Sonderpädagogische Förderung - Allgemeine Informationen

Roter Stempel mit der Aufschrift Gemeinsam mehr erreichen

Das Ziel des gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf wurde in dem zum 01. Februar 2004 in Kraft getretenen Schulgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.

Das Recht der Eltern eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist damit gestärkt worden – die Eltern können nunmehr eine allgemeine Schule für Ihr Kind wählen. Nur wenn bestimmte personelle, sächliche und organisatorische Möglichkeiten für eine angemessene Förderung der Schülerinnen und Schüler nicht vorhanden sind, kann das Kind abgewiesen werden. Dann entscheidet die Schulaufsichtsbehörde, die einen Aufnahmeausschuss einrichtet, der die Eltern bei der Entscheidung berät. Dieses Verfahren sichert ein Höchstmaß an Beteiligung und schafft Transparenz für alle Beteiligten.

Die “Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt” bleiben für alle Förderschwerpunkte erhalten.

Allerdings hat es an den Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt “Lernen” Veränderungen gegeben, die durch die Einführung der flexiblen Schulanfangsphase bedingt waren – diese Schulen umfassen allein die Jahrgangsstufen 3-10. Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt vergeben grundsätzlich die gleichen Abschlüsse wie die allgemeinen Schulen. Es gibt allerdings zwei wichtige Ausnahmen:

- Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf “Geistige Entwicklung” erhalten am Ende ihrer allgemeinen Schulpflicht ein Abgangszeugnis.

- Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf “Lernen” können am Ende der Jahrgangsstufe 10 einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss oder den “berufsorientierenden Schulabschluss” erwerben.

Sie können die allgemeinen Abschlüsse erreichen, wie beispielsweise den Hauptschulabschluss, wenn zuvor ihr Förderbedarf weggefallen ist und sie nach den Rahmenlehrplänen der allgemeinen Schule unterrichtet worden sind.

Der neue “berufsorientierende Schulabschluss” wurde erstmals am Ende des Schuljahres 2006/2007 vergeben.

Beratung und Kontakte:

Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Steglitz-Zehlendorf

Die Beratung erfolgt nach telefonischer Voranmeldung.

- Lothar vom Hofe, Leiter des SIBUZ
Tel.: 90299-2572 Fax 90299-2602
E-Mail

Schulpsychologisches Beratungszentrum, Dessauerstraße, 49 – 55, 12249 Berlin

- Matthias Siebert, Stellvertr.Leitung des Schulpsychologischen Beratungszentrums
Tel.: 90299-2553 Fax: 90299-2602
E-Mail

- Petra Reiher, Sekretariat Schulpsychologisches Beratungszentrum
Tel.: 90299-2572 Fax: 90299-2602
E-Mail

Beratungs – und Unterstützungszentrum, Plantagenstraße 6 – 8, 12169 Berlin

- Andrea Kahnt, Stellvertr. Leitung des Beratungs- und Unterstützungszentrums
Tel.: 90299-2770 Fax: 90299-2799
E-Mail

- Stefanie Wernicke, Sekretariat des BUZ Steglitz-Zehlendorf
Tel.: 90299-2780 Fax: 90299-2799
E-Mail