Die Wahlvorschläge mit dem von den Wahlausschüssen beschlossenen Stand sind die Grundlage für die gedruckten Stimmzettel, so dass dort die bis zum 30. November bzw. 2. Dezember 2022 eingetretenen Änderungen berücksichtigt sind.
Auch nach diesem Datum und bis zum Wahltag kann es weiterhin dazu kommen, dass Kandidierende die Wählbarkeit verlieren. Wie bei regulären Wahlen können diese Änderungen nicht mehr auf den Stimmzetteln und in der amtlichen Veröffentlichung der Wahlvorschläge berücksichtigt werden. Soweit hiervon Wahlkreisvorschläge betroffen sind, wird in diesen Fällen am Wahltag durch Plakatanschlag im Wahllokal auf die Änderungen hingewiesen.
Hinweise (Plakatanschläge) auf Ausfall von Kandidierenden auf Landes- oder Bezirkslisten oder Bezirkswahlvorschlägen sind gesetzlich nicht vorgesehen. Außerdem muss kein Neudruck des Stimmzettels erfolgen, wenn der Ausfall nach den Ausschusssitzungen bekannt wird.
Diese Regelungen führen zum Beispiel im Wahlkreis 3 Neukölln dazu, dass Herr Kössler, Georg für die Partei GRÜNE weiterhin auf dem Stimmzettel steht, jedoch Herr Wesener, Daniel aus der Landesliste der gleichen Partei nachrückt. Denn es ist der Landeswahlleitung erst nach den Ausschusssitzungen zur Kenntnis gelangt, dass Herr Kössler nicht mehr als Wahlkreisvorschlag zur Verfügung steht.
Im geschilderten und den folgenden weiteren Fällen ist auch keine Amtsblattveröffentlichung notwendig oder vorgeschrieben. Die folgende Übersicht wird bis zum Wahltag aktuell gehalten. Sobald es weitere Ausfälle von Kandidaturen und/oder Wahlvorschlägen gibt, werden diese dort aufgeführt.