Parteien und Wahlberechtigte, die sich mit Wahlvorschlägen an der Bundestagswahl am 26. September 2021 beteiligen wollten, mussten Kreiswahlvorschläge spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag, also am 19. Juli 2021, 18 Uhr, bei den Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern einreichen. Landeslisten mussten mit den vorgeschriebenen Unterlagen innerhalb dieser Frist bei der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin eingereicht werden.
Ab 25. Juni 2020 konnten Wahlvorschläge für die Bundestagswahl 2021 am 26. September 2021 aufgestellt werden. Parteien, die seit der letzten Bundestagswahl nicht mit mindestens 5 Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, mussten spätestens am 21. Juni 2021, 18 Uhr, ihre Beteiligung beim Bundeswahlleiter angezeigt haben.
Der Bundeswahlleiter hat am 22.06.2021 veröffentlicht, welche Parteien die Beteiligungsanzeige fristgerecht eingereicht haben.
Außerdem mussten die betreffenden Parteien gültige Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten einreichen.
Nach dem Sechsundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes mussten die gleichen Parteien gültige Unterstützungsunterschriften in folgender Anzahl (bis spätestens 19. Juli 2021, 18 Uhr) einreichen:
- Kreiswahlvorschlag: mindestens 50
- Landesliste: mindestens 500