Wahlhelfende

Vielen Dank für Ihr Interesse! Für die vorgezogenen Neuwahlen am 23.02.2025 hat das Wahlamt Steglitz-Zehlendorf sehr viele Bereitschaftserklärungen erhalten. Diese müssen nun erst einmal bearbeitet und den Wahllokalen zugeteilt werden. Vorerst werden keine weiteren Wahlhelfenden mehr benötigt.

Welche Voraussetzungen benötigen Wahlhelfende?

Als Wahlhelfender kann jeder tätig werden, der wahlberechtigt und kein Wahlbewerber, Mitglied eines Wahlausschusses oder Vertrauensperson eines Wahlvorschlages ist.

Die Arbeit im Wahlvorstand setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Was Sie wissen müssen, erfahren Sie, wenn Sie als Wahlvorsteher:in oder Schriftführer:in bzw. deren Vertreter:in eingesetzt werden, durch eine ca. 90-minütige Schulung des Bezirkswahlamtes, zu der Sie eine Einladung erhalten werden. Die anderen Mitglieder des Wahlvorstandes (Beisitzer) werden am Wahltag über den Ablauf informiert.

Welche Aufgaben haben Wahlhelfende?

  • in den örtlichen Wahllokalen die Stimmabgabe und -auszählung sicherstellen, oder
  • in den Briefwahllokalen die Wahlbriefe öffnen, deren Gültigkeit auswerten und die Stimmen auszählen

Weitere Auskünfte zu den Aufgaben der Wahlhelfenden erhalten Sie auf der Seite der Landeswahlleitung unter www.berlin.de/wahlen

Frau mit Fernbedienung vor einem Fernseher

Schulungsunterlagen für Wahlhelfende

Zur Vorbereitung auf die Wahlhelferaufgaben finden Sie im Schulungsvideo auf der Seite der Landeswahlleitung unter Informationen für Wahlhelfende – Berlin.de weitere Information und Hinweise.

Aufwandsentschädigung für Wahlhelfende

  • Erfrischungsgeld für die Tätigkeit im Wahlvorstand

    PDF-Dokument (96.1 kB)

  • VV Ausgleich für die Tätigkeit von Dienstkräften der Berliner Verwaltung als ehrenamtlich Helfende bei den allgemeinen Wahlen und Abstimmungen

    PDF-Dokument (192.3 kB)