Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Lebensmittelüberwachung

  • Aufsicht über den Verkehr mit Lebensmitteln, Futtermitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen, z.B. durch ständige Überprüfungen in Herstellerbetrieben, im Groß- und Einzelhandel, in Gastronomiebetrieben, Hotels, Kantinen, auf Märkten und Volksfesten
  • Entnahme von Verdachts- und Verfolgsproben
  • Entgegennahme von auffälligen Erzeugnissen zur Begutachtung/ Untersuchung (Verbraucherbeschwerden)
  • Kontrolle der Lebensmittelhygiene von der Produktion bis zum Verbraucher, einschließlich Transport, Lagerung und Kennzeichnung
  • Beteiligung an der Zulassung und laufende Überwachung von Betrieben nach EU – Lebensmittelhygienerecht
  • Beratung von Gewerbetreibenden zu Bauvorhaben und Betriebseröffnungen
  • Beratung in Fragen der Lebensmittelüberwachung

Überwachung bestimmter Produkte

  • frei verkäufliche Arzneimittel außerhalb der Apotheken
  • Bedarfsgegenstände (z.B. Wäsche, Schuhe, Kinderspielzeug)
  • Kosmetika
  • Tabakerzeugnisse

Handelsklassenrecht, Vermarktungsnormen und Preisangabenrecht

  • Überwachung der Einhaltung von EU-Vermarktungsnormen für tierische und nichttierische Lebensmittel (Obst, Gemüse, Eier und Geflügel)
  • Überwachung der Einhaltung der Preisangabenverordnung (Handel, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe)
  • Beratung in Fragen des Handelsklassenrechts, der EU-Vermarktungsnormen, der UNECE-Normen und des Preisangabenrechts

Tierseuchenbekämpfung

  • Beratung, Vorbeugung und Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Tierseuchenprophylaxe und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei Ausbruch spezieller
  • Tierseuchen, z.B. Amerikanische Faulbrut der Bienen, Tollwut
  • Tierseuchenrechtliche Maßnahmen bei tierischen Nebenprodukten und Erzeugnissen
  • Registrierung und ständige Überwachung von landwirtschaftlichen Nutztierbeständen (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) und des Zoofachhandels
  • Untersuchung und Ausstellung von Attesten für Hunde, Katzen und andere Haustiere im internationalen Reise- und Handelsverkehr.
  • Maßnahmen bei anzeige- und meldepflichtigen Tierkrankheiten
  • Überwachung der Tierkörperbeseitigung

Tierschutz

  • Bearbeitung von Tierschutzbeschwerden und Anzeigen sowie Beratung in Tierschutzfragen
  • Genehmigungsverfahren und Überprüfungen gewerblicher Tierhaltungen und -transporte
  • Genehmigung und Überwachung von Tierveranstaltungen

Gefahrenabwehr

  • Maßnahmen bei Gefährdungen und Schädigungen durch Tiere (z.B. Hundebisse)
  • Erteilung von Genehmigungen zur Haltung gefährlicher Hunde gemäß dem Berliner Hundegesetz
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten, siehe Links zu weiterführenden Informationen

Hinweis zur Tiersammelstelle für alle Bezirke

Durch das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben wird für alle Berliner Bezirke die Tiersammelstelle für entlaufene Tiere betrieben.
Fundtiere (Haustiere) können dort hin verbracht und vorübergehend verwahrt werden. Der Transport und die Unterbringung der Tiere sind kostenpflichtig.

Ist Ihr Tier entlaufen, sollten Sie eilig in der Tiersammelstelle nachfragen.