Erstattung von Übernachtungskosten – Stromausfall Januar 2026 in Steglitz-Zehlendorf

Uns ist sehr bewusst, dass der damalige Stromausfall viele Bürgerinnen und Bürger vor sehr kurzfristige und teilweise belastende Entscheidungen gestellt hat. Gerade deshalb ist es uns ein wichtiges Anliegen, die eingegangenen Anträge mit großer Sorgfalt, aber zugleich pragmatisch, schnell und mit dem notwendigen Augenmaß zu prüfen.

Insgesamt sind rund 3.000 Anträge auf Erstattung von Unterbringungskosten eingegangen. Unser Ziel ist es, berechtigte Anliegen möglichst zügig und lösungsorientiert zu bearbeiten. Um die Bearbeitung weiter zu beschleunigen, sind derzeit rund ein Dutzend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Berliner Verwaltung zusätzlich im Einsatz.

Voraussetzung für eine Erstattung sind vollständige und prüffähige Unterlagen. In den Fällen, in denen diese bereits vollständig vorliegen, wurde mit der Auszahlung der Kosten schon seit Anfang März begonnen. Die Auszahlungen erfolgen nun fortlaufend.

Gleichwohl lässt sich angesichts der Vielzahl der Anträge leider nicht vermeiden, dass die Bearbeitung insgesamt noch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Wir bitten Sie daher weiterhin um ein wenig Geduld und danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis.

Bearbeitungsstand

Anzahl der eingegangenen Anträge Davon noch unvollständige Anträge Bereits zur Auszahlung beschiedene Anträge Insgesamt nicht auszahlbare Anträge
2881 750 1078 0
Stand: 16.04.2026

Die angegebenen Zahlen können aufgrund des zeitversetzten Bearbeitungsstandes geringfügig abweichen.

Wenn Sie aufgrund des Stromausfalls im Bezirk Steglitz-Zehlendorf eine kostenpflichtige Übernachtung zur Überbrückung einer Notlage in Anspruch genommen haben, können die reinen Übernachtungskosten im erstattungsfähigen Zeitraum nachträglich erstattet werden.

Erstattungsfähiger Zeitraum:

Erstattet werden Übernachtungen vom 03.01.2026 bis einschließlich der Nacht 07./08.01.2026.

Welche Kosten werden erstattet:

Reine Übernachtungskosten und City Tax (Übernachtungssteuer und sonstige Abgaben), soweit sie in Rechnung gestellt wurden

Welche Kosten werden nicht erstattet:

Nicht erstattet werden insbesondere Frühstück sowie sonstige Nebenkosten, z. B. Parkgebühren, Verpflegung/Lebensmittel, Minibar/Restaurant, Service-/Zusatzleistungen, Generator und sonstige Kosten.

Wichtiger Hinweis zur Abrechnung:

Sofern Ihre Rechnung nicht erstattungsfähige Positionen enthält (z. B. Frühstück oder sonstige Nebenleistungen), können diese nicht berücksichtigt werden. Dadurch kann der ausgezahlte Betrag unter der von Ihnen beantragten Gesamtsumme liegen.

Erhalten Sie einen Bescheid:

Im Erstattungsfall erfolgt in der Regel kein gesonderter Bescheid, damit die Erstattung angesichts der Vielzahl der Anträge zeitnah erfolgen kann.

Kontakt:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Amt für Soziales: stromausfall-kosten@ba-sz.berlin.de

Kontakt

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Amt für Soziales

Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag
09:00 – 13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen