Allgemeine Informationen

Trägerin und Wortlaut

Klimaneustart Berlin
c/o bUm
Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin
Internet: Berlin2030.org
E-Mail: info@klimaneustart.berlin

Einleitung
Das Land Berlin hat das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden. Damit knüpft die deutsche Hauptstadt an die Ziele des Pariser Abkommens an und möchte den nötigen Beitrag zur Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5°C im Vergleich zu vorindustriellen Zeiten leisten. Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) ist der gesetzliche Handlungsrahmen zu diesem Vorhaben. Das Gesetz definiert die nötige Reduktion von Treibhausgasemissionen und bis wann diese Reduktionen erreicht werden sollen.

Aktuelle Studien zeigen, dass das darin angegebene Zieljahr 2045 und die bisherigen Maßnahmen in Berlin nicht ausreichend sind, um den nötigen Beitrag für die 1,5-Grad-Grenze zu leisten. Mit diesem Antrag auf die Einleitung eines Volksbegehrens legt Klimaneustart Berlin eine konkrete Forderung zur Anpassung des EWG Bln vor, wie sie der aktuellen Studienlage im Mindestmaß gerecht werden kann. Angepasst werden sollen die Reduktionsziele selbst, die Jahreszahlen ihrer Erreichung und Formulierungen, um die Ziele in möglichst rechtsverbindliche Verpflichtungen umzuwandeln. Durch klare Verpflichtungen sollen die klimapolitischen Entscheidungen der kommenden Jahre verbindlich umgesetzt werden. Umwege und Fallstricke auf dem Berliner Weg zur Klimaneutralität können so vermieden werden.

In der vorliegenden Begründung wird u.a. aufgezeigt, weshalb die Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze essenziell ist, um das Überschreiten weiterer Kipppunkte im Erd-Klimasystem zu verhindern, welche – zusätzlich zu den ohnehin schwerwiegenden Folgen durch die globale Erderhitzung – gravierende Risiken für die Menschheit darstellen, da sie unkontrollierbare selbstverstärkende Prozesse in Gang setzen.1 Die Begründung zu diesem Antrag geht außerdem auf die Bedeutsamkeit von adäquatem Klimaschutz für die Verhinderung weiterer Pandemien ein sowie auf die Notwendigkeit, der Zunahme sozialer Ungerechtigkeiten entgegenzuwirken.

Anschließend wird die Berechnung der Zielfristen 2025 und 2030, ausgehend von dem Konzept eines fairen, verbleibenden Emissionsbudgets (entgegen des bisherigen Ansatzes willkürlich definierter Minderungsziele) erläutert. Dass auch diese Fristen letztlich nur einen Kompromiss darstellen, um eine Machbarkeit zu gewährleisten, wird anhand von fünf Argumenten aufgeführt.

[1] vgl. Rahmstorf, Stefan; Levermann, Anders; Winkelmann, Ricarda; Donges, Jonathan; Caesar, Levke; Sakschewski, Boris and Kirsten Thonicke. 2019. “Kipppunkte im Klimasystem: Eine kurze Übersicht.”

Ausgangslage

Pariser Abkommen und EWG Bln

Am 12. Dezember 2015 haben in Paris 195 Staaten – darunter die Bundesrepublik Deutschland – vereinbart, die globale Erderhitzung deutlich unter 2°C zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um sie auf 1,5°C zu begrenzen. Erstmals haben sich weitgehend alle Länder des Planeten auf ein gemeinsames Ziel verständigt, um den Planeten als gemeinsame Heimat der menschlichen Zivilisation zu bewahren.

Am 06. April 2016 trat das Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) in Kraft, welches das Berliner Abgeordnetenhaus als Beitrag zu den internationalen, europäischen und nationalen Bemühungen um Klimaschutz verabschiedet hat. Mit der Novelle vom 27.08.2021 wurden die Klimaziele geringfügig angepasst: Das Gesetz verfolgt nunmehr die Absicht einer Minderung des Treibhausgasausstoßes von mindestens 95 % bis 2045, mit den Zwischenschritten mindestens 90% bis zum Jahr 2040 und mindestens 70 % bis zum Jahr 2030 in Bezug zum Basisjahr 1990.

Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030)

Am 25. Januar 2018 wurde das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) erstmals vom Berliner Abgeordnetenhauses beschlossen1. Es ist das Maßnahmen- und Strategieprogramm des Landes Berlin zur Umsetzung des Klimaneutralität-Ziels. Basis des BEK 2030 ist eine 2014 veröffentlichte Machbarkeitsstudie, die für das Land Berlin verschiedene Wege zur Klimaneutralität bis 2050 aufzeigt. Die Studie wurde von einem interdisziplinären Projekt-Kollektiv unter der Leitung des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) durchgeführt. Im BEK 2030 sind 9 Handlungsfelder identifiziert – z. B. Menschliche Gesundheit, Bevölkerungsschutz (MGBS), Energie- und Abfallwirtschaft (ENA) u. a. – und rund 100 Maßnahmen formuliert. Die Einzelmaßnahmen befinden sich in unterschiedlichen Umsetzungsphasen. Auskunft über die Fortschritte des BEK 2030 gibt ein jährlicher Monitoringbericht. Zur Einhaltung der 1,5°-Grad-Grenze aus dem Pariser Klimaabkommen müssen die Maßnahmen aus dem BEK den neuen Verpflichtungen angepasst werden.

Klimanotlage in Berlin

Im Januar 2020 hat das Land Berlin die Klimanotlage ausgerufen. Damit bekennt sich der Berliner Senat erneut zum Ziel des Pariser Übereinkommens, die Erderhitzung auf 1,5°C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Die Eindämmung der Klimakrise und ihrer Folgen wurde als Aufgabe von höchster Priorität anerkannt. Der offiziellen Pressemitteilung zur Sitzung des Senats am 10. Dezember 2019 ist zu entnehmen: „Der Senat stellt ausdrücklich fest, dass die fortschreitende Erderhitzung eine Klimanotlage darstellt, die zusätzliche Anstrengungen zugunsten des Klimaschutzes auch auf Berliner Landesebene erforderlich macht. … Der Senat von Berlin bekennt sich so zugleich zum internationalen Klimaschutz-Abkommen von Paris und dem dort definierten Ziel, die globale Erderhitzung möglichst auf nicht mehr als 1,5°C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.”2 Senatorin Günther bekräftigte: „Die Anerkennung der Klimanotlage ist ein sehr konkreter Handlungsauftrag: Das Land wird auf Grundlage des Pariser Klimaabkommens handeln … [und] seine Anstrengungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Klimafolgen weiter beschleunigen.“3 Weiterhin trat am 20. April 2021 der „Klimacheck“ in Kraft, mit dem klimaschädliche Emissionen in der Folge politischer Entscheidungen transparent und vergleichbar gemacht werden sollen.

Die wissenschaftliche Faktenlage lässt keinen Zweifel: Wenn eine Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5°C anvisiert wird, muss das Land Berlin deutlich vor 2045 klimaneutral werden. Die Politik von Senat und Abgeordnetenhaus verfehlt dieses Ziel mit den bisher vorgesehenen Maßnahmen deutlich. Auch die Novelle des EWG Bln reicht nicht aus.

Fehlende Berücksichtigung von Kipppunkten

Die bisherigen Zielsetzungen, bis 2045 klimaneutral zu werden, beruhen auf den Berechnungen des IPCC zum verbleibenden Treibhausgase-Budget. Im Rahmen dieses Emissionsbudgets besteht eine 50-Prozent-Wahrscheinlichkeit, dass die Erderhitzung bei 1,8°C stabilisiert werden könnte.4 Es handelt sich hierbei bereits um ein sehr gewagtes Risikomanagement. Jedoch rechnet der IPCC bei seinen Budgetberechnungen eine Klimahypothek von 100 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalente nicht ein: Die potentiellen Emissionen von Kohlendioxid und Methan aus Permafrost- und Feuchtgebieten würde das Budget allein in diesem Jahrhundert um bis zu 100 Milliarden Tonnen CO2 -Äquivalente reduzieren.5 Auch weitere Rückkopplungseffekte, sog. Kippelemente im globalen Klimasystem wie die Versteppung des Amazonas oder das Abtauen der Eisflächen in der Arktis sind in den CO2-Budgetrechnungen des IPPC nicht berücksichtigt.

