Berlin ist für die Wahl zum Abgeordnetenhaus in 78 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise eines Bezirks bilden einen Wahlkreisverband.
Die Wahlkreise werden für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt.
In jedem Wahlbezirk wird ein Wahllokal eingerichtet.
Der Berliner Senat hat am 28. April 2020 die Verteilung der 78 Wahlkreise für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2021 auf die Bezirke beschlossen. Danach entfallen auf:
- Mitte: sieben Wahlkreise,
- Friedrichshain-Kreuzberg: sechs Wahlkreise,
- Pankow: neun Wahlkreise,
- Charlottenburg-Wilmersdorf: sieben Wahlkreise,
- Spandau: fünf Wahlkreise,
- Steglitz-Zehlendorf: sieben Wahlkreise,
- Tempelhof-Schöneberg: sieben Wahlkreise,
- Neukölln: sechs Wahlkreise,
- Treptow-Köpenick: sechs Wahlkreise,
- Marzahn-Hellersdorf: sechs Wahlkreise,
- Lichtenberg: sechs Wahlkreise,
- Reinickendorf: sechs Wahlkreise.
Gegenüber der Einteilung zur letzten Abgeordnetenhauswahl 2016 gibt es nur zwei Veränderungen: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erhält einen zusätzlichen Wahlkreis und der Bezirk Neukölln verliert einen.
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat die Abgrenzung der Wahlkreise im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht.