Impfungen

Impfpass - Internationale Bescheinigung über Impfungen

Impfschutz für Kinder und Jugendliche

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine rechtzeitige und vollständige Immunisierung. Für Kinder und Jugendliche werden derzeit Impfungen gegen 15 Krankheiten empfohlen.
Impfungen sind der beste Schutz gegen die sogenannten Kinderkrankheiten, wie z.B. Masern und Keuchhusten. Diese Krankheiten sind hochansteckend und können sich schnell ausbreiten, wenn die Bevölkerung nicht ausreichend geschützt ist. Der Verlauf einer Erkrankung kann für Kinder und Jugendliche, aber auch für Erwachsene sehr schwer sein. Es können schwere Folgen drohen. Es ist wichtig, dass so viele Menschen wie möglich geimpft sind, um eine Ausbreitung in der Bevölkerung zu verhindern. Impfungen gehören zu den wirksamsten medizinischen Maßnahmen, um Krankheiten zu vermeiden.

Um einen guten Impfschutz aufzubauen, ist es am besten die Kinder bereits im Säuglingsalter zu impfen. Es gibt Krankheiten, die insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder schwer verlaufen können (z.B. Keuchhusten, RS-Virus). Bei den Jugendlichen besteht häufig durch fehlende Auffrischungen oder vergessene Impfungen ein mangelhafter Impfschutz (z.B. Hepatitis B oder HPV).
Zusätzlich wird im Säuglingsalter seit 2024 die Prophylaxe gegen das RS-Virus (RSV) für alle Neugeborenen und Säuglinge empfohlen. Dies soll eine Erkrankung der Luftwege mit Krankenhausaufenthalt verhindern.

Von der STIKO empfohlene Impfungen

Auf der Internetseite von impfen-info.de finden Sie sehr gute und immer aktuelle Informationen zu allen Impfungen (z.B. Coronavirus, Diphterie, FSME (Frühsommermeningoenzephalitis), Grippe, Hepatitis B, Hib, HPV, Keuchhusten, Masern, Meningokokken, Mumps, Pneumokokken, Polio, Rotaviren, Röteln, Tetanus, Windpocken) und zur RSV-Prophylaxe.

Informationen für Erwachsene:

Auch Eltern sollten an ihren eigenen Impfschutz denken: alle 10 Jahre wird eine Auffrischungsimpfung gegen Tetanus und Diphtherie (Td) empfohlen. Für alle Erwachsenen wird empfohlen, die nächste fällige Td-Impfung (Td) einmalig als Keuchhusten-Kombinationsimpfung zu erhalten.

Neugeborene und Säuglinge sind insbesondere bei Keuchhusten gefährdet schwer zu erkranken. Daher wird Eltern, Geschwistern und Betreuenden von Neugeborenen (z.B. Tageseltern, Babysitter, Großeltern) ein Keuchhustenimpfschutz empfohlen, sofern keine Impfung in den letzten 10 Jahren erfolgt ist. Damit soll vermieden werden, dass der Säugling angesteckt wird, bevor er einen eigenen Impfschutz erworben hat. Auch eine durchgemachte Keuchhustenerkrankung verschafft eine Immunität nur für die Dauer einiger Jahre. Da es z.Zt. Keuchhustenimpfstoff nur als Kombinationsimpfstoff auf dem Markt gibt, sollte jede Auffrischung gegen Tetanus und Diphtherie (auch im Verletzungsfall) Anlass sein, zu überprüfen, ob nicht eine Kombinationsimpfung mit Keuchhustenkomponente angezeigt ist. Menschen ab 60 Jahren und chronisch Kranken wird zusätzlich eine jährliche Grippeimpfung, eine einmalige Impfung gegen Pneumokokken und zwei Impfungen gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) empfohlen.

Informationen für Schwangere:

Die STIKO empfiehlt allen Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1.Trimenon, eine Impfung gegen Influenza. Frauen mit Kinderwunsch sollten insbesondere auch darauf achten gegen Röteln und Keuchhusten geschützt zu sein.

Masernschutz:

Eine Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) wird für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit empfohlen. In Berlin wird die Masernimpfung auch für Personen, die vor 1970 geboren sind, öffentlich empfohlen.
Für den Besuch von öffentlichen Einrichtungen (z.B. Schule, Kita) sind zwei Masernimpfungen verpflichtend in Deutschland.
Weitere Infos dazu unter https://www.masernschutz.de/

Reiseimpfungen:

Vor Reisen wird empfohlen sich zu erkundigen welche Impfungen in den Reisezielländern empfohlen werden.
Wenden Sie sich z.B. an die Reisemedizinische Ambulanz der Charitè.
https://internationale-gesundheit.charite.de/reisemedizinische_ambulanz

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n betreuende/n Kinder- und Jugendärztin/ -arzt oder an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.

  • Impfkalender 2025

    gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (§ 20 Abs.2 Infektionsschutzgesetz)

    PDF-Dokument (1.4 MB) - Stand: Januar 2025

HPV-Impfung

Informationen über humane Papillomaviren und die Impfung dagegen finden Sie beim Robert Koch-Institut.

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