Problematisch ist beispielsweise, dass sich die CO2-Aufnahme der Regenwälder bereits verringert, wie eine beispiellose Langzeitstudie (1968 bis heute) festgestellt hat.6 Die CO2-Absorptionsrate des Amazonas könnte bis 2035 auf Null sinken. Rechnerisch stößt der Amazonas bereits jetzt mehr Treibhausgase aus als er absorbiert. Vergleichbares gilt für die Regenwälder Afrikas: „Die Geschwindigkeit und das Ausmaß der Veränderung in diesen Wäldern deutet darauf hin, dass die Auswirkungen des Klimawandels in den Tropen schwerwiegender sind als erwartet.“ Die Kapazitäten des Systems sind überschritten, einen zuverlässigen Dienst zu leisten“.7

[1] SenUVK. 2019. Berliner Energie- Und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030). 1–102. https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/publikationen/
[2] Pressemitteilung “Berlin erkennt die Klimanotlage an – Und forciert Gegenmaßnahmen, schärferes Energiewendegesetz und Klima-Check für alle Senatsbeschlüsse” Accessed April 21, 2021. https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.873965.php
[3] ebd.
[4] vgl. IPCC. 2018. „1,5 °C globale Erwärmung – Der IPCC-Sonderbericht über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C gegenüber vorindustriellem Niveau und die damit verbundenen globalen Treibhausgasemissionspfade im Zusammenhang mit einer Stärkung der weltweiten Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel, nachhaltiger Entwicklung und Bemühungen zur Beseitigung von Armut.“
[5] vgl. Rogelj, Joeri; Forster, Piers M.; Kriegler, Elmar; Smith, Christopher J., and Roland Séférian. 2019. “Estimating and Tracking the Remaining Carbon Budget for Stringent Climate Targets.” Nature. Nature Publishing Group.
[6] Harris, Nancy L.; Gibbs, David A.; Baccini, Alessandro; Birdsey, Richard A.; de Bruin, Sytze; Farina, Mary; Lola Fatoyinbo et al. 2021. “Global Maps of Twenty-First Century Forest Carbon Fluxes.” Nature Climate Change 11 (3): 234–40.
[7] ebd.

Entwicklungen

Zusammenhang von Klimakrise und Pandemien

Anfang Dezember 2020 bilanzierte UN-Generalsekretär Antonio Guterres zum Zustand der Erde, der Planet sei – um es einfach auszudrücken – kaputt und die Menschheit führe einen Krieg gegen die Natur. Dies sei Selbstmord, denn die Natur schlage zurück und zwar mit wachsender Kraft: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei die Menschheit mit einer verheerenden Pandemie, mit neuen globalen Hitzerekorden und ökologischem Zerfall konfrontiert. Ökosysteme verschwinden rasant vor unseren Augen und die Artenvielfalt kollabiert. Eine Million Arten sind vom Aussterben bedroht. Weltweit sind bis April 2021 über 3,1 Millionen Menschen an oder mit COVID-19 gestorben.1 Eine weitere große Zahl kämpft mit den Langzeitfolgen. Der wirtschaftliche Schaden ist ein Schock, dessen Ausmaß alles in den Schatten stellt, was die Weltwirtschaft seit dem Zweiten Weltkrieg an Krisen erlebt hat. Vielfältige weitere gesellschaftliche Schäden werden erst nach und nach in Zahlen erfasst.

Eine aktuelle Studie vom Institut für sozial-ökologische Forschung in Frankfurt bestätigt, dass die derzeitige weltweite Pandemie ein Spiegel unserer Umgangsweise mit der Erde ist und die Krisen eng miteinander verwoben sind. Bei der Entstehung von Pandemien spielt der Mensch eine entscheidende Rolle: So sind die menschengemachte Umweltzerstörung und der tiefe Eingriff in die Ökosysteme die Voraussetzungen und Beschleuniger für die derzeitige Pandemie.2 Durch die Nutzung von natürlichen Ressourcen aus den Ökosystemen und durch das Eindringen des Menschen in Naturräume, z. B. für Waldrodungen, kommt dieser immer häufiger mit seltenen Wildtierarten und so auch deren Krankheitserregern in Kontakt. Diese können auf menschliche Populationen überspringen.

Zoonosen, also Infektionskrankheiten, die von Bakterien, Parasiten, Pilzen oder Viren verursacht und wechselseitig zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können, sind eine große Gefahr, und sie nehmen seit Jahrzehnten zu. Der Mensch selbst sorgt für diese nicht vorgesehenen Berührungspunkte und eröffnet ihnen die Möglichkeiten, weltverändernde Zustände wie die aktuelle COVID-19-Pandemie herbeizuführen. Neben SARS-CoV-2 verbreiten sich als Folge des zunehmenden Bevölkerungsdrucks, der menschengemachten Umweltzerstörung und des Anstiegs der Durchschnittstemperatur auch andere bisher eher tropische Krankheiten wie Malaria und Dengue-Fieber schneller und weiter.3 Krankheiten wie COVID 19 oder Ebola treten häufiger und mit größerer Intensität auf. So schrecklich die gegenwärtige Realität ist: COVID 19 bleibt ein Warnschuss, denn eine Vielzahl an Krankheitserregern aus der Tierwelt hat das Potenzial, Pandemien auszulösen. Beispielsweise in den Regenwäldern zirkulieren noch weitaus gefährlichere Viren.

Nicht nur führen Erderhitzung, Waldabholzungen und Urbanisierung dazu, dass der Lebensraum für Wildtiere dramatisch schrumpft und dass das natürliche Kontrollverhältnis zwischen den Arten durch den Verlust einzelner Tierarten aus dem Gleichgewicht gerät. Eine weitere entscheidende Ursache für die globalen Krisen ist der weltweit hohe Konsum tierischer Produkte, vor allem von Fleisch. Die Haltung von Tieren und die Verarbeitung der Produkte machen laut UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation 14,5 % der weltweiten Treibhausgasemissionen aus und beanspruchen immense Landmassen. Zudem entstehen auch durch Massentierhaltung gefährliche multiresistente Keime.

Einen direkten Zusammenhang stellte das Bundesumweltamt auch zwischen starker Luftverschmutzung und schweren Verläufen von COVID-19-Infektionen fest: „Bei der Suche nach Ursachen für die regional sehr unterschiedlichen Infektions- und Todeszahlen bei COVID-19-Infektionen wird auch die Luftverschmutzung, insbesondere die Konzentration an Feinstaub (PM2,5 und PM10) und Stickoxid (NO2), genannt.“4 Weiter heißt es:

„Luftschadstoffe können Erkrankungen der Atemwege wie Asthma und COPD sowie Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems (mit-)verursachen. Dies könnte dazu führen, dass Menschen in Gebieten mit hoher Luftschadstoffbelastung empfindlicher auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 reagieren und die Infektion bei solchen Patientinnen und Patienten einen schwereren Verlauf zeigt als bei Menschen mit einem weniger vorgeschädigten Atemwegs- und Herz-Kreislaufsystem“.5

Verfassungsrechtlich hat der Staat Verantwortung für die künftigen Generationen und dafür die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Auch wenn wir uns vor weiteren Pandemien schützen wollen, halten immer mehr Expert:innen es für unausweichlich, uns hin zu mehr Naturschutz und einer gerechteren Form des Zusammenlebens zu verändern. Naturschutzbünde, Wissenschaftler:innen und auch die Beiräte, welche die Regierung in Klimafragen beraten, kritisieren, dass Klima- und Naturschutz deutlich zu kurz kommt und der Faktor Mensch als Ursache für Pandemien noch immer nicht ausreichend wahrgenommen wird. Klimaschutz bedeutet Pandemieschutz.

Weiterhin ist ein Ausstieg aus der gegenwärtig üblichen Massennutztierhaltung oder zumindest eine drastische Reduktion sowohl ethisch als auch wegen der Probleme für das Klima geboten. Entwaldungsfreie Lieferketten und die Unterbindung von illegalem Wildtierhandel sind weitere wichtige Beiträge, um Wildnis und intakte Ökosysteme zu erhalten und so das Risiko für Pandemien zu verringern. Prof. Dr. Josef Settele – u. a. Mitglied des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) der deutschen Bundesregierung – spricht von einer Triple-Krise aus Artensterben, Pandemien und Klimawandel. Wir schließen uns der weltweiten interdisziplinären Wissenschaft an: COVID 19 und die Klimakrise müssen einen Wendepunkt darstellen. Dies ist ein Moment der Wahrheit, und Berlin hat seinen Beitrag zu leisten.

