Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie weiterhin unter: berlin.de/corona
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Spenden
Nach § 40b des Abstimmungsgesetzes hat die Trägerin einer Volksinitiative oder eines Volksbegehrens Geld- oder Sachspenden, die in ihrem Gesamtwert die Höhe von 5.000 Euro übersteigen, unverzüglich der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung anzuzeigen. Für Sachspenden ist der marktübliche Preis maßgebend. Die Landesabstimmungsleiterin hat diese Angaben mit Ausnahme der Anschrift der Spenderinnen und Spender im Internet zu veröffentlichen.
Die hier veröffentlichten Spendenanzeigen sind fünf Jahre nach Abschluss des letzten erfolgten Verfahrensabschnitts zu löschen.
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Kontakt
Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Berlin
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E-Mail landeswahlleitung@wahlen.berlin.de
Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet.
Weitere Hinweise