Für Ihre Tätigkeit in einem Wahllokal erhalten Sie ein Erfrischungsgeld (§ 4 Landeswahlordnung). Dieses beträgt bis zu 120 Euro bei Übernahme eines Funktionsamtes als wahlvorstehende bzw. schriftführende Person beziehungsweise bis zu 100 Euro bei der Briefwahlauszählung. Zusätzlich erhalten Sie bei Schulungsteilnahme eine Aufwandsentschädigung. Vorstehende oder Schriftführende erhalten zudem eine Aufwandsentschädigung für die Abholung und Rücklieferung von Wahlunterlagen von bzw. in das Bezirkswahlamt.
Zusätzlich können Dienstkräften der Berliner Verwaltung, bei dann verminderter Höhe des Erfrischungsgeldes, Freizeitausgleich für die Tätigkeit als ehrenamtlich Helfende in Anspruch nehmen. Die entsprechende Regelung hierzu finden Sie im nachfolgenden Download.