Soziale Gerechtigkeit und Klima

Klimagerechtigkeit global

Der Wohlstand des globalen Nordens lässt sich ganz wesentlich auf eine koloniale, rassistische Vergangenheit zurückführen, und die Lebensweisen der Gesellschaften sind bis heute imperial geprägt. Konsum, Besitzverhältnisse und Lebenschancen sind global ungleich verteilt, die Berichterstattung darüber ist überwiegend interessengesteuert. In den aktuellen Abhängigkeitsverhältnissen sind es mehrheitlich Frauen, Kinder und ethnische Minderheiten wie indigene Menschen, die von Ausbeutung betroffen sind, wohingegen die Menschen des globalen Nordens eher am Ende der Produktionskette zu finden sind. Menschenunwürdige Arbeitsplätze, Nötigung bis hin zu Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen in den Fabriken von Bangladesch, in denen unsere Billig-Kleidung produziert wird,6 die Vertreibung und Tötung indigener Menschen für den Sojamittelanbau oder die lebensgefährliche Kinderarbeit für die Rohstoffe zur Herstellung von Handy-Akkus7 sind nur einige Beispiele für die schrecklichen Seiten des kapitalistischen Systems, an dessen Aufrechterhaltung vornehmlich der globale Norden interessiert ist. Auch der Wohlstand Deutschlands fußt auf Ausbeutungsverhältnissen und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen in den Ländern des globalen Südens. Gegen diese Verhältnisse vorzugehen, ist unsere Verantwortung und ethische Verpflichtung.

Als Industrienation ist Deutschland zudem ein starker Treiber des Klimawandels, während die Länder mit den geringsten CO2-Fußabdrücken zumeist auch jene sind, die am frühesten und stärksten durch die sich verschärfende Klimakrise betroffen sind.8 [9] Extremwetterereignisse wie Dürren und Ernteausfälle sind kein Thema der Zukunft, sondern für viele Ökosysteme und Menschen im globalen Süden und zunehmend auch in Deutschland seit Jahren zerstörerische Realität. Besonders die Landwirtschaft ist stark von den Klimaveränderungen (Temperaturen, Niederschläge, etc.) betroffen. Anfälligkeit für Krankheiten und Schädlinge, aber auch Boden- und Wasserdegradation sind weltweit und auch in Deutschland ernstzunehmende Gefahren. Dies gefährdet unmittelbar die Menschenrechte aller Menschen, die direkt auf die Landwirtschaft als Betätigungsfeld angewiesen sind, aber auch als Verbraucher:innen. Darüber hinaus stellt die Landwirtschaft die Lebensgrundlage für uns alle dar, denn sie liefert Nahrung. Ein Nichthandeln greift das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit an, welches international sowie national eines der am höchsten gestellten Rechtsgüter ist. Es werden zunehmend Klagen von Betroffenen gegen die Umweltzerstörung und den Entzug der Lebensgrundlagen vor Gerichten verhandelt, aktuell in Australien, Europa und Südamerika.

Besonders Kinder leiden unter den gesundheitlichen Folgen der Klimakrise, u. a. durch die Verbreitung infektiöser Erkrankungen und einem erhöhten Risiko für Mangelernährung durch ausbleibende/ verringerte Ernten.10 Sie tragen 88 % der entstehenden Krankheitslast, obwohl sie am wenigsten für zur Klimakrise beigetragen haben. Am höchsten ist das Risiko für Kinder im globalen Süden.11

Die starken wirtschaftlichen Kapazitäten Deutschlands beruhen u. a. auf lange bestehenden Machtverhältnissen, und Deutschland profitiert bis heute von Techniken und Prozessen, in denen große Mengen Treibhausgase emittiert werden. Den Großteil der ökologischen und sozialen Kosten für diese Emissionen tragen jedoch die Länder des globalen Südens. Historisch steht Deutschland in der Pflicht, Vorbild zu sein und einen entsprechend größeren Anteil der CO2-Reduktion, des Naturschutzes und der Maßnahmen zur Bewahrung einer gesunden Landwirtschaft, Artenvielfalt und Natur zu leisten.12

Klimagerechtigkeit in Deutschland

Die Klimakrise ist auch für Deutschland eine soziale Frage, denn die Folgen des Klimawandels wirken sich ebenso hierzulande sozial ungleich aus: So trifft die Krise Frauen, marginalisierte Gruppen, von Diskriminierung betroffene Menschen und strukturell Benachteiligte besonders stark, da diese gesellschaftlich insgesamt weniger Ressourcen und Sicherheiten besitzen. Ihre Möglichkeiten, persönliche Belastungen durch entsprechende Anpassungsleistungen zu reduzieren, sind eingeschränkt. Sie können es sich seltener leisten, ihre Hausgeräte und Fahrzeuge auf umweltfreundliche Standards nachzurüsten oder den eigenen Kindern ein Leben in einer gesunden außerhäuslichen Umwelt zu ermöglichen.

Da die Klimakrise bereits bestehende soziale Ungerechtigkeiten verschärft, muss ein sozial gerechter Ausgleich stattfinden, der zum Ziel hat, dass alle Menschen gegenüber den Auswirkungen der Klimakrise gleichwertig resilient sind. Gleichberechtigte Teilhabe, d. h. verstärkte Partizipationsmöglichkeiten für alle bisher im politischen System unterrepräsentierten Gruppen sind hier ein wichtiger Baustein. Die untrennbare Verbindung von ökologischer und sozialer Transformation ist daher zwingend erforderlich.

Gerechtigkeit muss auch in Bezug auf Umweltgüter (Güter, welche die natürliche Umgebung bereitstellt, wie Sonne, saubere Luft, Wasser, fruchtbare Böden, Pflanzen, Tiere, Erholungsräume, etc.) gewährleistet sein. Umweltgüter sind „öffentliche Güter“ und ihr Konsum fällt in die Sphäre der an Gleichheitsprinzipien orientierten Gesellschaft, nicht der an Leistungsprinzipien orientierten Wirtschaft. Der Zugang zu öffentlichen Gütern muss jedem Menschen gleichermaßen möglich sein, sonst droht die klimabedingte soziale Exklusion ganzer Gesellschaftsschichten.

Verpflichtungen statt Ziele

Elementar für einen schnellen und effektiven Klimaschutz ist die Festlegung konkreter Verpflichtungen. Ziele beschreiben lediglich die Absicht, die beschlossenen Punkte verwirklichen zu wollen. Bei Absichtserklärungen fehlt jedoch die Verbindlichkeit, also die Verpflichtung, die beschlossenen Ziele tatsächlich zu erreichen. Im Gegensatz dazu impliziert der Begriff „Verpflichtung“, dass eine tatsächliche Umsetzung der beschlossenen Punkte zu gewährleisten ist. Da unzureichender Klimaschutz zu oben beschriebenen Szenarien und deren katastrophalen Folgen führen wird, die alle Menschen der Erde real betreffen, fordern wir hiermit möglichst rechtsverbindliche Klimaschutzverpflichtungen anstelle von allgemeinen, vagen Aussagen und Zielen. Wir fordern eine rechtliche Haftbarkeit und Verantwortung des Landes Berlins sowohl für potentielles Nicht-Handeln oder Nichterfüllen der festgeschriebenen Verpflichtungen als auch für weitere daraus resultierende Konsequenzen.

Mit der Formulierung „Im Land Berlin ist die Gesamtsumme der Kohlendioxidemissionen … zu verringern“ im § 3 soll eine klare Verpflichtung festgehalten werden. Diese Formulierung soll einen höheren Standard von Rechtsverbindlichkeit darstellen als das bisher verwendete Wort „soll“. Jeder Ermessensspielraum in der Frage des Erfüllens oder Nichterfüllens (d. h. der Verringerung der Emissionen) soll damit abgeschafft werden. Das Erfüllen der Klimaschutzziele für Berlin darf im Angesicht des unaufhaltsam voranschreitenden Klimawandels keine Ermessensfrage sein (egal wie eingeschränkt dieses Ermessen sein mag). Stattdessen muss es eine klare Selbstverpflichtung des Landes Berlin hin zu mehr Klimaschutz und verpflichtenden Kontrollgrößen geben, die das Land Berlin dazu bewegt, alles zu tun, um seinen Klimaverpflichtungen nachzukommen. Wir fordern, diese Dringlichkeit und die Selbstverpflichtung des Landes Berlin sowohl durch den Begriff „Verpflichtung“ als auch durch die Formulierung „ist zu verringern“ zu verdeutlichen. Denn nur eine klar formulierte Handlungspflicht mit eindeutig zu erfüllenden Ergebnissen wird der Bedeutung des Klimawandels für unsere Gegenwart und Zukunft gerecht.

