Repräsentative Wahlstatistik

Methodische Hinweise

Im Rahmen der repräsentativen Wahlstatistik werden die Wahlbeteiligung einerseits und die Stimmabgabe der Wahlberechtigten andererseits nach Geschlecht und Altersgruppe mittels einer Stichprobe untersucht. Hierzu werden in den durch den Bundeswahlleiter im Vorfeld der Wahl ausgewählten Wahl- und Briefwahlbezirken gekennzeichnete und mit einem Unterscheidungsaufdruck versehene Stimmzettel ausgegeben. Um Missverständnisse über den Zweck der Kennzeichnung bei den Wahlberechtigten auszuschließen, werden die Aufdrucke unverschlüsselt vorgenommen.

Repräsentative Wahlstatistik

Musterkennzeichnung repräsentativer Stimmzettels

Der Unterscheidungsaufdruck auf den Repräsentativen Stimmzetteln wird zur Europawahl 2019 erstmalig die möglichen Eintragungen des Geschlechts im Geburtenregister (männlich, weiblich, divers, ohne Angabe) berücksichtigen. Aufgrund der zu erwartenden geringen Fallzahlen der Geschlechtsausprägungen “divers” und “ohne Angabe” werden diese – zur Gewährleistung des Wahlgeheimnisses – mit der Ausprägung “männlich” gemeinsam erhoben und ausgewertet.

Weitere Hinweise und Ergebnisse

Die Wahlberechtigten, die in den ausgewählten Wahllokalen und Briefwahlbezirken wählen, werden unter anderem durch ein Bekanntmachungs­plakat und Auslage eines Faltblatts des Bundeswahlleiters im Wahllokal, Zusendung eines Merkblatts mit den Briefwahlunterlagen und persönliche Beantwortung von Fragen im Wahllokal informiert.

Die Ergebnisse und weitere Informationen zur Einteilung der Altersgruppen der repräsentativen Wahlstatistik sowie zu den in Berlin ausgewählten repräsentativen Wahllokalen und Briefwahlbezirken erhalten Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters und des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg.