Berlin ist für die Wahl zum Abgeordnetenhaus in 78 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise eines Bezirks bilden einen Wahlkreisverband.
Die Wahlkreise werden für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt. In jedem Wahlbezirk wird ein Wahllokal eingerichtet.
Der Senat von Berlin hat am 3. Juni 2025 die Verteilung der 78 Wahlkreise für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2026 auf die Bezirke beschlossen. Danach entfallen auf:
- Mitte: sieben Wahlkreise,
- Friedrichshain-Kreuzberg: fünf Wahlkreise,
- Pankow: neun Wahlkreise,
- Charlottenburg-Wilmersdorf: sieben Wahlkreise,
- Spandau: fünf Wahlkreise,
- Steglitz-Zehlendorf: sieben Wahlkreise,
- Tempelhof-Schöneberg: sieben Wahlkreise,
- Neukölln: sechs Wahlkreise,
- Treptow-Köpenick: sieben Wahlkreise,
- Marzahn-Hellersdorf: sechs Wahlkreise,
- Lichtenberg: sechs Wahlkreise,
- Reinickendorf: sechs Wahlkreise.
Gegenüber der Einteilung für die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin im Jahr 2021 beziehungsweise deren Wiederholung im Jahr 2023 haben sich lediglich zwei Veränderungen ergeben: Der Bezirk Treptow-Köpenick hat einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat nun einen Wahlkreis weniger als zur Vorwahl (Link zur Pressemitteilung vom 3. Juni 2025).
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat die Abgrenzung der Wahlkreise im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht (ABl. Nr. 41 vom 2. Oktober 2025):