Über den Rahmen der wörtlichen Gesetzesänderung hinaus fordern wir den Senat auf, dass er zusätzlich einen rechtsverbindlichen Sanktionsmechanismus ins EWG Bln einfügt. Dieser Sanktionsmechanismus soll sich auf alle Adressaten des EWG Bln beziehen und soll u. a. die Vollstreckung des EWG Bln und bessere Einklagbarkeit möglicher Verstöße voranbringen. Einen derartigen Sanktionsmechanismus fordern wir ebenso für jegliche weiteren Ausführungsbestimmungen und Rechtsverordnungen, die auf Grund des EWG Bln erlassen werden.

Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist ein Teil von Berlin

Flugverkehr ist die klimaschädlichste Art, sich fortzubewegen. Es wird prognostiziert, dass der Luftverkehr – abgesehen von einem Rückgang während der aktuellen Pandemie – weiter wächst.13 Das BEK 2030 stellt selbst fest, dass die Berechnungen der Berliner Energie- und CO2-Bilanz nicht annäherungsweise die realen Klimabelastungen durch den Berliner Luftverkehr beschreiben.14 Laut Umweltbundesamt ist „die Treibhauswirkung des Fliegens im Durchschnitt etwa zwei- bis fünfmal höher als die alleinige Wirkung des ausgestoßenen CO2“.15

In der ursprünglichen Fassung des EWG Bln waren die Emissionen, die durch den Betrieb des BER verursacht werden, nicht berücksichtigt.16 In der Novelle vom August 2021 wurde hier nachgebessert, weshalb wir unsere Forderung in Bezug auf CO2 erfüllt sehen und hier keine weiteren Änderungen anstreben. Allerdings wurde dies nicht auf weitere Treibhausgasemissionen übertragen, weshalb wir §2 Nummer 3 entsprechend unserer ursprünglichen Forderung angepasst haben.

Fristen 2025 und 2030

Die hier angeführten Fristen 2025 und 2030 sind aufgrund von Berechnungen gesetzt, die der aktuellen wissenschaftlichen Faktenlage entsprechen und in nationalen sowie internationalen Studien veröffentlicht wurden. Demnach wird die von Berlin derzeit geplante Klimaneutralität bis 2045 bei Weitem nicht ausreichen, um die globale Erderhitzung auf 1,5°C zu begrenzen.

Der Weltklimarat (IPCC) definiert verschiedene Konzentrationspfade anhand möglicher Emissionsentwicklungen. Ihre entsprechenden Auswirkungen auf das Erdklimasystem werden in sogenannten RCP-Szenarien aufgezeigt. Die Emissionen der vergangenen 15 Jahre seit 2005 entsprechen dabei am ehesten dem RCP8.5-Szenario. Dieses wird oft als „Worst-Case“-Szenario bezeichnet und geht von einer Erhöhung der Durchschnittstemperatur um 3,3°C bis 5,4°C bis 2100 aus.17 In einem solchen Klima ist ein Fortbestehen der uns bekannten menschlichen Zivilisation wegen zahlreicher miteinander verbundener Krisen kaum noch möglich. Geht man von den derzeitigen nationalen Selbstverpflichtungen der Staaten zur Emissionsminderung aus, befinden wir uns aktuell zwischen den Szenarien RCP 4.5 und RCP 8.5., und die bisherigen Klimaschutzziele führen auf ein Szenario RCP 8.5 zu.18

Selbst ein Anstieg um 2,0°C – der Minimalkonsens von Paris – ist keine tragbare Option. Wie in verschiedenen Modellen berechnet, würden 2,0°C Erderhitzung hohe bis sehr hohe Risiken für diverse Ökosysteme bedeuten und die Lebensgrundlagen für signifikante Teile der Menschheit zerstören. Zudem besteht in einem 2,0-Grad-Szenario eher die Gefahr, dass irreversible Rückkopplungseffekte (siehe Kapitel zu Kipppunkten) zu einer dauerhaften Heißzeit führen. Somit sind alle Bemühungen, die Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen, alternativlos.19 Hans-Josef Fell, Initiator des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und Präsident der Energy Watch Group, verdeutlicht, wie nah wir uns bereits an dieser Schwelle befinden:

„So hat der Copernicus Climate Change Service der EU kürzlich festgestellt, dass die Atmosphärentemperatur in den 12 Monaten ab September 2019 bereits bei knapp 1,3°C über dem vorindustriellen Niveau lag und Berechnungen des Weltklimarats IPCC zeigen, dass von einer Erderhitzung von 1,5°C bereits im Jahr 2030 auszugehen ist. Der Temperatursprung im letzten Jahrzehnt betrug knapp 0.2°C. In diesem Jahrzehnt bis 2030 wird er wegen höherer Treibhausgaskonzentration und anspringenden Kipppunkte wahrscheinlich noch darüber liegen, womit alles dafür spricht, dass 1,5°C um 2030 schon überschritten sein werden.“20

Eine große Problematik ist, dass die meisten Staaten, Regionen und Kommunen sich lediglich beliebig definierte prozentuale Reduktionsziele setzen, statt sich am verbleibenden globalen Restemissionsbudget zu orientieren. Wie knapp die Zeit ist, um die 1,5°C-Grenze zu halten, veranschaulicht die CO2-Uhr des Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change21: Aktuell (Mitte April 2021) bleiben der Menschheit nur noch etwa 6 Jahre und 8,5 Monate, bis das CO2-Budget aufgebraucht ist. So kommt der (eher konservativ rechnende) IPCC in einem Sonderbericht 2018 zu dem Schluss, dass aktuelle Zusagen zum Klimaschutz der Regierungen weltweit nur etwa 50 % der Emissionsreduktion bewirken, die nötig sind, um eine Begrenzung auf 1,5°C zu erreichen.22

Auch Deutschland drückt sich bislang vor der Verantwortung: Entgegen der Stellungnahme des Sachverständigenrats für Umweltfragen an das Klimakabinett, in dem ein gerechtes Emissionsbudget für Deutschland mit 7,3 Milliarden Tonnen ab Anfang 2019 (6,6 ab Anfang 2020) identifiziert wurde (Stand 16.09.2019)23, beansprucht Deutschland mit dem beschlossenen Klimapaket faktisch fast doppelt so viel, wie unserem Anteil an der Weltbevölkerung (1,1 %) entspricht.24 Dies ist hochgradig ungerecht gegenüber den Schwellen- und Entwicklungsländern und widerspricht der im Pariser Abkommen verankerten besonderen Verantwortung der Industriestaaten, einem Zusammenbrechen des globalen Klimasystems entgegenzuwirken. Eine Studie mit dem Titel „1,5°C: Was Deutschland tun muss“ des New Climate Institute untermauerte 2019, dass die bisherigen Anstrengungen der Bundesregierung zur CO2-Reduktion zu wenig ambitioniert sind: „Um unbestreitbar mit der 1,5°-Grad-Grenze kompatibel zu sein und seiner globalen Verantwortung gerecht zu werden, muss Deutschland seinen Treibhausgasausstoß bereits bis zum Jahr 2030 auf null reduzieren.“25

„Folgt die Bundesregierung dem Umweltrat, müsste die Bundesregierung jährlich 40 Millionen Tonnen CO2 einsparen – eine fünfmal so schnelle Minderung wie in den vergangenen dreißig Jahren. Diese Zahlen beziehen sich nur auf CO2, das 88 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen ausmacht, andere Klimagase sind hier nicht berücksichtigt“ [26], so Prof. Dr. Rahmstorf (PIK).

