Parkraumbewirtschaftung

Viele abgestellte Autos

Viele geparkte Autos

Bestandszonen

In Steglitz Zehlendorf gibt es rund um die Schloßstraße seit Herbst 2000 die Parkraumbewirtschaftungszonen 23, 24 und 25.

Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung

Mit Beschluss vom 21.06.2023 hat die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt ersucht, eine mögliche Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung zu prüfen, insbesondere angrenzend an die bisherigen Parkraumbewirtschaftungszonen und im Bereich Zehlendorf-Mitte. Zudem wurde angeregt, die Zeiten der Parkraumbewirtschaftungszonen 23 bis 25 an Samstagen an die Ladenöffnungszeiten anzupassen und von 18:00 auf 20:00 Uhr zu verlängern.

Durch das Ordnungsamt wurde im Jahr 2025 eine Machbarkeitsuntersuchung in Auftrag gegeben. In dieser wurde die Möglichkeit einer zeitlichen Ausdehnung der Bewirtschaftungszeiten in den bisherigen Parkraumbewirtschaftungszonen und die Möglichkeit einer Einführung der Parkraumbewirtschaftung im östlichen Teil von Steglitz (Grenze: Bezirksgrenze zu Tempelhof-Schöneberg, S-Bahntrasse von Priesterweg nach Lankwitz, Teltowkanal, Birkbuschstraße und Parkraumbewirtschaftungszonen 23 bis 25) untersucht.

Eine Untersuchung des Bereichs Zehlendorf-Mitte wurde bisher nicht in Auftrag gegeben, da zunächst Klarheit bestehen muss, wie sich die bevorstehenden Bauarbeiten am S-Bahnhof Zehlendorf und am Standort des Rathauses Zehlendorf auf das Umfeld auswirken.

Eine Ausdehnung der samstäglichen Bewirtschaftungszeiten in den Zonen 23 bis 25 ist derzeit nicht beabsichtigt.

Am 07.07.2026 hat das Bezirksamt beschlossen schrittweise die Parkraumbewirtschaftung auszuweiten. Die Grenzen des Erweiterungsgebietes sind die Parkraumbewirtschaftungszonen 23 bis 25, Bezirksgrenze zu Tempelhof-Schöneberg, Munsterdamm, einschließlich Hanstedter Weg, Steglitzer-Damm, S-Bahntrasse zwischen Südende und Lankwitz, Teltowkanal, und die Birkbuschstraße. Die Bewirtschaftungszeiten entsprechen denen der Zonen 23 bis 25, montags bis freitags 9 bis 20 Uhr, samstags 9 bis 18 Uhr. Die Parkgebühren werden ebenso wie in den Zonen 23 bis 25 0,50 Euro für die erste angefangene viertel Stunde, danach 0,10 Euro je angefangene weitere drei Minuten betragen. Die Einrichtung der Zonen soll zwischen Oktober 2027 und Mai 2028 in vier Schritten in der Reihenfolge „Bismarckviertel“, „Friedhof Steglitz“, „Stadtpark“ und „Südende“ erfolgen. Sollte es zu Verschiebungen im Zeitplan kommen, wird der unten veröffentlichte Zeitplan angepasst.

Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Bereich zwischen Munsterdamm, Bezirksgrenze zu Tempelhof-Schöneberg, S-Bahntrasse und Steglitzer Damm ist, mit Ausnahme der vom Munsterdamm abgehenden Sackgasse Handstedter Weg, vorerst nicht beabsichtigt. Sollte es nach Einrichtung der anderen Zonen wider Erwarten zu einem starken Anstieg des Parkdrucks in diesem Gebiet kommen, wird eine entsprechende Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung geprüft.

Dokumente

  • BVV Beschluss 346/VI vom 21.06.2023

    PDF-Dokument (56.9 kB) - Stand: 21.06.2023
    Dokument: BA SZ

  • Machbarkeitsstudie 2025 Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

    PDF-Dokument (6.5 MB) - Stand: 03/2026

  • Anlage-6-17-parkraumauslastung-stadtpark

    PDF-Dokument (13.4 MB) - Stand: 12/2025

  • Anlage-18-29-parkraumauslastung-suedende

    PDF-Dokument (14.5 MB) - Stand: 12/2025

  • Anlage-30-41-parkraumauslastung-friedhof-steglitz

    PDF-Dokument (14.5 MB) - Stand: 12/2025

  • Anlage-42-53-parkraumauslastung-insulaner.

    PDF-Dokument (11.5 MB) - Stand: 12/2025

  • Anlage-54-65-parkraumauslastung-bismarckviertel

    PDF-Dokument (15.0 MB) - Stand: 12/2025

  • Zeitplan Erweiterung Partkraumbewirtschaftung

    PDF-Dokument (199.9 kB) - Stand: 07/2026

Ausstehende Dokumente

Bezirksamtsbeschluss Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung in Steglitz vom 07.07.2026

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