Als Wahlhelfender kann jeder tätig werden, der wahlberechtigt und kein Wahlbewerber, Mitglied eines Wahlausschusses oder Vertrauensperson eines Wahlvorschlages ist.
Die Arbeit im Wahlvorstand setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Was Sie wissen müssen, erfahren Sie, wenn Sie als Wahlvorsteher:in oder Schriftführer:in bzw. deren Vertreter:in eingesetzt werden, durch eine ca. 90-minütige Schulung des Bezirkswahlamtes, zu der Sie eine Einladung erhalten werden. Die anderen Mitglieder des Wahlvorstandes (Beisitzer) werden am Wahltag über den Ablauf informiert.