Allgemein anerkannte Grundlage für Berechnungen von CO2-Emissionsbudgets, die mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens konform wären, ist der bereits oben erwähnte IPCC-Sonderbericht von 2018. Der Bericht zeichnet verschiedene Korridore auf, die je nach Anstieg der Durchschnittstemperatur und der Eintrittswahrscheinlichkeit des Szenarios variieren. Um eine Begrenzung auf 1,5ºC mit einer Wahrscheinlichkeit von 67 % zu erreichen (dies ist die höchste hier berechnete Wahrscheinlichkeit – auch wenn sie noch weit von 100 % entfernt liegt), dürfte die Welt zum Stichtag 01.01.2018 noch 420 Gigatonnen CO2 freisetzen.27

Setzt man die Bevölkerungszahl Berlins von Mitte 2018 (3,619 Mio)28 ins Verhältnis zur Weltbevölkerung (7,631 Mrd)29, kommt man zu einem Anteil von 0,047 %. Dementsprechend standen Berlin – bei einer Pro-Kopf-Verteilung des Restbudgets – im Jahr 2018 noch 197,4 Mio Tonnen CO2 zu. Zieht man davon den Berliner CO2-Verbrauch (CO2-Emissionen aus dem Endenergieverbrauch, Verursacherbilanz) der Jahre 2018 und 2019 – der letzten beiden Jahre, aus denen Daten vorliegen – also 18,5 und 17,2 Mio Tonnen ab, blieben Anfang 2020 161,7 Mio Tonnen übrig.30 Die durchschnittliche Dynamik, mit der die CO2-Emissionen 2015-2019 gesunken sind, beträgt minus 0,56 Mio Tonnen pro Jahr.31 Schreibt man diesen Trend fort, würde Berlin tatsächlich, wie in der ersten Fassung des EwG vom Senat angestrebt, im Jahr 2050 klimaneutral werden. Nimmt man jedoch das verbleibende Berliner Emissionsbudget zur Grundlage, wie oben aufgeführt, wäre dieses bereits Ende 2027 aufgebraucht.

Bei dieser Berechnung sind allerdings mehrere relevante Aspekte noch nicht berücksichtigt:

1) Die historische Dimension: Deutschland – und seine Hauptstadt – haben ihren heutigen Wohlstand nur deshalb erreicht, weil sie seit der industriellen Revolution deutlich mehr Emissionen verursacht haben als Schwellen- oder Entwicklungsländer. Dementsprechend würden ihnen aus einer Gerechtigkeitsperspektive nun verhältnismäßig weniger zustehen als anderen Staaten und Städten.

2) Es ist nicht mit einem weiteren linearen Absinken der Emissionen zu rechnen, da die Reduktion der letzten 10er-Prozentschritte deutlich schwieriger ausfallen dürften. Zudem gibt es einzelne Sektoren, in denen bislang kaum bis keine Reduktionen erreicht wurden, wie z. B. der Verkehrssektor. Hier werden Reduktionen voraussichtlich langsamer zu erwirken sein.

3) Berlins „faires” Budget im Verhältnis zum Rest der Bundesrepublik kann nicht allein anhand der Bevölkerungszahl abgeleitet werden, da Berlin eine hohe Bevölkerungsdichte mit einer gleichzeitig vergleichsweise geringen Industriedichte aufweist. Die Berliner:innen konsumieren jedoch auch zahlreiche Produkte, die nicht in Berlin hergestellt wurden – insgesamt müsste bei einer konsumorientierten Emissionsbilanz vermutlich von einem höheren pro-Kopf-Wert für Berlin ausgegangen werden.

4) Es wurde hier (aufgrund der mangelnden Daten) nur das CO2-Budget berechnet. Bei zukünftigen Anpassungen müssten weitere Klimagase mit einbezogen werden.

5) Eine Einhaltung der 1,5°-Grad-Grenze kann mit dem hier aufgezeigten Reduktionspfad nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 67 % (siehe oben) erreicht werden.

Die aufgeführten Punkte machen deutlich, dass eine noch drastischere Reduktion nötig ist und dass diese in den vergangen Jahren und Jahrzehnten versäumt wurde. Die hier vorgeschlagenen Zielmarken 2025 (-70 % im Vergleich zu 1990) und 2030 (-95 %) sind angesichts dessen bereits weitgehend ein Kompromiss, der eine realistische Umsetzung gewährleisten soll. Denn auch auf dem Weg der abgestuften Reduktion findet weiterhin die Emission von Treibhausgasen statt, die noch lange klimawirksam sind. CO2 hat zum Beispiel eine durchschnittliche Verweildauer von über 100 Jahren und kann bis zu 10.000 Jahre in der Atmosphäre verbleiben.

In der Novelle des EWG Bln vom August 2021 wurde ein neuer Abschnitt zur Fernwärme aufgenommen. Dies begrüßen wir ausdrücklich, da die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energiequellen eine der größten Herausforderung auf dem Weg zur Klimaneutralität darstellt. Nach unserer Auffassung ist dieser Abschnitt dem soeben skizzierten Gesamtziel einer Emissionsreduktion um 95% bis 2030 unterzuordnen. Hier muss der Gesetzgeber noch tätig werden, um auch im Bereich der Fernwärme alles zu tun, um eine Einhaltung der 1,5°-Grad-Grenze zu ermöglichen.
Auch sollten die Ziele für CO2-freie öffentliche Fahrzeugflotten und für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, die § 11 und § 11a der Novelle neu festgelegt wurden, noch ambitionierter gefasst werden, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen.

[1] “COVID Live Update: Cases and Deaths from the Coronavirus – Worldometer.” 2021. https://www.worldometers.info/coronavirus/.

[2] vgl. UNEP. 2020. Preventing the next Pandemic: Zoonotic Diseases and how to break the Chain of Transmission. https://www.un.org/Depts/Cartographic/.

[3] vgl. Stark, K., M. Niedrig, W. Biederbick, H. Merkert, and J. Hacker. 2009. “Die Auswirkungen des Klimawandels. Welche neuen Infektionskrankheiten und gesundheitlichen Probleme sind zu erwarten?” Bundesgesundheitsblatt. https://doi.org/10.1007/s00103-009-0874-9.

[4] Umweltbundesamt. 2020. “Coronaviren Und Umwelt: Gibt es einen Zusammenhang zwischen COVID-19-Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und Luftverschmutzung?” https://www.umweltbundesamt.de/coronaviren-umwelt#gibt-es-einen-zusammenhang-zwischen-covid-19-infektionen-mit-dem-neuartige-coronavirus-sars-cov-2-und-luftverschmutzung.

[5] ebd.

[6] vgl. Bangladesh Center for Workers Solidarity (BCWS); FEMNET. 2020. Gender-Based Violence in the Garment Sector of Bangladesh: A Study on Cases, Causes and Cures Content.

[7] vgl. DW. 2017. “Kongo: Kinderarbeit Für Smartphones?”. https://www.dw.com/de/kongo-kinderarbeit-für-smartphones/a-39187274.

[8] vgl. Gore, Tim. 2020. “Confronting Carbon Inequality: Putting Climate Justice at the Heart of the COVID-19 Recovery.” www.oxfam.org.

[9] “The Carbon Map.” 2021. https://www.carbonmap.org/.

[10] vgl. Helldén, Daniel; Andersson, Camilla; Nilsson, Maria; Ebi, Kristie L.; Friberg, Peter, and Tobias Alfvén. 2021. “Climate Change and Child Health: A Scoping Review and an Expanded Conceptual Framework.” The Lancet Planetary Health. Elsevier B.V. https://doi.org/10.1016/S2542-5196(20)30274-6.

[11] ebd.

[12] vgl. Rahmstorf, Stefan. 2019. “Emissionsbudget: Zur wichtigsten Zahl beim Klimaschutz schweigt die Regierung.” Der Spiegel. https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/emissionsbudget-zur-wichtigsten-zahl-beim-klimaschutz-schweigt-die-regierung-a-1292033.html.

[13] vgl. Umweltbundesamt. 2019. “Umweltschonender Luftverkehr Lokal-National-International.” http://www.umweltbundesamt.de/publikationen.

[14] vgl. “Der Weg zum Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK).” Accessed April 21, 2021. https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutz-in-der-umsetzung/das-berliner-energie-und-klimaschutzprogramm-bek/der-weg-zum-bek/#bek-konsolidiert.

[15] Umweltbundesamt. 2019. “Freiwillige CO2-Kompensation.” https://www.umweltbundesamt.de/themen/freiwillige-co2-kompensation.

[16] BUND. “BUND Luftverkehrskonzept Berlin und Brandenburg: Eckpunkte für einen zukunftsfähigen und umweltverträglichen Luftverkehr.”

