Allgemeine Informationen

Trägerin und Wortlaut

Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e.V.
Weidenweg 37
10249 Berlin
Internet: www.verkehrsentscheid.de
E-Mail: info@verkehrsentscheid.de

Gegenstand des Volksbegehrens ist der Entwurf für ein „Berliner Gesetz für gemeinwohlorientierte Straßennutzung (GemStrG Bln)“. Dieses soll eine flächengerechte, gesunde, sichere, lebenswerte sowie klima- und umweltfreundliche Nutzung der öffentlichen Straßen in Berlin ermöglichen.
Vier Jahre nach seinem Inkrafttreten werden alle Straßen innerhalb der Berliner Umweltzone / S-Bahn-Ring, mit Ausnahme der Bundesstraßen und
Fußgängerzonen, durch das Gesetz zu autoreduzierten Straßen umgewidmet.
Autoreduzierte Straßen dürfen erlaubnisfrei nur für den Fuß- und Radverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr und Taxen sowie den Verkehr für die öffentliche Daseinsfürsorge genutzt werden (Gemeingebrauch). Die Nutzung durch private Kraftfahrzeuge ist erlaubnispflichtig (verkehrliche Sondernutzung). Menschen, die auf Kraftfahrzeuge angewiesen sind, erhalten eine Erlaubnis für z. B. folgende Zwecke:

  • Wirtschafts- und Lieferverkehr
  • private Fahrten (bis zu 12 × 24 Stunden jährlich)
  • Teilhabe bei Mobilitätseinschränkung, Pflege
  • Härtefälle

Die Erlaubniserteilung kann in einem papierlosen Verwaltungsverfahren erfolgen. Für kurzfristige Fahrten ist ein Anzeigeverfahren vorgesehen. Bei Verstößen gegen die Erlaubnispflicht können Bußgelder verhängt und die Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden.

Gesetzentwurf

  • Berliner Gesetz für gemeinwohlorientierte Straßennutzung (Gesetzentwurf der Initiative Berlin autofrei)

    PDF-Dokument (445.8 kB)

Informationen zum Datenschutz

  • Informationen zum Datenschutz Volksbegehren Berlin autofrei

    PDF-Dokument (615.2 kB)

Amtliche Kostenschätzung

Auf Grundlage des reinen Gesetzentwurfs lassen sich die Kosten für das Land Berlin nicht seriös beziffern. Diese sind u. a. abhängig vom Ausmaß der konkreten Umgestaltung des Straßenraums und können sich allein innerhalb des S-Bahn-Rings auf mehrere hundert Millionen Euro summieren. Hinzu treten landesseitige Kosten für Investitionen in den Ausbau und für die dauerhafte Kapazitätssteigerung des ÖPNV sowie Verwaltungskosten. Kostenmindernd wirken Wohlfahrtsgewinne u. a. durch weniger Verkehrsunfälle, Lärm, Luftschadstoffe und Klimagase, die ebenfalls nicht unmittelbar zu beziffern sind.

Kostenschätzung der Trägerin

Im Ergebnis werden durch das Gesetz jährlich rund 420 Mio. Euro eingespart. Die Umsetzung des Gesetzes führt zu Verwaltungsaufwand und jährlichen Mehrkosten im Landeshaushalt in Höhe von 5 Mio. Euro im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes und zu einmaligen Kosten in Höhe von 0,62 Mio. Euro. Dem stehen – durch Reduzierung der externen Kosten des Individualverkehrs – jährliche Einsparungen in Höhe von rund 425 Mio. Euro gegenüber.

Eintragungsfrist

Freitag, 9. Januar 2026 bis Freitag, 8. Mai 2026

Auslegungstage und Öffnungszeiten

  • Montag

    von 8 bis 15 Uhr

  • Dienstag und Donnerstag

    von 11 bis 18 Uhr

  • Mittwoch und Freitag

    von 8 bis 13 Uhr

  • Gehen die Öffnungszeiten der Bürgerämter darüber hinaus, dann sind die Auslegungsstellen ebenso lange geöffnet. An den gesetzlichen Feiertagen bleiben die Auslegungsstellen geschlossen.

Auslegungsstellen

Bezirk Mitte
Rathaus Mitte, Eingangshalle, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Rathaus Tiergarten, Eingangshalle, Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin
Rathaus Wedding, Eingangshalle, Müllerstraße 146, 13353 Berlin

Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirkswahlamt, Aufgang B, 4. Etage, Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin

Bezirk Pankow
Bürgeramt Weißensee, Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Bürgeramt Karow/Buch, Franz-Schmidt-Straße 8-10, 13125 Berlin
Bürgeramt Prenzlauer Berg, Haus 6, Fröbelstraße 17, 10405 Berlin
Bürgeramt Pankow, Breite Straße 24 a-26, 13187 Berlin

Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Bürgeramt Hohenzollerndamm, Hohenzollerndamm 177, 10713 Berlin

Bezirk Spandau
Bürgeramt Rathaus Spandau, Raum 11, Carl-Schurz-Straße 2/6, 13597 Berlin

Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Rathaus Steglitz, Pförtnerloge, Schloßstraße 37, 12163 Berlin
Rathaus Zehlendorf, Pförtnerloge, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin

Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Bürgeramt Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz 1, 10825 Berlin
Bürgeramt Tempelhof, Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin
Bürgeramt Lichtenrade, Briesingstraße 6, 12307 Berlin

Bezirk Neukölln
Bürgeramt 1, Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Straße 83-85 (Eingang: Donaustraße 29), 12043 Berlin

Bezirk Treptow-Köpenick
Rathaus Treptow, Pförtnerloge, Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
Rathaus Köpenick, Warteraum Bürgeramt, Raum B0.36, Alt-Köpenick 21,
12555 Berlin

Bezirk Marzahn-Hellersdorf
Bürgeramt Marzahner Promenade, Marzahner Promenade 11, 12679 Berlin
Bürgeramt Biesdorf Center, Elsterwerdaer Platz 3, 12683 Berlin
Bürgeramt Riesaer Straße, Riesaer Straße 94, 12627 Berlin

Bezirk Lichtenberg
Rathaus Lichtenberg, Pförtner, Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin

Bezirk Reinickendorf
Rathaus Reinickendorf, im Eingangsbereich – Foyer -, Eichborndamm 215,
13437 Berlin

Unterschriftsbogen

  • Unterschriftsbogen Volksbegehren Berlin autofrei

    PDF-Dokument (525.7 kB)

Spenden

Alle geleisteten Spenden an die Trägerin für das vorliegende Verfahren finden Sie unter folgendem Link: