Informationen für den Wahlvorstand

Jetzt Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden!

Über den folgenden Link gelangen Sie zur Anmeldung für den Wahlvorstand:

Hinweis: Alle folgenden Informationen zur Tätigkeit im Wahlvorstand gelten auch für Volksentscheide.

Allgemeine Informationen

Jedes Wahllokal hat einen eigenverantwortlichen Wahlvorstand – jeweils mit bis zu neun Wahlvorstandsmitgliedern, die am Wahltag die Stimmabgabe der Wahlberechtigten und die Stimmenauszählung sicherstellen.

Die Arbeit im Wahlvorstand setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Was Sie wissen müssen, erfahren Sie durch eine Schulung oder durch Schulungsmaterial der Bezirkswahlämter oder des Landeswahlleiters.

Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich

Für Ihre Tätigkeit in einem Wahllokal erhalten Sie ein Erfrischungsgeld (§ 4 Landeswahlordnung). Dieses beträgt bis zu 120 Euro bei Übernahme eines Funktionsamtes als wahlvorstehende bzw. schriftführende Person beziehungsweise bis zu 100 Euro bei der Briefwahlauszählung. Zusätzlich erhalten Sie bei Schulungsteilnahme eine Aufwandsentschädigung. Vorstehende oder Schriftführende erhalten zudem eine Aufwandsentschädigung für die Abholung und Rücklieferung von Wahlunterlagen von bzw. in das Bezirkswahlamt.

Zusätzlich können Dienstkräften der Berliner Verwaltung, bei dann verminderter Höhe des Erfrischungsgeldes, Freizeitausgleich für die Tätigkeit als ehrenamtlich Helfende in Anspruch nehmen. Die entsprechende Regelung hierzu finden Sie im nachfolgenden Download.

Download

  • Infoblatt - Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich

    PDF-Dokument (64.6 kB)

  • Freizeitausgleich - Verwaltungsvorschrift "Ausgleich für ehrenamtlich Wahl- und Abstimmungshelfende"

    PDF-Dokument (192.2 kB)

Handreichung zum Umgang mit Wahlbeobachtern

Die Öffentlichkeit der Wahl ist ein wichtiges Wahlrechtsprinzip. Jede Person hat das Recht, während der Wahlhandlung bis zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten. Hinweise zum Umgang mit Wahlbeobachtern finden Sie im folgenden Dokument.

  • Handreichung zum Umgang mit Wahlbeobachtern

    PDF-Dokument (77.6 kB)

Onlinebereitschaftserklärung

Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich zur Besetzung der Wahlvorstände für die Berliner Wahlen am 20.9.2026 zu melden. Unter folgendem Link gelangen Sie zum Anmeldeformular.

Das Bezirkswahlamt setzt sich dann einige Wochen vor dem Wahltag mit Ihnen in Verbindung und fragt nach, ob sie als Mitglied in einem Wahlvorstand eingesetzt werden möchten.

Kontakt:

Frau Gräbner-Böke

Der Landeswahlleiter für Berlin
Landeswahlamt