[17] vgl. Schwalm, Christopher R.; Glendon, Spencer, and Philip B. Duffy. 2020. “RCP8.5 Tracks Cumulative CO2 Emissions.” Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America 117 (33): 19656–57. https://doi.org/10.1073/PNAS.2007117117.

[18] vgl. ebd.

[19] vgl. IPCC. 2018. „1,5 °C globale Erwärmung – Der IPCC-Sonderbericht über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C gegenüber vorindustriellem Niveau und die damit verbundenen globalen Treibhausgasemissionspfade im Zusammenhang mit einer Stärkung der weltweiten Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel, nachhaltiger Entwicklung und Bemühungen zur Beseitigung von Armut.“

[20] Fell, Hans-Josef, and Thure Traber. 2020. Der Pfad einer Klimaneutralität ab 2050 verfehlt die Klimaziele von Paris. Der steinige Weg zur Ehrlichkeit in der Klimapolitik. EWG Policy Paper. Berlin: Energy Watch Group – EWG.

[21] MCC. n.d. “Verbleibendes CO2-Budget – Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC).” Accessed April 22, 2021. https://www.mcc-berlin.net/forschung/co2-budget.html.

[22] vgl. IPCC. 2018. „1,5 °C globale Erwärmung – Der IPCC-Sonderbericht über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C gegenüber vorindustriellem Niveau und die damit verbundenen globalen Treibhausgasemissionspfade im Zusammenhang mit einer Stärkung der weltweiten Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel, nachhaltiger Entwicklung und Bemühungen zur Beseitigung von Armut.“

[23] SRU. 2020. “Umweltgutachten. Pariser Klimaziele erreichen mit dem CO2-Budget.”

[24] vgl. SRU. 2019. “Stellungnahme des Sachverständigenrat für Umweltfragen: Für die Umsetzung ambitionierter Klimapolitik und Klimaschutzmaßnahmen.” https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2016_2020/2019_09_Brief_Klimakabinett.pdf;jsessionid=9CA1D2A6C1BFF42E30F0F070B6B0154C.1_cid292?__blob=publicationFile&v=8.

[25] Höhne, Niklas; Emmrich, Julie; Fekete, Hanna, and Takeshi Kuramochi. 2019. “1,5°C: Was Deutschland Tun Muss.” http://newclimate.org/publications/.

[26] Rahmstorf, Stefan. 2019. Emissionsbudget: Zur wichtigsten Zahl beim Klimaschutz schweigt die Regierung. Der Spiegel. https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/emissionsbudget-zur-wichtigsten-zahl-beim-klimaschutz-schweigt-die-regierung-a-1292033.html.

[27] vgl. IPCC. 2018. „1,5 °C globale Erwärmung – Der IPCC-Sonderbericht über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 °C gegenüber vorindustriellem Niveau und die damit verbundenen globalen Treibhausgasemissionspfade im Zusammenhang mit einer Stärkung der weltweiten Reaktion auf die Bedrohung durch den Klimawandel, nachhaltiger Entwicklung und Bemühungen zur Beseitigung von Armut.“

[28] Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. 2018. “Statistischer Bericht A I 1 – vj 2 / 18; A II 4 – vj 2 / 18: Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstand in Berlin 2. Quartal 2018.”

[29] Nations, United. n.d. “World Population Prospects – Population Division.” Accessed April 22, 2021. https://population.un.org/wpp/Download/Standard/Population/.

[30] Statistik Berlin-Brandenburg. 2020. “Statistischer Bericht E IV 5 – j / 19: Energie- Und CO2-Daten in Berlin 2019.” https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen/stat_berichte/2020/SB_E04-05-00_2019j01_BE.xlsx&sa=D&source=editors&ust=1618746109467000&usg=AOvVaw3E7LjFCgDRR8PqKQXOXYKX.
[31] ebd.

Kompensation

Aus den oben aufgezeigten Reduktionszielen von 95 % bis 2030 ergeben sich Restemissionen von 5 %. Diese müssen, solange keine weiteren Reduktionen möglich sind, kompensiert werden.

Man kann heute Kompensationszahlungen für den selbst verursachten CO2-Ausstoß leisten. Dafür ist mittlerweile ein großer Markt entstanden. Mit dem Geld werden Klimaschutzmaßnahmen befördert, Bäume gepflanzt, Moore wiederhergestellt etc. Laut Schätzungen des Umweltbundesamts verursacht jede Tonne CO2-Emissionen etwa 195 € an Schäden.1 Tatsächlich berechnen die meisten Anbieter als Kompensation nur ca. 10-25 €/Tonne.2

Kompensationszahlungen für Klimaschäden werden häufig als eine Art moderner Ablasshandel kritisiert. Sie sind zudem schlecht kontrollierbar bzw. richten teilweise sogar Schäden in den Ländern an, in denen für Kompensationsprojekte wie Aufforstungen Landraub an den dort ansässigen Menschen betrieben wird oder für Boden und Witterung ungeeignete Bäume gepflanzt werden. Grundsätzlich gilt, dass sich die Klimakrise nicht annähernd mit Kompensationszahlungen lösen lassen wird, denn es ist unmöglich rund 40 Milliarden Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr zu kompensieren – oder auch nur 10 % davon. Es ist sinnvoller zu kompensieren, als nicht zu kompensieren, aber es ist am besten, gar nicht erst zu emittieren (Prof. Rahmstorf).3 Das Umweltbundesamt stuft die Emissionsvermeidung als generell vorrangig gegenüber der Kompensation ein.

Kompensationen sind keine Lösung, sondern zunächst ein verführerisches Angebot von Konzernen, welche die Verantwortung zum Klimaschutz an die Konsument:innen abgeben wollen. Die freiwilligen Kompensationsmaßnahmen werden zudem von vielen als Ersatzhandlung für mögliche Verhaltensänderungen verstanden, was zu verdrängen droht, dass es der gesamte Lebensstil der (vornehmlich westlichen industrialisierten) Gesellschaften ist, der sich ändern muss (Greenwashing-Expertin Kathrin Hartmann).4 Der Trend zur CO2-Kompensation ist auch deshalb fatal, weil er nicht mit den Menschen (vornehmlich im globalen Süden) ausgehandelt ist, die schon heute stark unter dem Klimawandel leiden und deren Lebensgrundlagen akut bedroht sind. Der bestehende verpflichtende CO2-Handel ist mittlerweile mit zu vielen Ausnahmen und zu niedrigen Preisen für Zertifikate versehen. So ist die Verschmutzung der Welt günstig geworden, der Zertifikate-Handel hat seine Lenkungswirkung verfehlt und nicht zu einer Wirtschaftsweise geführt, die Emissionen eher vermeidet. Mit Kompensationen lässt sich im Grunde das Recht auf Verschmutzung kaufen, um klimaschädliche Geschäftsmodelle aufrecht zu erhalten.5

[1] Pressemitteilung des Umweltbundesamts vom 21.12.2020: “Konsequenter Umweltschutz spart der Gesellschaft viele Milliarden Euro”
https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/konsequenter-umweltschutz-spart-der-gesellschaft

[2] z. B. Atmosfair n.d. Accessed April 22, 2021. https://www.atmosfair.de/de/kompensieren/flug/.

[3] vgl. Boetius, Antje; Rahmstorf, Stefan, and Maja Göpel. 2020. Nachhaltigkeit. Wie wir unsere Zukunft verantwortungsvoll gestalten. ZEIT Akademie.

[4] vgl. Book, Simon. 2019. CO2-Kompensation: Man kauft sich das Recht auf Dreck. WirtschaftsWoche. https://www.wiwo.de/politik/deutschland/co2-kompensation-man-kauft-sich-das-recht-auf-dreck/24856884.html.

[5] vgl. ebd.

Umsetzung

Kosten und Kapazitäten

Städte verursachen ca. ein Viertel der CO2-Emissionen und sind im Umkehrschluss die Orte, an denen Emissionen relevant beeinflusst werden können. Sie stellen den entscheidenden Motor der Klimawende dar, denn hier werden konkrete Maßnahmen in die Tat umgesetzt, erprobt und weiterentwickelt. Alle Kommunen müssen sich unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage an der Transformation beteiligen. So muss auch in Berlin schnellstmöglich die städtische Infrastruktur entstehen, die dem Land zur Klimaneutralität bis 2030 verhilft. Dazu ist es unumgänglich, entsprechende Investitionen anzuschieben, und Ressourcen müssen in bisher nie dagewesenen Umfang mobilisiert werden. Erfolg bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen wird sich einzig am entsprechenden Umsetzungswillen sowie an der daraus folgenden Größenordnung der bereitgestellten Beträge, der Zahl neuer oder umgewidmeter Stellen, dem Ausmaß der Umschulungen und Neuqualifizierungen usw. messen lassen.

