Allgemeine Informationen

Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021

Durch das Urteil des Verfassgungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 16. November 2022 muss die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 wiederholt werden.

  • Urteil 21/154 des Verfassgungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 16. November 2022

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Der Landeswahlleiter Prof. Dr. Stephan Bröchler, seit 1. Oktober 2022 im Amt, hat die Aufgabe, diese Wiederholungswahlen zu organisieren. Wie es das Gesetz vorschreibt, muss er den Wahltag für eine Wiederholungswahl festlegen. Die Entscheidung fiel auf den 12. Februar 2023.

Abgeleitet vom beschlossenen Wahltag ergeben sich folgende Fristen und Termine.

  • Terminplan

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Recht auf Einsicht in das Wahlverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Wer seine Eintragung im Wahlverzeichnis prüfen möchte bzw. das Wahlverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 23. bis 27. Januar 2023, spätestens am 27. Januar 2023 bis 13 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen.

Die amtliche Bekanntmachung, aus der dies hervorgeht, steht im Folgenden zur Verfügung.

  • Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wahlverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wiederholungswahl zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am Sonntag, dem 12. Februar 2023 (Hauptwahl vom 26. September 2021)

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Wahlmodalitäten

Es dürfen keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden und die Wahlgebietseinteilung bleibt ebenfalls bestehen. Die Wahlgebietseinteilung finden Sie unter folgendem Link:

Am 14. November 2022 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin eine Änderung des Straßengesetzes Berlin verabschiedet. Damit wurde der Zeitpunkt geändert, ab dem zugelassene Wahlvorschläge in Berlin den öffentlichen Raum nutzen dürfen, um Wahlwerbung zu machen. Die Änderung führt dazu, dass nun ab 2. Januar 2023 mit Sondergenehmigung der bezirklichen Ordnungs- bzw. Wahlämter öffentlich plakatiert werden darf.

Weitere Informationen

  • Fragen-Antwort-Katalog

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  • Rechtsgrundlagenheft Wiederholungswahlen Berlin 2023

    PDF-Dokument (2.8 MB)

  • Informationen in leicht verständlicher Sprache zum Berliner Wahltag am 12. Februar 2023

    PDF-Dokument (5.9 MB)

  • Informationsblatt "Berlin Wählt" der Berliner Landeszentrale für politische Bildung

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