Gemeldete Spenden

Die Trägerin des Volksbegehrens über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel „Otto-Lilienthal“ (TXL) hat am 19. September 2017 angezeigt, dass die Firma Ryanair, Corporate Head Office, Airside Business Park, Swords, Co. Dublin Ireland die Kampagne „Berlin braucht Tegel“ durch eine eigeninitiierte und abgewickelte Plakatreihe unter Verwendung des Logos der Initiative „Berlin braucht Tegel“ im Umfang von ca. 105 sogenannten „Wesselmännern“ (großflächige Plakattafeln) in einem geschätzten Marktwert von 30.000 Euro unterstützt hat.

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sieht in der Unterstützungsleistung eine Sachspende im Sinne des § 40b Absatz 1 des Abstimmungsgesetzes.

Nach § 40 b des Abstimmungsgesetzes hat die Trägerin einer Volksinitiative oder eines Volksbegehrens Geld- oder Sachspenden, die in ihrem Gesamtwert die Höhe von 5.000 Euro übersteigen, unverzüglich anzuzeigen. Für Sachspenden ist der marktübliche Preis maßgebend. Die Landesabstimmungsleiterin hat diese Angaben im Internet zu veröffentlichen.

Die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens haben 15 Tage vor dem Abstimmungstermin des Volksentscheides an Eides statt zu versichern, dass der Anzeigepflicht vollständig und richtig nachgekommen worden ist.

  • Abstimmungsgesetz - Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid

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