Bisher stehen für die Planung und Umsetzung zu wenige Mittel, Stellen etc. (z. B. für Bau-/Stadtplanung, Energie- u. Gebäudetechnik, Verkehr, Verwaltung und weitere Bereiche) zur Verfügung. Zur Umsetzung der Berliner Klimaneutralität ist ein Vielfaches nötig. Eine CO2-Steuer, deren Einnahmen zu großen Teilen in die Finanzierung der kommunalen Klimawende fließen, wäre ein adäquates Mittel. Zudem müssen neue Stabsstellen zur Stadt-Gesamtplanung, zur Ämter übergreifenden Koordination sowie für Transparenz- und Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet werden. Vorhandene Planungsabteilungen müssen konsequent in Richtung klimafreundlicher Projekte ausgerichtet werden. Ein Beispiel für bereits geschehene Neuausrichtungen und Erhöhungen der Planungskapazitäten stellt in Berlin der Bereich Radverkehr dar.

Die Stadtverwaltung und ihre Leitung sind aufgefordert, sich auf allen politischen Ebenen für eine entsprechende Finanzierung der kommunalen Klimawende einzusetzen. Die Ausgaben werden nachhaltige Investitionen in eine Infrastruktur sein, von der viele Generationen von Stadtbewohner:innen durch eine erhöhte Lebensqualität profitieren, die zukünftige Handlungsmöglichkeiten eröffnet und ebenso hohe Schadenskosten erspart. Mit der Selbstverpflichtung, die Pariser Verträge einzuhalten, die Erderhitzung auf 1,5°C zu begrenzen, schonend mit Ressourcen umzugehen und die Transformation unserer Wirtschaft und Lebensweise anzutreiben, werden nicht nur der Erhalt der Artenvielfalt und Ökosysteme und damit die menschlichen Lebensgrundlagen gesichert, sondern es werden auch neue Geschäftsfelder und Märkte entstehen – ein Klima-Wirtschaftswunder. Laut dem von der Klimaschutzorganisation GermanZero entwickelten Klimastadtplan für Berlin1 würden im Prozess einer ernsthaften Planung und Umsetzung der ambitionierten Maßnahmen darüber hinaus enorme Zahlen qualifizierter regionaler Arbeitsplätze geschaffen und gesichert.

Eine konsequente Klimawende verringert zudem das Risiko wirtschaftlicher Folgekosten durch die Erderhitzung (z. B. Infrastrukturschäden durch Naturkatastrophen), welche die jetzt notwendigen Investitionskosten bei Weitem übersteigen werden. Mit zunehmender Erderhitzung und der Zunahme von Hitzewellen erhöht sich zudem die Gefahr hitzebedingter Erkrankungen und einer höheren Sterblichkeit, was sich negativ auf die Produktivität der Berliner Bevölkerung auswirkt und hohe gesundheitliche Folgekosten hat.

Bürger:innenbeteiligung, Mitbestimmung und Klima-Bürger:innenrat

Wahlberechtigte Bürger:innen dürfen alle 4 bis 6 Jahre über die Zusammensetzung politischer Gremien entscheiden. Doch viele Menschen würden gern stärker an den Entscheidungen mitwirken, die sie direkt selbst betreffen und mehr gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Die bisherigen Möglichkeiten zur „Einmischung“ in die Politik (Volksentscheide, Bürger:innenbegehren, unübersichtliche Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungsvorgängen) stellen für einen Großteil der Menschen keine ansprechende Partizipationsform dar, weil sie bestimmte Ressourcen wie z. B. Zeit, gesicherte Grundbedürfnisse, sprachliche/ kognitive Fähigkeiten, Informationen etc. erfordern. Diese Ressourcen besitzen jedoch nicht alle Bürger:innen in gleichem Maße (Teilhabeproblem).2 Zudem fühlen sich viele Bürger:innen im politischen System nicht ausreichend repräsentiert und/ oder haben das Gefühl, dass das politische Tagesgeschehen nicht ihre Lebensrealitäten abbildet. Als Folge dessen ist in Deutschland ein Vertrauensverlust in die Politik und ein verstärktes Zuwenden zu Populisten zu beobachten.3 [4]

Als Maßnahme gegen diese geringen direkten Teilhabe- und Einflussmöglichkeiten zwischen den Wahlen hat Klimaneustart Berlin im Jahr 2020 per Volksinitiative für die Einberufung eines Klimabürger:innenrates für die Stadt Berlin geworben. Eine gemeinhin in der Politikwissenschaft anerkannte Zukunftsthese lautet, dass die Gesellschaft ohne eine Demokratisierung der Demokratie nicht auskommen wird.5 Konkret bedeutet dies, dass zunehmende gesellschaftliche Unruhen nur handhabbar sein werden, wenn sich die demokratischen Strukturen dem gesellschaftlichen Wandel anpassen und den heutigen pluralistischen Gesellschaften wieder mehr entsprechen.

Die Forderung nach einem Klima-Bürger:innenrat ist ein Baustein in einer historischen Umbruchphase, in dem die Strukturen der Demokratie neu verhandelt werden müssen. Wir hoffen auf den Anfang einer partizipativen Wende – auch oder gerade in der Bundeshauptstadt Berlin.
Die Forderung nach einem Bürger:innenrat ruft wieder stärker ins Bewusstsein, dass Demokratie die ‚Herrschaft des Volkes‘ bedeutet. Die ‚Weisheit der Vielen‘ ist ein zentrales Motiv der Demokratie und die Tatsache, dass es viele widerstreitende Positionen gibt, stellt eines ihrer entscheidenden Elemente dar. Darüber hinaus sind die Herausforderungen unserer Zeit so komplex, dass eine einzige Perspektive nicht ausreicht, um sie zu beschreiben. Für ihre Bewältigung benötigen wir die ganze Gesellschaft, d. h. sowohl Expert:innen als auch die Bevölkerung mit ihrer zusätzlichen Expertise. Dieser muss als unverzichtbarer Ideengeberin für kluge Lösungen auch strukturell Raum im politischen System eingeräumt und zur Verfügung gestellt werden. Die Politikwissenschaftler:innen Nanz & Leggewie schlagen für einen solchen neuen Modus des politischen Miteinanders, der Co-Kreativität und Eigenverantwortung die ‚Konsultative‘ als 4. Gewalt im System der demokratischen Gewaltenteilung vor.6 Sie soll die vielfältigen sozialen Erfahrungen, Bedürfnisse und Standpunkte zusammenbringen und die gesellschaftlichen Themen in einer Art und Weise sortieren, aufbereiten und öffentlich erörtern, die später Einfluss auf politische Entscheidungen hat.

Der erste bundesweite Bürger:innenrat zum Thema Demokratie (2019) hat in seinem Gutachten vorgeschlagen, die parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch eine Kombination aus Bürger:innenräten/ Zukunftsräten (in jeder Nachbarschaft, Region und in Form thematischer Räte) und direkter Demokratie (Volksentscheide) zu ergänzen.7 Auch ein per Losverfahren und schließlich nach sozialen Merkmalen repräsentativ zusammengestellter Berliner Klima- Bürger:innenrat wird so Menschen zusammenbringen, die sich sonst nicht begegnen würden, und die unterschiedlichen Perspektiven bekommen die Möglichkeit, gehört zu werden. Eine strukturelle Weiterentwicklung des politischen Systems in diese Richtung ist sinnvoll, damit künftig Entscheidungen zustande kommen, die den Bedürfnissen der Bürger:innen gerecht werden. Auch in Bezug auf die Repräsentanz bisher benachteiligter Gruppen kann hier ein positiver Schritt gegangen werden, der das Potential hat, der zunehmenden Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken.

