Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie weiterhin unter: berlin.de/corona
Inhaltsspalte
Rechtsgrundlagen
Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen
Repräsentative Wahlstatistik
Rechtsgrundlage für die Durchführung ist das Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik (Wahlstatistikgesetz – WStatG). Dieses schreibt im Wesentlichen das bewährte Verfahren rechtsverbindlich fest und gewährleistet die Wahrung des Wahlgeheimnisses bei den Erhebungen.
Plebiszite in Berlin
- Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (Auszug aus dem Bezirksverwaltungsgesetz):
- § 12 Zuständigkeit der Bezirksverordnetenversammlung
- § 13 Empfehlungen und Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung
- § 40 Mitwirkung der Einwohnerschaft
- § 41 Unterrichtung der Einwohnerschaft
- § 42 Einwohnerversammlung
- § 43 Einwohnerfragestunde
- § 44 Einwohnerantrag
- § 45 Bürgerbegehren
- § 46 Bürgerentscheid
- § 47 Ergebnis des Bürgerentscheids
- § 47a Mitteilung von Einzelspenden und Eigenmitteln
- § 47b Spendenverbot
Wahlen zum Deutschen Bundestag
Wesentliche Rechtsgrundlagen für Bundestagswahlen finden Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters:
Wahlen zum Europäischen Parlament
Wesentliche Rechtsgrundlagen für Europawahlen finden Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters:
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Kontakt
Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin
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E-Mail landeswahlleitung@wahlen.berlin.de
Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet.
Weitere Hinweise