeldung bei uns vorbeischauen.

Ergänzend werden einzelne Unterlagen auch ins Internet gestellt. Wir empfehlen wegen der Gelegenheit zum persönlichen Austausch sich den Plan im Original in unseren Diensträumen anzusehen.

Zu den Öffentlichkeitsbeteiligungen können Sie innerhalb der jeweils genannten Fristen Stellungnahmen abgeben, die in die Abwägung einbezogen werden. Wie zahlreiche Beispiele zeigen, können Sie so ganz entscheidenden Einfluss auf die Inhalte des Bebauungsplans nehmen.

Den Bürgern, die sich durch Stellungnahmen beteiligt haben, wird nach Abschluss des Verfahrens das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt.

  • Anleitung zum Lesen der Planzeichnungen

    PDF-Dokument (12.6 MB)