Politische Entscheidungen können so zudem Legitimität und breitere Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung bekommen. Wenn Menschen gut informiert und in einem geschützten Rahmen diskutieren, sind sie in der Lage, Lösungsmöglichkeiten zu finden und auch die Schmerzgrenzen in der Bevölkerung auszuloten, um damit gesellschaftlich tragfähige Kompromisse zu identifizieren. Die drängenden Fragen bezüglich der Klimakrise können von einem Berliner Klima- Bürger:innenrat unter Einbezug der breiten Bevölkerung beleuchtet werden und die Streitfragen hinsichtlich der stattfindenden sozial-ökologischen Transformation können öffentlich diskutiert werden.

„Die im Bürger:innenrat entwickelten Empfehlungen werden ein gesellschaftlich getragenes Grundgerüst für die anschließende Überarbeitung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) bilden. Der Klima-Bürger:innenrat bietet eine große Chance, endlich die nötigen Maßnahmen herauszuarbeiten, mit denen Berlin den paris-konformen Reduktionspfad einschlagen kann, und dafür Unterstützung in der Bevölkerung zu bekommen. Berlin könnte ein Vorbild für andere Städte werden, so wie es die Regierungsparteien in ihrer Koalitionsvereinbarung angekündigt hatten.” (Felix Nasser, Klimaneustart Berlin, Vertrauensperson Volksinitiative Klima-Bürger:innenrat).

Pflege einer demokratischen Kultur, Bildung und gezielte Unterstützung zivilgesellschaftlicher Initiativen

Mehr und ausgeglichene Beteiligung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen erreicht man aber nicht nur durch mehr Beteiligungsrechte und neue Formate. Demokratie ist mehr, als eine rein politikwissenschaftliche Verengung auf Institutionen, Ordnung und Bestandteile des politischen Systems es vorschlägt. Soziologisch ist Demokratie eine Haltung und eine gesellschaftliche Lebensform, genauer die lebendige Organisation des Zusammenlebens und ein kollektiver Gestaltungsprozess der Verhältnisse.

Um Menschen aller Hintergründe, gesellschaftlichen und sozio-ökonomischen Positionen sowie Graden formaler Bildung dafür zu begeistern, den Weg zur Klimaneutralität mitzugehen und sich dafür einzubringen, braucht es neben strukturellen Innovationen auch soziale Innovationen. Um die Zivilgesellschaft strategisch zu aktivieren, sollten Unternehmensstrukturen sowie Schulen demokratisiert werden, damit Menschen die partizipative Praxis üben. Darüber hinaus sollten Reallabore und Modellprojekte – wie es sie in Berlin gibt – verstärkt gefördert werden. Überwältigend groß erscheinende Aufgaben können dort heruntergebrochen werden und so kluge Lösungen für die sozial-ökologische Transformation entstehen. Da sowohl Demokratie als auch Klimaneutralität auf ein fortwährendes gemeinsames Entwerfen und Gestalten angewiesen sind, gilt es, darauf ausgerichtete zivilgesellschaftliche Projekte und Initiativen zu schützen und zu unterstützen. Der Weg zur Berliner Klimaneutralität bis 2030 ist nicht nur eine große Herausforderung, sondern auch ein Lernprozess, und es braucht viele verschiedene Lern-, Erfahrungs- und Experimentierräume, in denen wir unsere Kultur in einer Art und Weise weiterentwickeln können, dass sie zukunftsfähig ist.8

Dieser Antrag – in der derzeitigen „Krise der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie“9 – ist als Teil einer weitreichenderen Diskussion zu fassen, in der wir als Zivilgesellschaft eine Neuverhandlung darüber vorantreiben möchten, was mit Demokratie gemeint ist und wie wir leben wollen. Der Weg zur Berliner Klimaneutralität ist ein soziales Großprojekt, und die ökologischen und sozialen Herausforderungen unserer Zeit verlangen es, dass die Berliner Bürger:innen aktiv an den sie umgebenden Zuständen teilhaben (dürfen). Eine zukunftsfähige deutsche und Berliner (Stadt)Gesellschaft braucht statt Wutbürger:innen Mutbürger:innen10, und die zivilgesellschaftliche Initiative Klimaneustart Berlin möchte mit ihrer Kampagne und dem Antrag auf ein Volksbegehren die breite Bevölkerung dazu anregen, sich darauf zu besinnen, dass wir alle die Wahlfreiheit besitzen, diese Welt und unsere Stadt positiv mitzugestalten und Lösungen zu kreieren.

[1] GermanZero e. V. 2020. Klimastadtplan Berlin. https://klimaneustart.berlin/wp-content/uploads/2020/07/04_Klimastadtplan_v1c_Berlin.pdf

[2] vgl. Merkel, Wolfgang; Sascha Kneip. 2018. Democracy and Crisis. Challenges in Turbulent Times. Wiesbaden: Springer International Publishing.

[3] vgl. Decker, Frank; Volker Best; Sandra Fischer, and Anne Küppers. 2019. Vertrauen in Demokratie. Wie zufrieden sind die Menschen in Deutschland mit Regierung, Staat und Politik? Bonn. www.fes.de/fuer-ein-besseres-morgen.

[4] vgl. Renn, Ortwin. 2019. Gefühlte Wahrheiten. Orientierung in Zeiten Postfaktischer Verunsicherung. 2. Auflage. Leverkusen: Verlag Barbara Budrich.

[5] vgl. Merkel, Wolfgang, and Sascha Kneip. 2018. Democracy and Crisis. Challenges in Turbulent Times. Wiesbaden: Springer International Publishing.

[6] vgl. Nanz, Patrizia; Leggewie, Claus. 2016. Die Konsultative. Mehr Demokratie durch Bürgerbeteiligung. Bundeszentrale für politische Bildung. Berlin: Verlag Klaus Wagenbach.

[7] vgl. Bürgerrat Demokratie. 2019. Bürgergutachten Demokratie. Die Empfehlungen des Bürgerrats in Leipzig.

[8] vgl. Welzer, Harald. 2020. Alles könnte anders sein. Eine Gesellschaftsutopie für freie Menschen. Frankfurt/ Main: S. Fischer Verlage.

[9] Hardt, Michael; Negri, Antonio. 2013. Demokratie! Wofür wir kämpfen. Frankfurt/ New York: Campus-Verlag.

[10] vgl. Leggewie, Claus. 2011. Mut statt Wut. Aufbruch in eine neue Demokratie. Hamburg: Verlag Edition Körber.”

Gesetzesentwurf

  • Gesetzesentwurf zur Änderung des Klimaschutz- und Energiewendegesetzes

    PDF-Dokument (514.9 kB)

Amtliche Kostenschätzungen

Auf Grundlage des reinen Änderungsentwurfs zum EWG Bln lassen sich die Kosten für das Land Berlin nicht seriös beziffern. Diese sind u.a. abhängig von den Klimaschutzambitionen und Rahmenbedingungen auf Bundes- und EU-Ebene. Nach konservativer Schätzung muss für die Erreichung der Klimaneutralität in Berlin bis 2030 mit gesamtwirtschaftlichen Investitionskosten mindestens in hoher zweistelliger Milliardenhöhe gerechnet werden. Welcher Anteil davon aus dem Landeshaushalt zu finanzieren wäre, kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden. Kostenmindernd wirken langfristig vermiedene Klima-schäden, Energieeinsparungen und potentielle positive Arbeitsplatzeffekte, die ebenfalls nicht unmittelbar zu beziffern sind.

Weitere Informationen

  • Terminplan

    PDF-Dokument (85.8 kB)

  • Amtliche Broschüre (Broschüre) VE Berlin 2030 klimaneutral

    PDF-Dokument (208.2 kB)

  • Muster des Stimmzettels

    PDF-Dokument (48.5 kB)

  • Informationen in leicht verständlicher Sprache

    PDF-Dokument (696.4 kB)

Übersicht Gesamtausgaben/ Gesamteinnahmen 2021-2023

Gemäß § 40b Absatz 1 Satz 2 des Abstimmungsgesetzes ist die Trägerin eines Volksentscheides dazu verpflichtet, spätestens vier Wochen vor Durchführung des Volksentscheides eine Übersicht über die Gesamtausgaben und die Gesamteinnahmen der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung vorzulegen. Nachfolgend finden Sie die entsprechende Aufstellung des Zeitraums Juni 2021- Januar 2023.

  • Einnahmen & Ausgaben Berlin 2023 klimaneutral Juni 2021- Januar 2023

    PDF-Dokument (200.7 kB)

Spenden

Alle geleisteten Spenden an die Trägerin für das vorliegende Verfahren finden Sie unter folgendem Link: